Bußgeldcheck
Schildern Sie Ihren Fall in einer Minute. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft, ob sich ein Einspruch lohnt – kostenlos und unverbindlich.
- Verkehrsrechtliche Beratung
- Kostenlose Ersteinschätzung
- Auf Wunsch verteidigen lassen
Was wird Ihnen vorgeworfen?
Wo wurden Sie geblitzt?
Wie viel km/h waren Sie zu schnell?
Bis 15 km/h drohen in der Regel 20 bis 50 Euro Verwarnungsgeld und keine Punkte. Ein Einspruch lohnt sich hier meist nicht.
Wie lange zeigte die Ampel bereits Rot?
Welcher Abstand wurde gemessen?
Welches Messgerät wurde eingesetzt?
Steht meist im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid.
Welches Schreiben haben Sie erhalten?
Freiwillig · auch später möglich · JPG, PNG oder PDF
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Mit Verkehrsrechtsschutz übernimmt sie in der Regel Anwalts- und Verfahrenskosten.
Ohne Rechtsschutz lohnt sich ein Einspruch meist nicht
Anwalts- und Verfahrenskosten liegen schnell über dem Bußgeld selbst. Prüfen Sie aber, ob Sie mitversichert sind – das ist häufiger der Fall, als viele denken:
- Über Ehe- oder Lebenspartner: Familien- und Partnertarife gelten meist für beide.
- Über die Eltern: Unverheiratete Kinder sind je nach Vertrag oft bis 25 oder sogar 27 Jahre mitversichert, etwa während Ausbildung oder Studium.
- Über die Firma: Bei Fahrten mit dem Dienst- oder Firmenwagen greift oft der Rechtsschutz des Arbeitgebers.
Wichtig: Die Versicherung muss schon zum Zeitpunkt des Verstoßes bestanden haben.
Fast geschafft: Wohin dürfen wir die Einschätzung schicken?
So läuft der Bußgeldcheck ab
- Fall schildern
Ein paar Klicks zu Verstoß, Messung und Schreiben. Den Bescheid können Sie direkt fotografieren oder später nachreichen.
- Anwalt prüft
Rechtsanwalt Andreas Junge schaut sich Ihre Angaben an und meldet sich mit einer Ersteinschätzung bei Ihnen.
- Sie entscheiden
Lohnt sich ein Einspruch, erhalten Sie ein Angebot zur Vertretung. Ob Sie es annehmen, entscheiden Sie in Ruhe.
- Akteneinsicht & Einspruch
Nach Beauftragung fordert er die Ermittlungsakte samt Messdaten an und prüft alle technischen und rechtlichen Details.
Rechtsanwalt Andreas Junge
Andreas Junge ist seit 2004 Rechtsanwalt und seit 2008 Fachanwalt für Strafrecht. In seiner Berliner Kanzlei befasst er sich mit Geschwindigkeitsmessungen, Rotlichtverstößen, Abstandsmessungen und Fahrverboten. Er prüft, ob sich aus Messung, Beweisfoto, Verfahren oder Bescheid Ansatzpunkte für einen Einspruch ergeben.
Häufige Fragen zum Bußgeldcheck
Wie funktioniert der Bußgeldcheck?
Sie beantworten ein paar kurze Fragen zu Ihrem Verstoß und hinterlassen Ihre Kontaktdaten. Rechtsanwalt Andreas Junge schaut sich Ihren Fall an und gibt Ihnen eine Ersteinschätzung, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Welche Verstöße kann ich prüfen lassen?
Der Check ist auf die häufigsten Fälle ausgelegt: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, außerorts und auf der Autobahn, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß und Handy am Steuer.
Wer prüft meinen Fall?
Ihren Fall prüft Rechtsanwalt Andreas Junge aus Berlin. Er ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen, Fachanwalt für Strafrecht und befasst sich schwerpunktmäßig mit Verkehrsrecht und Bußgeldverfahren. Er schreibt auch die Bußgeld-Ratgeber auf Bussgeldkatalog.news.
Ist die Prüfung wirklich kostenlos?
Ja. Die Ersteinschätzung kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Erst wenn Sie Rechtsanwalt Junge ausdrücklich beauftragen, entsteht ein Mandat. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Anwaltskosten.
Muss ich meinen Bescheid hochladen?
Nein, das ist freiwillig. Ein Foto oder PDF des Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids hilft aber, Ihren Fall schneller und genauer einzuschätzen. Sie können Unterlagen auch später nachreichen.
Welche Fehler kommen bei Bußgeldbescheiden vor?
Typische Ansatzpunkte sind Mängel am Messgerät oder an der Eichung, Bedienfehler bei der Messung, fehlende oder unvollständige Messdaten, Fehler bei Tatort, Tatzeit oder Fahreridentifizierung sowie Formfehler im Bescheid. Ob davon etwas auf Ihren Fall zutrifft, zeigt erst die Prüfung.
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Beim Anhörungsbogen läuft diese Frist noch nicht. Trotzdem lohnt es sich, den Fall frühzeitig prüfen zu lassen.