Alkohol auf dem E-Scooter: Warum der Autoführerschein weg sein kann
Nach der Party noch schnell mit dem Leih-Scooter nach Hause? Viele halten den E-Scooter für eine Art Fahrrad – rechtlich ist er aber ein Kraftfahrzeug. Deshalb gelten dieselben Promillegrenzen wie im Auto. Wer mit 1,1 Promille erwischt wird, begeht eine Straftat und verliert in aller Regel auch seinen Autoführerschein.
Auf einen Blick
Warum für E-Scooter die Auto-Grenzen gelten
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung stuft E-Scooter als Kraftfahrzeuge ein. Für das Alkohol- und Drogenrecht ist das entscheidend: Die Promillegrenzen aus dem Straßenverkehrsgesetz und dem Strafgesetzbuch gelten für alle Kraftfahrzeuge – vom Lkw bis zum E-Scooter mit 20 km/h. Die großzügigere Grenze von 1,6 Promille, die für Radfahrer gilt, spielt für E-Scooter keine Rolle.
Das unterschätzen viele. Wie oft das schiefgeht, zeigt die Unfallstatistik: Bei 10,9 % der Fehler, die die Polizei E-Scooter-Fahrern bei Unfällen im Jahr 2025 anlastete, war Alkohol im Spiel – bei Radfahrern waren es 7,7 % (Statistisches Bundesamt).
Die Promillegrenzen im Überblick
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Probezeit oder unter 21: ab 0,0 ‰ | 250 € | 1 | – |
| 0,5 bis 1,09 ‰, erstmals | 500 € | 2 | 1 Monat |
| 0,5 bis 1,09 ‰, zum zweiten Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
| 0,5 bis 1,09 ‰, zum dritten Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
| ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen | Straftat | 3 | Entzug |
| ab 1,1 ‰ | Straftat | 3 | Entzug |
Bei Straftaten: Geld- oder Freiheitsstrafe nach § 316 StGB, in der Regel Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist. Bußgelder zzgl. Gebühren und Auslagen.
Ab 1,1 Promille: Straftat und Führerscheinentzug
Ab 1,1 Promille gilt ein Fahrer als absolut fahruntüchtig – ohne dass es auf sein Verhalten ankommt. Die Fahrt ist dann eine Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB. Schon ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen, etwa Schlangenlinien oder ein Sturz.
Die Folgen gehen weit über den E-Scooter hinaus. Bei einer Trunkenheitsfahrt entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis in der Regel ganz – also auch für das Auto. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluss vom 24. Juli 2020 (Az. 205 StRR 216/20) bestätigt: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, der Grenzwert von 1,1 Promille gilt, und von der Entziehung darf nur in seltenen Ausnahmefällen abgesehen werden. Im entschiedenen Fall war ein Mann mit 1,35 Promille rund 300 Meter gefahren, er verlor seinen Führerschein für sieben Monate. Dass niemand gefährdet wurde, spielte keine Rolle.
Einzelne Gerichte haben bei sehr kurzen Fahrten Ausnahmen gemacht. Darauf verlassen sollte sich niemand – die Regel ist der Führerscheinentzug.
Ohne Führerschein: Sperre für den Erwerb
Für den E-Scooter braucht man keinen Führerschein, und viele Fahrer haben keinen. Glimpflich davon kommen sie trotzdem nicht: Das Gericht kann eine sogenannte isolierte Sperrfrist anordnen. Solange sie läuft, darf die Behörde keinen Führerschein erteilen – wer gerade mit der Fahrschule anfangen wollte, muss warten.
MPU ab 1,6 Promille
Ab 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung an, bevor es den Führerschein zurückgibt. Auch hier macht es keinen Unterschied, dass die Fahrt mit einem E-Scooter war. Mehr dazu unter MPU & Führerscheinentzug.
Probezeit, unter 21 und Cannabis
Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt auch auf dem E-Scooter die 0,0-Promille-Grenze. Ein Verstoß kostet 250 € und einen Punkt und ist in der Probezeit ein A-Verstoß. Auch beim Cannabis gelten die Kraftfahrzeug-Regeln: Ab 3,5 ng/ml THC im Blut drohen 500 €, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot (mehr unter Drogen am Steuer). Für Fahranfänger und unter 21-Jährige ist Cannabis am Lenker ganz verboten.
Unfall unter Alkohol: Wer zahlt?
Die Haftpflichtversicherung des E-Scooters zahlt den Schaden des Unfallgegners zunächst. Wer betrunken gefahren ist, muss aber damit rechnen, dass die Versicherung ihn in Regress nimmt. Bei Leih-Scootern drohen zusätzlich Forderungen des Anbieters.
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Häufige Fragen: Alkohol auf dem E-Scooter
Wie viel Promille sind auf dem E-Scooter erlaubt?
Wie im Auto: Ab 0,5 Promille ist die Fahrt eine Ordnungswidrigkeit mit 500 €, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille ist sie eine Straftat. Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige dürfen gar nicht trinken.
Verliere ich meinen Autoführerschein, wenn ich betrunken E-Scooter fahre?
Ab 1,1 Promille in der Regel ja. Das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis meist für alle Klassen und verhängt eine Sperrfrist. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht 2020 ausdrücklich bestätigt.
Was passiert, wenn ich gar keinen Führerschein habe?
Dann kann das Gericht eine isolierte Sperrfrist verhängen. Während dieser Zeit dürfen Sie keinen Führerschein machen.
Gilt die Cannabis-Grenze auch für E-Scooter?
Ja. Auch der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml gilt für E-Scooter, weil sie Kraftfahrzeuge sind. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt ein absolutes Cannabisverbot.
Ab wann droht eine MPU?
In der Regel ab 1,6 Promille – auch wenn die Fahrt mit dem E-Scooter war.