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Bußgeldkatalog.news Bußgelder in Deutschland · Stand 2026
Bußgeldkatalog 2026

Zebrastreifen 2026: Regeln & Bußgeld am Fußgängerüberweg

Von Rechtsanwalt Andreas Junge Stand:

Am Zebrastreifen haben Fußgänger Vorrang – und zwar schon, wenn erkennbar ist, dass sie die Straße überqueren wollen. Wer nicht anhält, zahlt 80 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Auch Halten, Parken und Überholen sind dort streng geregelt.

Auf einen Blick

80 € + 1 PunktFußgänger nicht queren lassen oder am Überweg überholt
100 € / 120 €mit Gefährdung / mit Unfall
5 Meterdavor gilt Halte- und Parkverbot

Die Regeln am Zebrastreifen

Was am Fußgängerüberweg gilt, regelt § 26 StVO:

  • Fahrzeuge müssen Fußgängern sowie Rollstuhlfahrern das Überqueren ermöglichen, wenn diese erkennbar den Überweg benutzen wollen.
  • Sie dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und müssen nötigenfalls warten.
  • Am Zebrastreifen gilt ein Überholverbot.
  • Bei stockendem Verkehr dürfen Sie nicht auf den Überweg fahren, wenn Sie dort warten müssten.

Bußgelder am Fußgängerüberweg

Fußgängerüberweg
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Fußgänger das Queren nicht ermöglicht, zu schnell herangefahren oder überholt80 €1–
… mit Gefährdung100 €1–
… mit Unfall120 €1–
bei stockendem Verkehr auf den Überweg gefahren5 €––

Zzgl. Gebühren und Auslagen der Behörde.

Für Fahranfänger ist der Verstoß ein A-Verstoß: Die Probezeit verlängert sich, und ein Aufbauseminar wird angeordnet.

Halten und Parken am Zebrastreifen

Auf dem Fußgängerüberweg und bis zu 5 Meter davor ist Halten und Parken verboten, damit Fußgänger gut gesehen werden (§ 12 StVO). Dahinter dürfen Sie halten und parken, sofern kein anderes Verbot gilt.

Halten und Parken am Fußgängerüberweg
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
auf oder bis 5 m vor dem Überweg gehalten20 €––
… mit Behinderung35 €––
auf oder bis 5 m vor dem Überweg geparkt25 €––
… mit Behinderung40 €––
… länger als 1 Stunde40 €––
… länger als 1 Stunde mit Behinderung50 €––

Mehr zu Park- und Halteverstößen finden Sie unter Parken & Halten.

Radfahrer am Zebrastreifen

Radfahrer haben am Zebrastreifen nur dann Vorrang, wenn sie absteigen und schieben – dann gelten sie als Fußgänger. Wer fahrend über den Überweg fährt, hat keinen Vorrang. Zwingt er dabei ein Auto zum Bremsen, kann er wegen Behinderung belangt werden und trägt bei einem Unfall eine Mitschuld.

Zebrastreifen mit Ampel

Ist am Zebrastreifen eine Ampel in Betrieb, gelten deren Lichtzeichen. Dann handelt es sich nicht mehr um einen Fußgängerüberweg im Sinne von § 26 StVO, sondern um eine Fußgängerfurt. Wer dort bei Rot fährt, begeht einen Rotlichtverstoß.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ob sich das lohnt, prüft unser kostenloser Bußgeldcheck.

Häufige Fragen zum Zebrastreifen

Was kostet es, am Zebrastreifen nicht anzuhalten?

Wer einem Fußgänger das Überqueren nicht ermöglicht, zahlt 80 Euro und bekommt einen Punkt. Mit Gefährdung sind es 100 Euro, mit Unfall 120 Euro – jeweils mit einem Punkt.

Muss ich anhalten, wenn ein Fußgänger am Zebrastreifen wartet?

Ja, sobald erkennbar ist, dass er den Überweg benutzen will. Sie müssen ihm das Überqueren ermöglichen und notfalls warten.

Darf man am Zebrastreifen überholen?

Nein. Am Fußgängerüberweg gilt ein Überholverbot. Ein Verstoß kostet 80 Euro und einen Punkt.

Haben Radfahrer am Zebrastreifen Vorrang?

Nur wenn sie absteigen und schieben. Fahrend haben Radfahrer am Zebrastreifen keinen Vorrang.

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