Die Regel vom halben Tacho
Wie viel Abstand nötig ist, schreibt die StVO nicht in Metern vor. Die Gerichte orientieren sich am „halben Tacho“: Der Abstand in Metern soll mindestens die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit betragen. Bei 120 km/h sind das 60 Meter. Wer bei diesem Tempo nur 20 Meter Abstand hält, kommt auf 20 ÷ 60 = 3,3/10 des halben Tachowerts.
Bis 80 km/h kostet ein zu geringer Abstand pauschal 25 €. Darüber steigt das Bußgeld, je kleiner der Bruchteil wird. Ab mehr als 100 km/h und weniger als 3/10 kommt ein Fahrverbot hinzu. Die vollständigen Tabellen finden Sie unter Abstandsverstoß.
Wie gemessen wird – und wo Fehler liegen
Abstände werden meist per Video von Autobahnbrücken aus gemessen, etwa mit dem System VKS. Das Messsystem rechnet Geschwindigkeit und Abstand aus mehreren Bildern zurück. Entscheidend ist, dass der Abstand nicht nur ganz kurz unterschritten wurde – wer gerade überholt wurde oder vor dem ein anderes Auto eingeschert ist, hat die Situation nicht selbst verursacht. Solche Fragen lassen sich nur anhand der Videoaufnahme klären.
Weitere Rechner
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- RechnerRotlicht-RechnerRote Ampel unter oder über einer Sekunde – für Auto, Fahrrad und E-Scooter.
Häufige Fragen zum Abstandsrechner
Wie berechne ich den richtigen Abstand?
Als Faustregel gilt der „halbe Tacho“: Bei 100 km/h sollten es mindestens 50 Meter sein. Wer weniger Abstand hält, dem drohen ein Verwarnungs- oder Bußgeld – ab mehr als 80 km/h richtet sich die Höhe danach, welchen Bruchteil des halben Tachowerts Sie noch einhalten.
Ab wann gibt es beim Abstand ein Fahrverbot?
Bei mehr als 100 km/h und weniger als 3/10 des halben Tachowerts: Dann droht ein Monat Fahrverbot, unter 2/10 zwei und unter 1/10 drei Monate.
Was kostet zu geringer Abstand bis 80 km/h?
25 €, mit Gefährdung 30 € und mit Sachbeschädigung 35 €. Punkte gibt es dafür nicht.
Wird bei jedem kurzen Auffahren ein Bußgeld fällig?
Nein. Nach der Rechtsprechung muss der Abstand nicht nur ganz kurz unterschritten worden sein – etwa, wenn ein anderes Fahrzeug knapp vor Ihnen eingeschert ist. Genau das ist bei Abstandsmessungen oft ein Ansatzpunkt für einen Einspruch.