Parken & Halten 2026: Bußgelder fürs Falschparken
Seit der Reform des Bußgeldkatalogs 2021 ist Falschparken deutlich teurer. Wer auf dem Gehweg, in zweiter Reihe oder in der Feuerwehrzufahrt parkt, zahlt mindestens 55 Euro – wer andere behindert, bekommt teilweise sogar einen Punkt in Flensburg.
Auf einen Blick
Inhalt
Halteverbot
Im absoluten Halteverbot (Zeichen 283) dürfen Sie nicht einmal kurz anhalten, im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) nur zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen. Wer dort parkt, zahlt:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| im Halteverbot gehalten | 20 € | – | – |
| … mit Behinderung | 35 € | – | – |
| im Halteverbot geparkt | 25 € | – | – |
| … mit Behinderung | 40 € | – | – |
| … länger als 1 Stunde | 40 € | – | – |
| … länger als 1 Stunde mit Behinderung | 50 € | – | – |
Bis 55 € handelt es sich um ein Verwarnungsgeld ohne zusätzliche Gebühren.
Parken auf Geh- und Radweg
Auf Gehwegen, Radwegen und Radschnellwegen ist das Parken nur erlaubt, wenn es ausdrücklich ausgeschildert ist. Weil Fußgänger und Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen müssen, sind die Strafen hoch:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| auf Geh- oder Radweg geparkt | 55 € | – | – |
| … mit Behinderung | 70 € | 1 | – |
| … länger als 1 Stunde | 70 € | 1 | – |
| … länger als 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 | – |
| … länger als 1 Stunde mit Gefährdung | 80 € | 1 | – |
| … länger als 1 Stunde mit Unfall | 100 € | 1 | – |
Ab 60 € ergeht ein Bußgeldbescheid, zzgl. Gebühren und Auslagen.
Parken und Halten in zweiter Reihe
Wer in zweiter Reihe hält oder parkt, blockiert oft eine ganze Fahrspur oder einen Radfahrstreifen. Schon das bloße Halten kostet 55 Euro:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| in zweiter Reihe gehalten | 55 € | – | – |
| … mit Behinderung | 70 € | 1 | – |
| in zweiter Reihe geparkt | 55 € | – | – |
| … mit Behinderung | 80 € | 1 | – |
| … länger als 15 Minuten | 85 € | 1 | – |
| … länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 | – |
| … mit Gefährdung | 90 € | 1 | – |
| … mit Unfall | 110 € | 1 | – |
Feuerwehrzufahrt
Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit frei bleiben, weil im Notfall jede Minute zählt. Wird ein Rettungsfahrzeug tatsächlich behindert, gibt es einen Punkt in Flensburg:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| in der Feuerwehrzufahrt gehalten | 20 € | – | – |
| … mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs | 35 € | – | – |
| in der Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 € | – | – |
| … mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs | 100 € | 1 | – |
Häufig wird ein Fahrzeug in der Feuerwehrzufahrt zusätzlich abgeschleppt – die Kosten dafür tragen Sie selbst.
Schwerbehinderten-, E-Auto- und Carsharing-Parkplätze
Diese Parkplätze sind bestimmten Fahrzeugen oder Personen vorbehalten. Wer dort ohne Berechtigung parkt, zahlt jeweils:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Schwerbehindertenparkplatz ohne Ausweis | 55 € | – | – |
| E-Auto-Ladeplatz ohne Berechtigung | 55 € | – | – |
| Carsharing-Parkplatz ohne Berechtigung | 55 € | – | – |
Bis 55 € handelt es sich um ein Verwarnungsgeld ohne zusätzliche Gebühren.
Bushaltestelle und Parkschein überzogen
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| an Haltestelle oder auf Busspur geparkt | 55 € | – | – |
| … mit Behinderung | 70 € | – | – |
| … mit Gefährdung | 80 € | – | – |
| … mit Unfall | 100 € | – | – |
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 30 Minuten | 20 € | – | – |
| bis 1 Stunde | 25 € | – | – |
| bis 2 Stunden | 30 € | – | – |
| bis 3 Stunden | 35 € | – | – |
| länger als 3 Stunden | 40 € | – | – |
Halten oder Parken – der Unterschied
Für die Höhe des Bußgelds kommt es oft darauf an, ob Sie gehalten oder geparkt haben (§ 12 StVO):
- Halten ist jede gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist – etwa um kurz jemanden aussteigen zu lassen.
- Parken liegt vor, wenn Sie das Fahrzeug verlassen oder länger als drei Minuten halten.
Abschleppen, Halterhaftung und Verjährung
- Abschleppen: Behindert das Fahrzeug andere oder steht es in einer Feuerwehrzufahrt, darf es abgeschleppt werden. Die Kosten kommen zum Verwarnungsgeld hinzu und hängen von der Stadt und dem Abschleppdienst ab.
- Halterhaftung: Lässt sich der Fahrer nicht ermitteln, muss bei Halt- und Parkverstößen der Halter die Verfahrenskosten tragen (§ 25a StVG) – nicht aber das Verwarnungsgeld selbst.
- Verjährung: Parkverstöße verjähren seit dem 1. Juli 2026 grundsätzlich nach sechs Monaten. Schon ein Anhörungsschreiben unterbricht die Frist.
Bei einem Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ob sich das lohnt, zum Beispiel wegen fehlerhafter Beschilderung, prüft unser kostenloser Bußgeldcheck.
Häufige Fragen zum Falschparken
Wie teuer ist Falschparken?
Das hängt vom Ort und der Dauer ab. Parken im Halteverbot kostet ab 25 Euro, auf Geh- und Radwegen, in zweiter Reihe, in der Feuerwehrzufahrt oder auf einem Schwerbehindertenparkplatz jeweils ab 55 Euro. Mit Behinderung anderer oder bei längerer Parkdauer wird es teurer, teilweise kommt ein Punkt in Flensburg hinzu.
Gibt es für Falschparken Punkte in Flensburg?
Ja, in einigen Fällen: etwa beim Parken auf Geh- und Radwegen mit Behinderung oder länger als eine Stunde, in zweiter Reihe mit Behinderung oder wenn ein Rettungsfahrzeug in der Feuerwehrzufahrt behindert wird.
Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken?
Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage veranlasst ist. Parken liegt vor, wenn Sie das Fahrzeug verlassen oder länger als drei Minuten halten.
Wann verjährt ein Strafzettel fürs Falschparken?
Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren seit dem 1. Juli 2026 grundsätzlich nach sechs Monaten, sofern die Verjährung nicht unterbrochen wurde. Schon das Anhörungsschreiben unterbricht die Verjährung.