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Bußgeldkatalog 2026
Themenwelt Blitzer

Blitzerarten & Messgeräte: Wie Blitzer messen

Von Rechtsanwalt Andreas Junge Stand:

Laser, Lichtschranke, Radar oder Sensoren in der Fahrbahn: Jeder Blitzer misst anders – und jedes Verfahren hat seine eigenen Schwachstellen. Wer weiß, welches Gerät ihn erwischt hat, weiß auch, wo man bei der Prüfung ansetzt. Hier finden Sie alle Blitzerarten und die wichtigsten Messgeräte in Deutschland.

Auf einen Blick

3 km/hToleranz bis 100 km/h – darüber 3 Prozent
Messgerätsteht im Anhörungsbogen oder Bescheid
Akteneinsichtzeigt Eichung, Aufstellung und Messdaten

Die Messverfahren im Vergleich

TechnikSo wird gemessenTypische Geräte
LaserscannerEin Laser tastet den Verkehr fächerförmig ab und berechnet das Tempo aus der Laufzeit der Lichtimpulse.PoliScan Speed, PoliScan FM1, TraffiStar S350, Leivtec XV3
LaserpistoleEin Polizist zielt mit dem Handgerät auf ein einzelnes Fahrzeug.Riegl FG21-P
LichtschrankeSensoren am Fahrbahnrand messen, wie lange ein Fahrzeug von einem zum nächsten braucht.ESO ES 3.0, ES 8.0
RadarReflektierte Radarwellen verändern ihre Frequenz – daraus ergibt sich das Tempo (Doppler-Effekt).Multanova 6F, Traffipax SpeedoPhot
SensorenPiezokabel oder Induktionsschleifen in der Fahrbahn registrieren das Überfahren.TraffiStar S330, TraffiPhot S
VideoEin Fahrzeug fährt hinterher oder eine Kamera filmt von oben; Tempo oder Abstand werden aus dem Video berechnet.ProViDa, VKS
AbschnittskontrolleZwei Kontrollpunkte erfassen das Fahrzeug; gemessen wird das Durchschnittstempo dazwischen.Section Control

Welches Gerät hat mich geblitzt?

In aller Regel steht das Messgerät schon im Anhörungsbogen oder im Bußgeldbescheid – mit Hersteller und Typ, etwa „PoliScan FM1“ oder „ES 3.0“. Was Sie dort nicht finden, steht in der Ermittlungsakte: der Softwarestand, der Eichschein, das Messprotokoll mit Aufstellung und Schulungsnachweis des Messbeamten, die Falldatei und das vollständige Beweisfoto. Die Akte fordert ein Anwalt bei der Bußgeldstelle an.

Mit diesen Unterlagen lässt sich prüfen, ob das Gerät richtig aufgebaut, gültig geeicht und vorschriftsmäßig bedient wurde – und ob die Messung eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet werden kann.

Toleranz: Was abgezogen wird

Von jedem gemessenen Wert wird eine Toleranz abgezogen, bevor das Bußgeld berechnet wird. Bei den gängigen geeichten Geräten sind das bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent des Messwerts – aufgerundet auf die nächste volle Zahl. Wer mit 130 km/h geblitzt wird, dem werden also 4 km/h abgezogen. Beim Nachfahren mit Video gelten je nach Verfahren höhere Abzüge. Ausrechnen können Sie Ihren Fall mit unserem Bußgeldrechner.

Standardisiertes Messverfahren – und warum das wichtig ist

Fast alle Blitzer in Deutschland gelten als standardisiertes Messverfahren: Das Gerät ist von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen, und unter gleichen Bedingungen ist mit gleichen Ergebnissen zu rechnen. Für Betroffene heißt das: Das Gericht unterstellt zunächst, dass die Messung stimmt. Es prüft genauer nur, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler gibt.

Genau diese Anhaltspunkte zu finden, ist der Kern der Verteidigung – in der Aufstellung, der Eichung, der Zuordnung auf dem Foto oder in den Messdaten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte der Betroffenen dabei gestärkt: Sie dürfen grundsätzlich auch Informationen einsehen, die nicht in der Akte stehen, aber bei der Behörde vorhanden sind (Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18). Der Antrag muss allerdings rechtzeitig im Bußgeldverfahren gestellt werden.

Einen Anspruch darauf, dass ein Gerät bestimmte Daten überhaupt speichert, gibt es dagegen nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 keine Pflicht des Staates gesehen, Rohmessdaten vorzuhalten (2 BvR 1090/21), und der Bundesgerichtshof hat am 2. Juli 2026 entschieden, dass fehlende Rohmessdaten kein Verwertungsverbot begründen (4 StR 235/25). Seit August 2026 gilt das auch im Saarland, das bis dahin einen Sonderweg ging.

Häufige Fragen zu Blitzerarten

Welche Blitzerarten gibt es?

Nach der Technik unterscheidet man Laserblitzer (Laserscanner und Laserpistole), Lichtschranken, Radarblitzer, Sensoren in der Fahrbahn (Piezo oder Induktionsschleife), Videomessung und die Abschnittskontrolle (Section Control). Nach der Bauform gibt es mobile Blitzer, fest installierte Anlagen wie Starenkästen und Blitzersäulen sowie Blitzeranhänger.

Woher weiß ich, mit welchem Gerät ich geblitzt wurde?

Das Messgerät steht in der Regel im Anhörungsbogen oder im Bußgeldbescheid, etwa „PoliScan FM1“ oder „ES 3.0“. Genaue Angaben zu Softwarestand, Eichung und Aufstellung stehen in der Ermittlungsakte. Die bekommt man über einen Anwalt per Akteneinsicht.

Wie viel Toleranz wird bei Blitzern abgezogen?

Bei stationären und den meisten mobilen Messungen bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent des Messwerts. Beim Nachfahren mit Video oder ungeeichtem Tacho gelten höhere Abzüge.

Was ist ein standardisiertes Messverfahren?

Ein Verfahren, das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist und unter gleichen Bedingungen gleiche Ergebnisse liefert. Die Gerichte müssen die Messung dann nur genauer prüfen, wenn es konkrete Hinweise auf einen Fehler gibt. Diese Hinweise zu finden, ist der Kern jeder Verteidigung.

Habe ich Anspruch auf die Messdaten?

Grundsätzlich ja. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 entschieden, dass Betroffene auch Zugang zu Informationen bekommen müssen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber bei der Behörde vorhanden sind – etwa Messdaten. Der Antrag muss rechtzeitig im Bußgeldverfahren gestellt werden.