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Der neue Bußgeldkatalog 2026: Diese Strafen gelten

Zu schnell gefahren oder rote Ampel übersehen? Auf Bussgeldkatalog.news finden Sie die neuen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote laut StVO – übersichtlich und aktuell.

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Update März 2026

BMDV bestätigt: Bußgelder bleiben 2026 stabil. Neu: 100€ Strafe bei abgeschaltetem Notbremsassistent (LKW). Mehr Infos →

Ihr Wegweiser im Verkehrsrecht

Der Bußgeldkatalog (BKatV) regelt bundeseinheitlich alle Strafen. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.

Aktuelle Tabellen

Ob Geschwindigkeit, Abstand oder Rotlicht: Wir pflegen alle Tabellen tagesaktuell nach den neuesten Beschlüssen des BMDV und des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Kostenlose Prüfung

Nicht jeder Bescheid ist rechtmäßig. Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Check, um Messfehler oder Formfehler sofort unverbindlich aufzudecken.

Tägliche News

Wir informieren Sie über neue Gesetzesänderungen (StVO), aktuelle Stauprognosen und wichtige KFZ-Rückrufe der Hersteller.




Zentrale Bußgeldstellen

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Transparenz & Expertise

Wer hinter den News steht

Bei Bussgeldkatalog.news verbinden wir tagesaktuelle Berichterstattung mit fundierter juristischer Expertise. Jede Meldung wird auf Relevanz und Richtigkeit geprüft.

FAQ: Häufige Fragen zu unserem Portal

Was bietet Bussgeldkatalog.news für Autofahrer?
Bussgeldkatalog.news ist ein spezialisiertes Nachrichtenportal. Wir informieren täglich über aktuelle Änderungen im Verkehrsrecht, neue Blitzer-Standorte, Rückrufaktionen der Hersteller und wichtige Urteile. Unser Fokus liegt auf der Kombination von journalistischer Aktualität und juristischer Fachprüfung.
Werden die rechtlichen Inhalte geprüft?
Ja. Um höchste Qualität zu gewährleisten, arbeitet unsere Redaktion eng mit Rechtsanwalt Andreas Junge (Fachanwalt für Strafrecht) zusammen. Er prüft rechtlich relevante Berichte und Bußgeldtabellen auf Übereinstimmung mit der aktuellen StVO und dem Bußgeldkatalog 2026.
Kann ich über die Seite einen Einspruch prüfen lassen?
Über unseren intuitiven Bußgeld-Check bieten wir in Kooperation mit der Kanzlei von Andreas Junge eine kostenlose Ersteinschätzung für Ordnungswidrigkeiten bei Verkehrsverstößen an. Nutzer können ihren Fall unverbindlich einreichen und prüfen lassen, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
Wer gibt den offiziellen Bußgeldkatalog heraus?
Der offizielle Bußgeldkatalog (BKatV) wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erlassen. Die technische Umsetzung und Koordination der Tatbestände erfolgt durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Zusammenarbeit mit den Bundesländern. Bussgeldkatalog.news bereitet diese amtlichen Daten journalistisch auf, um sie für Bürger verständlich und tagesaktuell zugänglich zu machen.
Gilt der Bußgeldkatalog 2026 einheitlich in ganz Deutschland?
Ja, in Deutschland gilt der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog. Das bedeutet, dass ein Geschwindigkeitsverstoß in Bayern genauso geahndet wird wie in Hamburg oder Berlin. Dies sichert die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer im Bundesgebiet. Lediglich bei der Verwaltung der Bußgelder und den Bearbeitungsgebühren kann es minimale regionale Unterschiede in der Zuständigkeit der Behörden geben.
Wie läuft ein typisches Bußgeldverfahren ab?
Ein Verfahren beginnt meist mit der Feststellung eines Verstoßes (z. B. durch einen Blitzer). Es folgt die Versendung eines Anhörungsbogens oder Zeugenfragebogens. Danach erlässt die Behörde den Bußgeldbescheid. Ab Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Erfolgt kein Einspruch, wird der Bescheid rechtskräftig. Unser Experte Andreas Junge empfiehlt, bereits den Anhörungsbogen prüfen zu lassen, um frühzeitig Formfehler zu finden.