35 km/h zu schnell: Innerorts droht ein Monat Fahrverbot
Bei 35 km/h zu viel kommt es darauf an, wo Sie geblitzt wurden. Innerorts sind es 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Außerorts bleibt es bei 200 € und einem Punkt – ein Fahrverbot gibt es dort nur für Wiederholungstäter.
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
- Gesamt mit Gebühren: 288,50 €
- 1 Punkt in Flensburg
- Nur bei Wiederholung: 1 Monat
- Gesamt mit Gebühren: 228,50 €
Regelsätze des Bußgeldkatalogs für Pkw und Motorrad, Ersttäter, fahrlässig. Gebühr: 5 % der Geldbuße, mindestens 25 €, plus 3,50 € Zustellung. Bis 55 € handelt es sich um ein Verwarnungsgeld ohne Gebühren.
Innerorts oder außerorts – was zählt
Entscheidend ist nicht das Tempolimit, sondern der Ort. Innerorts beginnt am Ortsschild und endet am Ortsausgangsschild. Eine Hauptstraße mit Tempo 70 innerhalb einer Ortschaft wird deshalb nach der Innerorts-Tabelle abgerechnet, eine Landstraße mit Tempo 50 außerhalb nach der Außerorts-Tabelle.
Gerade bei 35 km/h macht dieser Unterschied viel aus: 60 € mehr, ein zusätzlicher Punkt und ein Monat Fahrverbot.
Das Fahrverbot innerorts
Innerorts ist bei 35 km/h ein Monat Fahrverbot die Regel. Ganz so plötzlich wie befürchtet trifft es die meisten aber nicht: Wer in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. Viele legen es in den Urlaub oder in eine Zeit, in der sie gut auf das Auto verzichten können.
Außerorts: Achtung Wiederholungstäter
Außerorts bleibt es bei 200 € und einem Punkt. Wer aber innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft eines früheren Bescheids schon einmal mit mindestens 26 km/h aufgefallen ist, muss auch außerorts mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Das reguläre Fahrverbot beginnt dort erst bei 41 km/h.
Welcher Messwert steckt dahinter?
Innerorts bei Tempo 50 reichen 88 km/h Messwert für genau 35 km/h zu schnell. Auf einer Landstraße mit Tempo 100 sind es 140 km/h.
| Erlaubt | Gemessen | Nach Toleranz | Es gilt |
|---|---|---|---|
| 30 km/h | 68 km/h | 65 km/h | innerorts |
| 50 km/h | 88 km/h | 85 km/h | innerorts |
| 70 km/h | 109 km/h | 105 km/h | außerorts |
| 100 km/h | 140 km/h | 135 km/h | außerorts |
| 120 km/h | 160 km/h | 155 km/h | außerorts |
Toleranzabzug: bis 100 km/h Messwert 3 km/h, darüber 3 % (zu Ihren Gunsten aufgerundet). Ob innerorts oder außerorts gilt, hängt vom Ort ab – nicht vom Tempolimit.
Lässt sich das Fahrverbot vermeiden?
Für Pendler, Außendienstler oder Pflegekräfte ist das Fahrverbot oft das eigentliche Problem. Ein Anwalt prüft zuerst die Messung: Liegt der Wert nach einer Korrektur bei 30 km/h oder darunter, entfällt das Fahrverbot innerorts. Daneben kann ein Gericht in Härtefällen ausnahmsweise von einem Fahrverbot absehen und dafür das Bußgeld erhöhen – etwa, wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.
Was Sie jetzt tun sollten
- Anhörungsbogen: Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Zum Vorwurf müssen Sie nichts sagen – auch nicht, wer gefahren ist. Mehr unter Anhörungsbogen.
- Bußgeldbescheid: Gegen ihn haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit für einen Einspruch.
- Verjährung: Kommt innerhalb von sechs Monaten nach dem Verstoß keine Post, kann der Verstoß verjährt sein.
Häufige Fragen: 35 km/h zu schnell
Gibt es bei 35 km/h zu schnell ein Fahrverbot?
Innerorts ja, einen Monat. Außerorts nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres schon einmal mit mindestens 26 km/h zu schnell waren.
Was kostet 35 km/h zu schnell?
Innerorts 260 € plus 28,50 € Gebühren (288,50 €), außerorts 200 € plus 28,50 € (228,50 €).
Wie viele Punkte gibt es bei 35 km/h zu schnell?
Innerorts 2 Punkte, außerorts 1 Punkt.
Kann ich den Beginn des Fahrverbots wählen?
Ja, wenn Sie in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot hatten. Dann haben Sie vier Monate ab Rechtskraft Zeit.
Alle Stufen im Überblick finden Sie in der Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Für Lkw, Wohnmobile über 3,5 t und Gespanne gelten strengere Sätze.