31 km/h zu schnell: Fahrverbot innerorts – und außerorts?
Bei 31 km/h zu viel trennen sich innerorts und außerorts deutlich: Innerorts gibt es 260 €, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Außerorts bleibt es bei 200 € und einem Punkt – ein Fahrverbot droht dort nur Wiederholungstätern.
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
- Gesamt mit Gebühren: 288,50 €
- 1 Punkt in Flensburg
- Nur bei Wiederholung: 1 Monat
- Gesamt mit Gebühren: 228,50 €
Regelsätze des Bußgeldkatalogs für Pkw und Motorrad, Ersttäter, fahrlässig. Gebühr: 5 % der Geldbuße, mindestens 25 €, plus 3,50 € Zustellung.
Innerorts: das erste reguläre Fahrverbot
31 km/h ist innerorts die Grenze zum Fahrverbot. Bei 30 km/h gäbe es noch 180 € und einen Punkt – bei 31 km/h sind es 260 €, 2 Punkte und ein Monat ohne Führerschein. Zwei Punkte bleiben fünf Jahre im Register stehen.
Typische Fälle – jeweils nach Toleranzabzug: 81 km/h statt 50 auf einer Ausfallstraße oder 61 km/h in der Tempo-30-Zone vor einer Schule. Auch in der 30-Zone gilt die Innerorts-Tabelle.
Außerorts: noch ohne Fahrverbot
Außerorts gibt es bei 31 km/h 200 € und einen Punkt. Ein Fahrverbot sieht der Katalog hier erst ab 41 km/h vor – es sei denn, Sie waren innerhalb eines Jahres schon einmal mit 26 km/h oder mehr zu schnell. Dann greift die Wiederholungstäter-Regel.
Die 4-Monats-Frist beim Fahrverbot
Wer in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot hatte, muss den Führerschein nicht sofort abgeben. Sie können den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen – etwa in den Urlaub legen. Das Fahrverbot beginnt, sobald der Führerschein bei der Behörde eingeht.
Welcher Messwert steckt dahinter?
Gerade bei 31 km/h lohnt der Blick auf den Messwert – 1 km/h weniger nach Toleranzabzug, und innerorts entfällt das Fahrverbot. Diese Messwerte ergeben genau 31 km/h zu schnell:
| Erlaubt | Gemessen | Nach Toleranz | Es gilt |
|---|---|---|---|
| 30 km/h | 64 km/h | 61 km/h | innerorts |
| 50 km/h | 84 km/h | 81 km/h | innerorts |
| 70 km/h | 105 km/h | 101 km/h | außerorts |
| 100 km/h | 136 km/h | 131 km/h | außerorts |
| 120 km/h | 156 km/h | 151 km/h | außerorts |
Toleranzabzug: bis 100 km/h Messwert 3 km/h, darüber 3 % (zu Ihren Gunsten aufgerundet). Ob innerorts oder außerorts gilt, hängt vom Ort ab – nicht vom Tempolimit.
Lässt sich das Fahrverbot vermeiden?
Es gibt mehrere Ansatzpunkte, die ein Anwalt prüfen sollte:
- Die Messung: Eichung, Aufstellung, Messprotokoll und Rohmessdaten. Bei 31 km/h genügt 1 km/h Abweichung.
- Härtefall: Droht konkret der Verlust des Arbeitsplatzes, kann das Gericht vom Fahrverbot absehen und stattdessen das Bußgeld erhöhen.
- Augenblicksversagen: Wurde ein Schild leicht fahrlässig übersehen, kann das in Einzelfällen gegen ein Fahrverbot sprechen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Anhörungsbogen: Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Zum Vorwurf müssen Sie nichts sagen – auch nicht, wer gefahren ist. Mehr unter Anhörungsbogen.
- Bußgeldbescheid: Gegen ihn haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit für einen Einspruch.
- Verjährung: Kommt vor dem Bescheid sechs Monate lang nichts, kann der Verstoß verjährt sein.
Häufige Fragen: 31 km/h zu schnell
Gibt es bei 31 km/h zu schnell ein Fahrverbot?
Innerorts ja: 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte und 260 €. Außerorts nicht – dort sind es 200 € und 1 Punkt, außer bei Wiederholung innerhalb eines Jahres.
Was kostet 31 km/h zu schnell?
Innerorts 260 € plus 28,50 € Gebühren (288,50 €), außerorts 200 € plus 28,50 € (228,50 €).
Kann ich den Beginn des Fahrverbots selbst wählen?
Ja, wenn Sie in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot hatten. Dann haben Sie vier Monate ab Rechtskraft Zeit.
Gilt das auch in der Tempo-30-Zone?
Ja. In der 30-Zone gilt die Innerorts-Tabelle: Wer dort nach Toleranzabzug 61 km/h fährt, ist 31 km/h zu schnell.
Alle Stufen im Überblick finden Sie in der Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Für Lkw, Wohnmobile über 3,5 t und Gespanne gelten strengere Sätze.