41 km/h zu schnell: Fahrverbot jetzt auch außerorts
Mit 41 km/h zu viel droht überall ein Fahrverbot: Außerorts sind es 320 €, 2 Punkte und ein Monat, innerorts 400 €, 2 Punkte und ein Monat. Bei so deutlichen Überschreitungen prüfen Behörden und Gerichte außerdem, ob Vorsatz vorliegt – dann kann das Bußgeld steigen.
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
- Gesamt mit Gebühren: 428,50 €
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
- Gesamt mit Gebühren: 348,50 €
Regelsätze des Bußgeldkatalogs für Pkw und Motorrad, Ersttäter, fahrlässig. Gebühr: 5 % der Geldbuße, mindestens 25 €, plus 3,50 € Zustellung.
Außerorts: jetzt auch Fahrverbot
41 km/h ist die Fahrverbots-Grenze außerorts. Bei 40 km/h gäbe es noch 200 € und einen Punkt – bei 41 km/h sind es 320 €, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Typische Fälle sind Landstraßen mit Tempo 70 und Autobahn-Abschnitte mit Tempolimit, etwa in Baustellen.
Innerorts: 400 € und die Vorsatz-Frage
Innerorts kosten 41 km/h zu viel 400 €, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Wer innerorts mit Tempo 50 erlaubt 91 km/h fährt, liegt rund 80 % über dem Limit. Bei so hohen Überschreitungen gehen Gerichte häufig von Vorsatz aus – die Regelsätze des Katalogs gelten aber nur für Fahrlässigkeit. Bei Vorsatz kann sich das Bußgeld deutlich erhöhen, oft verdoppeln.
Ob Vorsatz angenommen wird, hängt vom Einzelfall ab: Wie deutlich war die Beschilderung, wie lange wurde zu schnell gefahren? Genau hier setzt eine anwaltliche Prüfung an.
Welcher Messwert steckt dahinter?
Auf der Autobahn sind 41 km/h schneller erreicht als gedacht, weil über 100 km/h 3 % Toleranz abgezogen werden. Diese Messwerte ergeben genau 41 km/h zu schnell:
| Erlaubt | Gemessen | Nach Toleranz | Es gilt |
|---|---|---|---|
| 30 km/h | 74 km/h | 71 km/h | innerorts |
| 50 km/h | 94 km/h | 91 km/h | innerorts |
| 70 km/h | 115 km/h | 111 km/h | außerorts |
| 100 km/h | 146 km/h | 141 km/h | außerorts |
| 120 km/h | 166–167 km/h | 161 km/h | außerorts |
Toleranzabzug: bis 100 km/h Messwert 3 km/h, darüber 3 % (zu Ihren Gunsten aufgerundet). Ob innerorts oder außerorts gilt, hängt vom Ort ab – nicht vom Tempolimit.
Fahrverbot und Vorsatz – was Sie tun können
- Messung prüfen: Eichung, Aufstellung und Rohmessdaten – 1 km/h weniger, und außerorts entfällt das Fahrverbot.
- Vorsatz bestreiten: War das Tempolimit gut erkennbar? Wurde ein Schild übersehen?
- Härtefall: Bei drohendem Jobverlust kann das Gericht vom Fahrverbot absehen und das Bußgeld erhöhen.
- 4-Monats-Frist: Ohne Fahrverbot in den zwei Jahren davor können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten selbst wählen.
Für Fahranfänger kommt der Probezeit-Verstoß hinzu, für Lkw und Gespanne gelten noch strengere Sätze.
Was Sie jetzt tun sollten
- Anhörungsbogen: Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Zum Vorwurf müssen Sie nichts sagen – auch nicht, wer gefahren ist. Mehr unter Anhörungsbogen.
- Bußgeldbescheid: Gegen ihn haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit für einen Einspruch.
- Verjährung: Kommt vor dem Bescheid sechs Monate lang nichts, kann der Verstoß verjährt sein.
Häufige Fragen: 41 km/h zu schnell
Gibt es bei 41 km/h zu schnell ein Fahrverbot?
Ja – innerorts und außerorts jeweils ein Monat, dazu 2 Punkte.
Was kostet 41 km/h zu schnell?
Innerorts 400 € plus 28,50 € Gebühren (428,50 €), außerorts 320 € plus 28,50 € (348,50 €). Bei Vorsatz kann das Bußgeld höher ausfallen.
Welcher Messwert ergibt auf der Autobahn bei Tempo 120 genau 41 km/h zu schnell?
Gemessen 166 oder 167 km/h. Nach Abzug von 3 % Toleranz bleiben 161 km/h.
Kann ich das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln?
Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn konkret der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht. Das muss gut begründet und belegt werden.
Alle Stufen im Überblick finden Sie in der Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Für Lkw, Wohnmobile über 3,5 t und Gespanne gelten strengere Sätze.