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Bußgeldkatalog.news Bußgelder in Deutschland · Stand 2026
Bußgeldkatalog 2026

Anschnallpflicht & Kindersitz 2026: Regeln und Bußgelder

Von Rechtsanwalt Andreas Junge Stand:

Der Gurt rettet Leben – deshalb gilt in Deutschland seit Jahrzehnten die Anschnallpflicht für alle Insassen. Für Kinder gelten strengere Regeln: Sie brauchen bis zu einem bestimmten Alter oder einer bestimmten Größe einen passenden Kindersitz. Wer das missachtet, zahlt – und als Fahrer manchmal auch für die Mitfahrer.

Auf einen Blick

30 €nicht angeschnallt
bis 70 € + 1 PunktKind ganz ohne Sicherung befördert
12 Jahre / 150 cmbis dahin Kindersitz-Pflicht

Wer sich anschnallen muss

Nach § 21a StVO müssen alle Insassen eines Autos während der Fahrt die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte anlegen – Fahrer ebenso wie Beifahrer und Fahrgäste auf der Rückbank. Das gilt auch im Wohnmobil und in Reisebussen, in denen Gurte vorhanden sind.

Wichtig: Erwachsene Mitfahrer sind selbst für ihren Gurt verantwortlich und zahlen ein Bußgeld selbst. Für Kinder ist dagegen der Fahrer verantwortlich.

Kindersitzpflicht: bis 12 Jahre oder 150 cm

Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 Zentimeter sind, dürfen nur in einem geeigneten, amtlich genehmigten Kindersitz befördert werden (§ 21 Abs. 1a StVO). Der Sitz muss zu Gewicht und Größe des Kindes passen. Sobald eine der beiden Grenzen überschritten ist, reicht der normale Gurt.

Bußgelder im Überblick

Gurt und Kindersicherung
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
nicht angeschnallt (Fahrer oder Mitfahrer)30 €––
Kind ohne vorgeschriebene Sicherung befördert30 €––
… mehrere Kinder35 €––
Kind ganz ohne Sicherung befördert60 €1–
… mehrere Kinder70 €1–

Bis 55 € handelt es sich um ein Verwarnungsgeld ohne zusätzliche Gebühren.

„Ohne vorgeschriebene Sicherung“ bedeutet etwa: Das Kind ist nur angeschnallt, sitzt aber nicht im nötigen Kindersitz. „Ganz ohne Sicherung“ heißt: weder Kindersitz noch Gurt – dann gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Ausnahmen von der Gurtpflicht

§ 21a StVO nennt nur wenige Ausnahmen, unter anderem:

  • Haus-zu-Haus-Verkehr, bei dem regelmäßig kurz ausgestiegen wird – etwa bei Paketzustellern,
  • Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, zum Beispiel beim Rückwärtsfahren oder auf Parkplätzen,
  • Linienbusse, in denen Stehplätze zugelassen sind.

Ein ärztliches Attest kann im Einzelfall von der Gurtpflicht befreien. Ohne eine solche Ausnahmegenehmigung gilt die Pflicht aber ausnahmslos.

Babyschale auf dem Beifahrersitz

Kindersitze, die entgegen der Fahrtrichtung eingebaut werden – etwa Babyschalen –, dürfen auf dem Beifahrersitz nur verwendet werden, wenn der Beifahrer-Airbag deaktiviert ist. Löst der Airbag aus, kann er das Kind schwer verletzen. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit.

Helmpflicht auf dem Motorrad

Auf Motorrädern, Rollern und Mopeds müssen Fahrer und Sozius einen geeigneten Schutzhelm tragen (§ 21a Abs. 2 StVO). Wer ohne Helm fährt, zahlt 15 Euro. Wer ein Kind ohne Helm mitnimmt, zahlt 60 Euro und bekommt einen Punkt, bei mehreren Kindern 70 Euro.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ob sich das lohnt, prüft unser kostenloser Bußgeldcheck.

Häufige Fragen zu Gurt und Kindersitz

Bis wann braucht ein Kind einen Kindersitz?

Bis zum 12. Geburtstag oder bis das Kind 150 Zentimeter groß ist – je nachdem, was zuerst erreicht wird.

Was kostet es, nicht angeschnallt zu fahren?

30 Euro Verwarnungsgeld. Das zahlt jeder erwachsene Insasse selbst, der nicht angeschnallt ist.

Wer zahlt, wenn ein Kind nicht angeschnallt ist?

Der Fahrer. Er ist dafür verantwortlich, dass Kinder richtig gesichert sind. Fährt ein Kind ganz ohne Sicherung mit, gibt es 60 Euro und einen Punkt, bei mehreren Kindern 70 Euro.

Darf eine Babyschale auf den Beifahrersitz?

Ja, aber nur, wenn der Beifahrer-Airbag deaktiviert ist. Bei aktivem Airbag ist ein rückwärts gerichteter Kindersitz auf dem Beifahrersitz verboten.

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