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Bußgeldkatalog 2026
Bußgeldkatalog 2026 · Geschwindigkeit

70 km/h zu schnell: Höchststrafe und Straftat-Risiko

Von Rechtsanwalt Andreas Junge Stand:

70 km/h zu viel – das ist innerorts bereits die Höchststufe beim Fahrverbot: 700 €, zwei Punkte und drei Monate ohne Führerschein. Außerorts sind es 600 € und zwei Monate. Bei so hohen Werten prüfen die Behörden außerdem, ob ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vorliegt.

Innerorts · Stufe 61–70 km/h700 €
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 3 Monate Fahrverbot
  • Gesamt mit Gebühren: 738,50 €
Außerorts · Stufe 61–70 km/h600 €
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 2 Monate Fahrverbot
  • Gesamt mit Gebühren: 633,50 €

Regelsätze des Bußgeldkatalogs für Pkw und Motorrad, Ersttäter, fahrlässig. Gebühr: 5 % der Geldbuße, mindestens 25 €, plus 3,50 € Zustellung. Bis 55 € handelt es sich um ein Verwarnungsgeld ohne Gebühren.

Die Bußgelder bei 70 km/h

Innerorts liegt 70 km/h in der Stufe von 61 bis 70 km/h: 700 € und drei Monate Fahrverbot. Ab 71 km/h steigt nur noch das Bußgeld auf 800 €, beim Fahrverbot ist mit drei Monaten das Maximum erreicht. Außerorts sind es bei 70 km/h 600 € und zwei Monate, ab 71 km/h dann 700 € und ebenfalls drei Monate.

Wann es eine Straftat wird

Wer allein zu schnell fährt, begeht grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit. Seit 2017 kann aber auch ein Einzelner ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen fahren: Nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB macht sich strafbar, wer sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Eine feste km/h-Grenze gibt es dafür nicht. Es kommt auf die Umstände an – etwa riskante Überholmanöver, Beschleunigen bis an die Grenze des Fahrzeugs oder die Verkehrslage. Wird ein Strafverfahren eingeleitet, droht statt eines Fahrverbots in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist. Mehr dazu unter MPU & Führerscheinentzug.

Welcher Messwert steckt dahinter?

Innerorts heißt das zum Beispiel 120 statt 50 km/h, gemessen wurden dafür 124 km/h. Auf der Autobahn bei Tempo 120 entsprechen 70 km/h zu schnell einem Messwert von 196 km/h.

Welcher Messwert ergibt 70 km/h zu schnell?
ErlaubtGemessenNach ToleranzEs gilt
30 km/h104 km/h100 km/hinnerorts
50 km/h124 km/h120 km/hinnerorts
70 km/h145 km/h140 km/haußerorts
100 km/h176 km/h170 km/haußerorts
120 km/h196 km/h190 km/haußerorts

Toleranzabzug: bis 100 km/h Messwert 3 km/h, darüber 3 % (zu Ihren Gunsten aufgerundet). Ob innerorts oder außerorts gilt, hängt vom Ort ab – nicht vom Tempolimit.

Vorsatz

Bei einer Überschreitung um 70 km/h gehen Gerichte meist von Vorsatz aus. Dann verdoppelt sich das Bußgeld – innerorts auf 1.400 €. Das Fahrverbot kann dagegen nicht weiter steigen, mehr als drei Monate sind bei einer Ordnungswidrigkeit nicht möglich.

Erst Akteneinsicht, dann Stellungnahme

Bei drei Monaten Fahrverbot oder gar einem drohenden Strafverfahren sollten Sie nichts zur Sache sagen, bevor ein Anwalt die Akte gesehen hat. Das gilt besonders für den Anhörungsbogen: Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Eine unbedachte Erklärung lässt sich später kaum noch zurücknehmen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Anhörungsbogen: Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Zum Vorwurf müssen Sie nichts sagen – auch nicht, wer gefahren ist. Mehr unter Anhörungsbogen.
  • Bußgeldbescheid: Gegen ihn haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit für einen Einspruch.
  • Verjährung: Kommt innerhalb von sechs Monaten nach dem Verstoß keine Post, kann der Verstoß verjährt sein.

Häufige Fragen: 70 km/h zu schnell

Wie lange ist das Fahrverbot bei 70 km/h zu schnell?

Innerorts drei Monate, außerorts zwei Monate. Ab 71 km/h sind es auch außerorts drei Monate.

Was kostet 70 km/h zu schnell?

Innerorts 700 € plus 38,50 € Gebühren (738,50 €), außerorts 600 € plus 33,50 € (633,50 €).

Ist 70 km/h zu schnell eine Straftat?

In der Regel nicht. Strafbar kann es als verbotenes Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB werden, wenn jemand grob verkehrswidrig und rücksichtslos auf Höchstgeschwindigkeit fährt.

Wird bei 70 km/h zu schnell der Führerschein entzogen?

Bei einer Ordnungswidrigkeit nicht – es bleibt beim Fahrverbot. Bei einer Straftat nach § 315d StGB wird die Fahrerlaubnis dagegen in der Regel entzogen.

Alle Stufen im Überblick finden Sie in der Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Für Lkw, Wohnmobile über 3,5 t und Gespanne gelten strengere Sätze.