Rettungsgasse 2026: So bilden Sie sie richtig – Bußgeld & Fahrverbot
Bei einem Unfall entscheiden oft Minuten. Deshalb müssen Autofahrer auf Autobahnen und mehrspurigen Außerortsstraßen schon bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse bilden. Wer das nicht tut oder die Gasse selbst nutzt, riskiert hohe Bußgelder, zwei Punkte und ein Fahrverbot.
Auf einen Blick
Inhalt
Wann Sie eine Rettungsgasse bilden müssen
Die Pflicht steht in § 11 Abs. 2 StVO. Sie gilt auf Autobahnen und auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung. Sobald der Verkehr nur noch in Schrittgeschwindigkeit fließt oder steht, müssen Sie eine freie Gasse für Polizei- und Hilfsfahrzeuge bilden – und zwar sofort, nicht erst, wenn Sie ein Martinshorn hören.
So bilden Sie die Rettungsgasse richtig
Die Gasse entsteht immer zwischen dem äußerst linken und dem rechts daneben liegenden Fahrstreifen:
- Zwei Fahrstreifen: Wer links fährt, weicht nach links aus. Wer rechts fährt, weicht nach rechts aus.
- Drei oder mehr Fahrstreifen: Nur der linke Fahrstreifen weicht nach links aus. Alle anderen Fahrstreifen weichen nach rechts aus.
- Abstand lassen: Halten Sie genug Abstand zum Vordermann, damit Sie noch rangieren können.
- Nicht hinterherfahren: Fahren Sie nicht hinter Einsatzfahrzeugen durch die Gasse, und schließen Sie sie erst, wenn der Verkehr wieder fließt.
Bußgeld: Rettungsgasse nicht gebildet
Seit der Reform 2021 ist schon das Nichtbilden der Rettungsgasse mit einem Fahrverbot verbunden:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| keine Rettungsgasse gebildet | 200 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Behinderung | 240 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat |
Zzgl. Gebühren und Auslagen der Behörde.
Bußgeld: Rettungsgasse befahren
Die Rettungsgasse ist allein für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Abschleppdienste da. Wer sie nutzt, um schneller voranzukommen, zahlt noch mehr:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| durch die Rettungsgasse gefahren | 240 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Behinderung | 280 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Gefährdung | 300 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat |
Wer Rettungskräfte durch Gaffen oder Fotografieren behindert, kann sich darüber hinaus strafbar machen.
Gilt die Pflicht auch innerorts?
Nach dem Wortlaut von § 11 Abs. 2 StVO besteht die Pflicht nur auf Autobahnen und mehrspurigen Außerortsstraßen. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat 2023 bestätigt, dass innerorts keine Pflicht zur Rettungsgasse besteht. Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn müssen Sie aber überall sofort freie Bahn schaffen (§ 38 StVO) – sonst droht ebenfalls ein Bußgeld.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ob sich das lohnt, prüft unser kostenloser Bußgeldcheck.
Häufige Fragen zur Rettungsgasse
Wann muss ich eine Rettungsgasse bilden?
Auf Autobahnen und auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung, sobald der Verkehr nur noch in Schrittgeschwindigkeit fließt oder zum Stillstand kommt – nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug naht.
Wie bilde ich die Rettungsgasse bei drei Spuren?
Die Gasse entsteht zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen: Wer links fährt, weicht nach links aus, alle anderen weichen nach rechts aus.
Was kostet es, keine Rettungsgasse zu bilden?
Mindestens 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt das Bußgeld auf bis zu 320 Euro.
Darf ich hinter einem Krankenwagen durch die Rettungsgasse fahren?
Nein. Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Einsatz- und Hilfsfahrzeuge. Wer sie nutzt, zahlt ab 240 Euro, bekommt 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.