Abblendlicht & Beleuchtung 2026: Regeln und Bußgelder
Gutes Licht heißt: sehen und gesehen werden. Wer bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ohne Abblendlicht fährt, gefährdet sich und andere – außerorts gibt es dafür sogar einen Punkt in Flensburg. Auch Fernlicht und Nebelschlussleuchte haben klare Regeln.
Auf einen Blick
Inhalt
Wann Abblendlicht Pflicht ist
Nach § 17 StVO müssen Sie das Abblendlicht einschalten:
- bei Dämmerung und Dunkelheit,
- wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, etwa bei Nebel, Schneefall oder starkem Regen – auch tagsüber,
- in Tunneln, auch wenn sie beleuchtet sind.
Nur mit Standlicht zu fahren ist nicht erlaubt. Standlicht ist zum Parken gedacht.
Bußgelder bei fehlendem Licht
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| ohne Abblendlicht gefahren | 60 € | 1 | – |
| … mit Gefährdung | 75 € | 1 | – |
| … mit Unfall | 90 € | 1 | – |
Zzgl. Gebühren und Auslagen der Behörde.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| nur mit Standlicht gefahren | 10 € | – | – |
| … mit Gefährdung | 15 € | – | – |
| … mit Unfall | 35 € | – | – |
| im Tunnel ohne Abblendlicht | 10 € | – | – |
| Beleuchtung defekt oder verschmutzt | 20 € | – | – |
Innerorts sind die Bußgelder für fehlendes Abblendlicht bei Sichtbehinderung niedriger und ohne Punkt.
Tagfahrlicht reicht nicht immer
Seit 2011 haben neue Autos Tagfahrlicht. Es macht Sie tagsüber besser sichtbar, ersetzt aber nicht das Abblendlicht: Bei Dämmerung, Dunkelheit, schlechter Sicht oder im Tunnel brauchen Sie das Abblendlicht – denn beim Tagfahrlicht bleiben die Rückleuchten meist aus. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf die Lichtautomatik.
Fernlicht richtig nutzen
Fernlicht ist außerorts erlaubt, wenn niemand geblendet wird. Abblenden müssen Sie:
- bei Gegenverkehr,
- wenn Sie dicht hinter einem anderen Fahrzeug fahren,
- auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung.
Wer andere blendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte
Nebelscheinwerfer dürfen Sie nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen einschalten. Die Nebelschlussleuchte ist nur erlaubt, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt – als Orientierung dienen die Leitpfosten am Straßenrand, die meist 50 Meter auseinander stehen. Dann gilt zugleich höchstens Tempo 50.
Defekte Beleuchtung
Ist ein Scheinwerfer oder eine Rückleuchte ausgefallen, müssen Sie die Lampe so schnell wie möglich ersetzen. Bei einer Kontrolle werden 20 Euro fällig. Prüfen Sie die Beleuchtung gerade im Herbst regelmäßig – viele Werkstätten bieten im Oktober einen kostenlosen Lichttest an.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ob sich das lohnt, prüft unser kostenloser Bußgeldcheck.
Häufige Fragen zur Beleuchtung
Was kostet Fahren ohne Licht bei Nebel?
Außerorts kostet Fahren ohne Abblendlicht bei Sichtbehinderung 60 Euro und einen Punkt. Mit Gefährdung sind es 75 Euro, mit Unfall 90 Euro.
Reicht Tagfahrlicht bei Regen aus?
Nein. Bei schlechter Sicht, Dämmerung und Dunkelheit müssen Sie das Abblendlicht einschalten. Beim Tagfahrlicht bleiben die Rückleuchten meist aus.
Wann darf ich die Nebelschlussleuchte einschalten?
Nur wenn die Sichtweite durch Nebel unter 50 Meter liegt. Dann dürfen Sie höchstens 50 km/h fahren.
Muss ich im Tunnel Licht einschalten?
Ja. In Tunneln ist Abblendlicht immer Pflicht, auch wenn sie beleuchtet sind. Sonst drohen 10 Euro Verwarnungsgeld.