Der Bußgeldkatalog regelt bundeseinheitlich, welche Bußgelder bei Verkehrsverstößen fällig werden — inklusive Punkten in Flensburg und möglichen Fahrverboten. Grundlage ist die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) in Verbindung mit dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Besonders häufig betroffen sind Fahrer durch Geschwindigkeitsüberschreitungen — die mit Abstand häufigste Ordnungswidrigkeit im deutschen Straßenverkehr.
Wie funktioniert der Bußgeldkatalog?
Der Bußgeldkatalog ist keine eigenständige Gesetzesgrundlage, sondern eine Verwaltungsvorschrift — die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Sie listet Regelsätze für häufige Verstöße nach der StVO auf. Am häufigsten werden Fahrer durch Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst — bereits 21 km/h zu schnell innerorts kosten 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Die Strafen gelten bundesweit einheitlich — ob der Verstoß in Bayern, Hamburg oder NRW passiert, ändert an der Höhe des Bußgelds nichts. Lediglich die zuständige Bußgeldstelle variiert je nach Tatort.
Wichtig: Ein Bußgeldbescheid muss nicht widerspruchslos akzeptiert werden. Messfehler, falscher Fahrzeugführer oder Verfahrensmängel können zur Einstellung führen. Unser
kostenloser Bußgeldcheck prüft Ihren Fall.
Punkte, Fahrverbot & Führerscheinentzug
Neben dem Bußgeld drohen bei schwerwiegenden Verstößen Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg. Ab 4 Punkten folgt eine Verwarnung, bei 8 Punkten die Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Fahrverbot (1–3 Monate) kommt zusätzlich bei besonders schweren Verstößen hinzu — etwa bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 31 km/h innerorts.
Beim Führerscheinumtausch 2026 laufen zudem für viele Jahrgänge die Fristen für die neue Scheckkarte ab — rechtzeitig prüfen lohnt sich.