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Bußgeldkatalog.news Bußgelder in Deutschland · Stand 2026

Bußgeldkatalog 2026

Stand: Oktober 2026 · Grundlage: Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) · Rechtsanwalt Andreas Junge

Eingang des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg
Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg führt das Fahreignungsregister – hier landen die Punkte.

Der Bußgeldkatalog legt bundesweit fest, welche Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote bei Verkehrsverstößen drohen. Wählen Sie einen Tatbestand oder berechnen Sie Ihr Bußgeld direkt.

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Wo wurden Sie geblitzt?
Bußgeld115 €
Punkte1
Fahrverbot–

zzgl. 25,00 € Gebühr und 3,50 € Zustellung

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Die häufigsten Verstöße

Bußgeldtabelle 2026

Die häufigsten Verstöße – Regelsätze für Ersttäter, ohne Gebühren.

Top-Verstöße
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
21 km/h zu schnell innerorts115 €1–
31 km/h zu schnell innerorts260 €21 Monat
41 km/h zu schnell außerorts320 €21 Monat
Rote Ampel, unter 1 Sekunde90 €1–
Rote Ampel, über 1 Sekunde200 €21 Monat
Handy am Steuer100 €1–
Abstand unter 5/10 des halben Tachowerts (ab 80 km/h)75 €1–
Alkohol ab 0,5 Promille (erstmals)500 €21 Monat

Regelsätze für Ersttäter, jeweils zzgl. Gebühren und Auslagen.

Bußgeldbescheid erhalten? Rechtsanwalt Andreas Junge prüft kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.

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Bußgeldkatalog verständlich erklärt

Was nach einem Verstoß passiert – und was Sie tun können.

Was der Bußgeldkatalog regelt

Der Bußgeldkatalog ist die Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Er legt bundesweit einheitliche Regelsätze für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr fest. Die Beträge gelten für Ersttäter bei fahrlässigem Handeln und gewöhnlichen Umständen. Wer vorsätzlich handelt oder schon Voreintragungen hat, muss mit mehr rechnen.

Bis 55 € handelt es sich um ein Verwarnungsgeld: ohne Gebühren und ohne Punkte. Ab 60 € erlässt die Behörde einen Bußgeldbescheid. Dann kommen mindestens 25 € Gebühr und 3,50 € Zustellung hinzu, und Verstöße, die die Verkehrssicherheit betreffen, landen als Punkte in Flensburg. Wie Sie zahlen und ob Ratenzahlung möglich ist, lesen Sie unter Bußgeld bezahlen.

Vom Blitzer bis zum Bescheid

Nach einer Messung meldet sich die zuständige Bußgeldstelle meist zuerst mit einem Anhörungsbogen. Pflicht sind darin nur die Angaben zur Person – zur Sache müssen Sie nichts sagen. Sind Sie Halter, aber nicht selbst gefahren, kommt häufig ein Zeugenfragebogen.

Danach folgt der Bußgeldbescheid. Gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Kommt der Bescheid zu spät, kann der Verstoß bereits verjährt sein – seit dem 1. Juli 2026 nach sechs Monaten. Mehr dazu unter Verjährung.

Punkte in Flensburg und Fahrverbot

Das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt bewertet Verstöße mit einem, zwei oder drei Punkten. Bei 4 bis 5 Punkten folgt eine Ermahnung, bei 6 bis 7 eine Verwarnung, ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen – zurück gibt es sie oft erst nach einer MPU. Ein-Punkt-Verstöße werden nach zweieinhalb Jahren getilgt, Zwei-Punkte-Verstöße nach fünf Jahren.

Ein Fahrverbot dauert ein bis drei Monate. Wer in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. In der Probezeit führt schon ein schwerwiegender Verstoß zu Aufbauseminar und Verlängerung auf insgesamt vier Jahre.

Wann sich ein Einspruch lohnt

Nicht jeder Bescheid ist fehlerfrei. Häufige Ansatzpunkte sind Messfehler, eine abgelaufene Eichung, ein unscharfes Fahrerfoto oder Formfehler im Bescheid. Klarheit bringt meist erst die Akteneinsicht mit Messprotokoll und Messdaten, die ein Anwalt anfordert. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in der Regel.

Ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt, prüft Rechtsanwalt Andreas Junge kostenlos im Bußgeldcheck. Wo auf Autobahnen geblitzt wird, zeigt unsere Blitzer-Übersicht.

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