So lange zählen Punkte
Jeder Eintrag im Fahreignungsregister hat seine eigene Tilgungsfrist (§ 29 StVG). Sie beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung – nicht mit dem Tag des Verstoßes:
- 1 Punkt (Ordnungswidrigkeit): 2 Jahre und 6 Monate,
- 2 Punkte (grobe Ordnungswidrigkeit oder Straftat ohne Entziehung): 5 Jahre,
- 3 Punkte (Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder Sperre): 10 Jahre.
Nach Ablauf der Tilgungsfrist zählt der Eintrag nicht mehr zum Punktestand. Gelöscht wird er aber erst ein Jahr später, nach der sogenannten Überliegefrist. Haben Sie vor der Tilgung einen neuen Verstoß begangen, der erst später rechtskräftig wird, können die alten Punkte deshalb noch mitzählen.
Was bei 4, 6 und 8 Punkten passiert
- 1 bis 3 Punkte: Vormerkung, noch keine Maßnahme.
- 4 oder 5 Punkte: schriftliche Ermahnung mit Hinweis auf das Fahreignungsseminar.
- 6 oder 7 Punkte: schriftliche Verwarnung. Ein Punktabzug durch das Seminar ist dann nicht mehr möglich.
- 8 Punkte oder mehr: Entziehung der Fahrerlaubnis.
Maßgeblich ist der Punktestand am Tag des letzten Verstoßes (Tattagprinzip). Wer bei 7 Punkten noch schnell ein Seminar besucht, rettet sich damit nicht. Alles zum System lesen Sie im Punktekatalog.
Was der Rechner nicht abbildet
Der Rechner zählt die eingetragenen Punkte zusammen und rechnet die Tilgung aus. Sonderfälle wie die Reduzierung auf 5 Punkte nach einer Ermahnung oder auf 7 nach einer Verwarnung, einen Seminar-Abzug oder Einträge aus der Zeit vor der Reform 2014 berücksichtigt er nicht. Bei einem Stand ab 6 Punkten sollten Sie einen neuen Bescheid immer prüfen lassen – dann kann schon ein Punkt über den Führerschein entscheiden.
Weitere Rechner
- RechnerBußgeldrechner GeschwindigkeitMesswert eingeben – Toleranz, Bußgeld, Punkte und Fahrverbot für Pkw, Lkw und Gespann.
- RechnerAbstandsrechnerTempo und Abstand in Metern eingeben – Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach Bußgeldkatalog.
- RechnerRotlicht-RechnerRote Ampel unter oder über einer Sekunde – für Auto, Fahrrad und E-Scooter.
- RechnerEinspruchsfrist-RechnerZustelldatum eingeben – letzter Tag für den Einspruch, mit Wochenende und Feiertagen.
- RechnerVerjährungsrechnerTatdatum und Post eingeben – prüfen, ob die Frist von sechs Monaten abgelaufen ist.
- RechnerFahrverbot-RechnerWann der Führerschein abgegeben werden muss und wann Sie ihn zurückbekommen.
Häufige Fragen zum Punkterechner
Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Ein Punkt für eine Ordnungswidrigkeit wird nach 2,5 Jahren getilgt, zwei Punkte nach 5 Jahren, drei Punkte für eine Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung (§ 29 StVG).
Verlängern neue Punkte die Frist für alte Punkte?
Nein. Seit der Reform 2014 läuft jede Eintragung für sich. Neue Verstöße halten alte Punkte nicht mehr fest.
Was ist die Überliegefrist?
Nach Ablauf der Tilgungsfrist bleibt ein Eintrag noch ein Jahr gespeichert. Begehen Sie vor der Tilgung einen neuen Verstoß, der später rechtskräftig wird, können die alten Punkte für den neuen Punktestand noch mitzählen. Maßgeblich ist der Tag des neuen Verstoßes.
Ab wie vielen Punkten ist der Führerschein weg?
Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Vorher gibt es bei 4 oder 5 Punkten eine Ermahnung und bei 6 oder 7 Punkten eine Verwarnung.
Kann ich Punkte abbauen?
Mit einem Fahreignungsseminar können Sie einen Punkt abbauen – aber nur bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten und nur einmal innerhalb von fünf Jahren (§ 4 Abs. 7 StVG).