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Bußgeldkatalog.news Bußgelder in Deutschland · Stand 2026
Bußgeldkatalog 2026

Bußgeld bezahlen: Frist, Überweisung, Ratenzahlung & Mahnung

Von Rechtsanwalt Andreas Junge Stand:

Ob Verwarnung oder Bußgeldbescheid: Wer zu spät oder gar nicht zahlt, riskiert Mahngebühren, Kontopfändung und im schlimmsten Fall Erzwingungshaft. Wer gerade knapp bei Kasse ist, kann aber Ratenzahlung beantragen. So zahlen Sie richtig – und sicher.

Auf einen Blick

1 Wochemeist für ein Verwarnungsgeld
2 Wochennach Rechtskraft des Bußgeldbescheids
Ratenauf Antrag bei der Bußgeldstelle möglich

Verwarnungsgeld bezahlen

Bei Verstößen bis 55 Euro gibt es ein Verwarnungsgeld. Die Behörde setzt dafür meist eine Frist von einer Woche. Mit der fristgerechten Zahlung ist die Sache erledigt – Sie erklären sich damit aber auch mit der Verwarnung einverstanden. Zahlen Sie nicht, folgt in der Regel ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid mit zusätzlichen Gebühren.

Bußgeldbescheid bezahlen

Beim Bußgeldbescheid ist das Geld fällig, sobald der Bescheid rechtskräftig ist – also zwei Wochen nach Zustellung, wenn Sie keinen Einspruch einlegen. Danach haben Sie noch einmal zwei Wochen Zeit zum Zahlen. Zum Bußgeld kommen eine Gebühr von mindestens 25 Euro und 3,50 Euro Zustellkosten.

So überweisen Sie richtig

  • Nutzen Sie nur die Bankverbindung, die auf Ihrem Bescheid steht.
  • Geben Sie als Verwendungszweck das Kassenzeichen oder Aktenzeichen exakt an. Ohne es kann die Zahlung nicht zugeordnet werden.
  • Überweisen Sie Bußgeld, Gebühren und Auslagen in einer Summe.
  • Manche Behörden bieten auch Online-Bezahlung an. Den Link dazu finden Sie auf dem Schreiben selbst.

Vorsicht vor gefälschten Zahlungsaufforderungen

Immer wieder kursieren gefälschte „Bußgeldbescheide“ per E-Mail oder SMS mit Zahlungslink. Bußgeldbescheide kommen aber per Post, meist im gelben Zustellumschlag. Prüfen Sie im Zweifel die Kontaktdaten Ihrer Behörde in unserer Übersicht der Bußgeldstellen und fragen Sie dort nach.

Ratenzahlung und Stundung

Können Sie das Bußgeld nicht auf einmal zahlen, können Sie bei der Bußgeldstelle Ratenzahlung oder eine Stundung beantragen (§ 18 und § 93 OWiG). So gehen Sie vor:

  1. Früh beantragenStellen Sie den Antrag schriftlich, möglichst bevor die Zahlungsfrist abläuft – mit Aktenzeichen.
  2. BegründenErklären Sie kurz Ihre finanzielle Lage und legen Sie Nachweise bei, etwa Gehaltsabrechnung oder Bescheid über Sozialleistungen.
  3. Raten vorschlagenNennen Sie eine realistische Monatsrate. Die Behörde entscheidet darüber.
  4. Pünktlich zahlenBleibt eine Rate aus, kann die Behörde die gesamte Restsumme sofort verlangen.

Was passiert, wenn Sie nicht zahlen

  • Mahnung: Zunächst kommt eine Zahlungserinnerung, oft mit Mahngebühr.
  • Vollstreckung: Danach kann die Behörde das Geld eintreiben lassen, etwa durch Kontopfändung oder einen Gerichtsvollzieher.
  • Erzwingungshaft: Wer zahlen könnte, aber nicht zahlt, riskiert Erzwingungshaft von bis zu sechs Wochen (§ 96 OWiG). Sie ersetzt die Zahlung nicht – das Bußgeld bleibt danach fällig.

Rechtskräftige Bußgelder bis 1.000 Euro können drei Jahre lang vollstreckt werden, höhere fünf Jahre. Mehr dazu unter Verjährung.

Erst prüfen, dann zahlen

Wer einen Bußgeldbescheid bezahlt und die Einspruchsfrist verstreichen lässt, akzeptiert Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot. Haben Sie Zweifel an der Messung oder am Bescheid, legen Sie zuerst Einspruch ein. Zahlen können Sie dann immer noch – fällig wird das Geld erst mit der Rechtskraft.

Häufige Fragen zum Bezahlen von Bußgeldern

Wie lange habe ich Zeit, ein Bußgeld zu bezahlen?

Ein Verwarnungsgeld meist eine Woche. Beim Bußgeldbescheid wird das Geld zwei Wochen nach Rechtskraft fällig – also etwa vier Wochen nach Zustellung, wenn Sie keinen Einspruch einlegen.

Kann ich ein Bußgeld in Raten zahlen?

Ja. Stellen Sie bei der Bußgeldstelle einen schriftlichen Antrag mit Aktenzeichen, kurzer Begründung und Nachweisen über Ihre finanzielle Lage.

Was passiert, wenn ich das Bußgeld nicht bezahle?

Zuerst kommt eine Mahnung, danach kann die Behörde vollstrecken, etwa per Kontopfändung. Wer zahlen könnte, aber nicht zahlt, riskiert Erzwingungshaft bis zu sechs Wochen.

Welche Bankverbindung gilt für mein Bußgeld?

Ausschließlich die auf Ihrem Bescheid. Geben Sie das Kassen- oder Aktenzeichen als Verwendungszweck an.

Kommt ein Bußgeldbescheid per E-Mail?

Nein, Bußgeldbescheide werden per Post zugestellt. E-Mails oder SMS mit Zahlungslink sind meist Betrugsversuche.

Kann ich erst Einspruch einlegen und später zahlen?

Ja. Fällig wird das Bußgeld erst mit der Rechtskraft. Wird der Bescheid nach dem Einspruch aufgehoben, müssen Sie nichts zahlen.

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