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Bußgeldkatalog 2026
Transparenz & Standards

Redaktion & Autoren

Bussgeldkatalog.news verbindet aktuelle Meldungen aus Verkehr und Reisen mit verständlichen Ratgebern zu Bußgeldern. Hier steht, wer welche Inhalte schreibt und wie wir arbeiten.

Stand:

Wer schreibt was?

Bei uns ist klar getrennt, wer wofür steht: Die Ratgeber zum Bußgeldkatalog schreibt ein Rechtsanwalt, die aktuellen Meldungen verantwortet die Redaktion.

Autor der Bußgeld-Ratgeber

Andreas Junge

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin mit Schwerpunkten im Verkehrsrecht und in Bußgeldverfahren. Er schreibt die Ratgeber zum Bußgeldkatalog.

  • Schreibt: Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand, Handy am Steuer, Punkte in Flensburg
Profil & Qualifikation ›
Redaktion & News

Oliver Godolt

Head of Content. Verantwortlich für Themenauswahl, Recherche, Struktur und Aktualisierung, mit Schwerpunkten in Legal Tech, SEO und digitaler Rechtskommunikation.

  • Schreibt: News aus Verkehr, Reisen und zu Rückrufen, Blitzer- und Bußgeldstellen-Verzeichnis
Profil & Werdegang ›

So entstehen unsere Inhalte

Bei Verkehrs- und Rechtsthemen reicht Aktualität allein nicht. Unser Anspruch: Meldungen schnell einordnen, Rechtsgrundlagen nachvollziehbar erklären und Änderungen sichtbar nachführen.

  1. Recherche & Quellen

    Bei neuen Regeln, Bußgeldern und amtlichen Entwicklungen greifen wir möglichst auf Primärquellen zurück: Gesetzestexte, Behörden, Ministerien, Gerichte und offizielle Veröffentlichungen.

  2. Ratgeber vom Anwalt

    Die Ratgeber zu Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten schreibt Rechtsanwalt Andreas Junge. Die rechtliche Darstellung stammt damit von jemandem, der solche Verfahren aus der Praxis kennt.

  3. News aus der Redaktion

    Meldungen aus Verkehr, Reisen und zu Rückrufen bereitet die Redaktion verständlich auf und verknüpft sie mit den passenden Ratgebern. Bei rechtlichen Fragen ziehen wir Andreas Junge hinzu.

  4. Aktualisierung

    Ändern sich Rechtslage, Regelsätze oder wichtige Fakten, passen wir bestehende Inhalte an. Der Stand ist auf den Seiten direkt sichtbar.

Herausgeber

Herausgeber von Bussgeldkatalog.news ist Rechtsanwalt Andreas Junge, Fachanwalt für Strafrecht, Niebuhrstraße 71, 10629 Berlin. Er ist Teil der überörtlichen Kooperation JHB.LEGAL – eine Sozietät besteht nicht. Er ist für die Inhalte der Seite verantwortlich. Mehr über ihn und seine Tätigkeit im Verkehrs- und Strafrecht erfahren Sie auf seiner Website andreasjunge.berlin. Alle Angaben zum Anbieter finden Sie im Impressum.

Unsere redaktionellen Grundsätze

  • Primärquellen zuerst: Neue Regeln und Bußgelder belegen wir mit dem Gesetz- oder Verordnungstext, Entscheidungen mit Gericht, Datum und Aktenzeichen. Wo wir uns auf Medienberichte stützen, nennen wir sie.
  • Quellen am Ende: Unter Artikeln und Ratgebern stehen die verwendeten Quellen als Link, damit Sie jede Angabe selbst prüfen können.
  • Klare Daten: Ab wann eine Regel gilt, steht bei uns mit Datum – auch wenn sich wie bei den E-Scootern Änderungen über mehrere Stichtage verteilen.
  • Eigene Berechnungen kenntlich: Rechnen wir selbst, etwa Quoten oder Messwerte nach Toleranzabzug, kennzeichnen wir das als eigene Auswertung.
  • Keine bezahlten Beiträge: Unternehmen, Behörden oder Dritte können keine Inhalte bei uns kaufen. Verlinkungen auf andere Seiten sind nicht bezahlt.

Korrekturen

Trotz aller Sorgfalt passieren Fehler. Wenn wir einen inhaltlichen Fehler feststellen oder darauf hingewiesen werden, korrigieren wir ihn umgehend. Wesentliche Korrekturen – etwa bei Beträgen, Daten oder Rechtsfolgen – machen wir im Text kenntlich und passen das Aktualisierungsdatum an. Hinweise nehmen wir gern per E-Mail an info@bussgeldkatalog.news entgegen – alle Kontaktwege finden Sie auf unserer Kontaktseite.

Wie sich Bussgeldkatalog.news finanziert

Alle Inhalte sind kostenlos lesbar. Betrieben wird die Seite vom Herausgeber, Rechtsanwalt Andreas Junge. Über den Bußgeldcheck können Sie Ihren Fall kostenlos und unverbindlich einschätzen lassen. Ihre Angaben gehen dabei direkt an Rechtsanwalt Junge – nicht an Dritte.

Die Ersteinschätzung kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Erst wenn Sie Rechtsanwalt Junge anschließend ausdrücklich beauftragen, entsteht ein Mandat mit den gesetzlich geregelten Anwaltsgebühren. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie diese Kosten in der Regel. Und nicht jeder Bescheid ist angreifbar: Lohnt sich ein Einspruch nicht, sagen wir Ihnen das auch.

Unsere Inhalte sind keine Rechtsberatung

Wir erklären allgemeine Regeln und aktuelle Entwicklungen. Das ersetzt nicht die Prüfung eines konkreten Falls. Ob sich etwa ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt, hängt von den Umständen des jeweiligen Verfahrens ab.

Fall prüfen lassen

Weitere Projekte aus unserem Umfeld

Auch außerhalb von Bussgeldkatalog.news beschäftigen wir uns mit digitaler Rechtsinformation und Verkehrsthemen.