Wer die Geschwindigkeit überschreitet, muss im Jahr 2026 mit strengen Sanktionen rechnen, vorausgesetzt es liegt eine regelkonforme Messung vor. Die aktuellen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote im Überblick.
Messung 2026: Innerorts drohen bereits ab 21 km/h Überschreitung ein Punkt in Flensburg sowie Bußgelder ab 115 Euro.
Auf Landstraßen und Autobahnen fallen die Strafen etwas geringer aus als innerhalb einer Ortschaft. Ein reguläres Fahrverbot droht PKW- und Motorradfahrern hier erst ab einer Überschreitung von 41 km/h. Doch Vorsicht: Wiederholungstäter müssen den Führerschein schon früher abgeben.
* Wiederholungstäter: Ein Fahrverbot droht in diesem Bereich nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten bereits zum zweiten Mal mit mehr als 26 km/h zu schnell erwischt wurden.
Bußgeldkatalog Innerorts 2026: PKW & Motorrad
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Unfallrisiko höher, daher fallen die Strafen strenger aus.
* Wiederholungstäter: Ein Monat Fahrverbot, wenn bereits ein Geschwindigkeitsverstoß von >26 km/h im letzten Jahr aktenkundig wurde.
Neu im Bußgeldkatalog (Dez. 2025)
Das Bundesverkehrsministerium hat eine wichtige Änderung eingeführt (Nr. 109 BKatV), die auch 2026 relevant bleibt: Fahrer von Fahrzeugen über 3,5t (LKW, Busse) dürfen einen vorgeschriebenen Notbremsassistenten bei Geschwindigkeiten über 30 km/h nicht mehr abschalten.
Strafe: 100 Euro Bußgeld
Punkte: 1 Punkt in Flensburg
Die Wiederholungstäter-Regel erklärt
Viele Autofahrer sind überrascht, wenn im Bußgeldbescheid plötzlich ein Fahrverbot steht, obwohl sie laut Tabelle eigentlich keines erwartet hätten. Der Grund ist oft die sogenannte "Beharrliche Pflichtverletzung".
Die Regel besagt: Wer innerhalb von 365 Tagen (ab Rechtskraft des ersten Bescheids) zweimal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h erwischt wird, gilt als Wiederholungstäter.
Beispiel: Sie wurden im Januar mit 27 km/h zu schnell geblitzt (nur Bußgeld, 1 Punkt). Im Oktober werden Sie erneut mit 28 km/h geblitzt.
Folge: Für den zweiten Verstoß wird nun zusätzlich zum Bußgeld ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt.
Punkte in Flensburg & Fahrverbote
Punkte im Fahreignungsregister (FAER) sind ärgerlich, da sie bei Erreichen von 8 Punkten zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
1 Punkt: Ab 21 km/h zu schnell (inner- & außerorts). Dieser Punkt verfällt nach 2,5 Jahren.
2 Punkte: Ab 31 km/h (innerorts) bzw. 41 km/h (außerorts). Diese Punkte bleiben 5 Jahre stehen.
Ein reguläres Fahrverbot (für Ersttäter) staffelt sich wie folgt:
1 Monat: Ab 31 km/h (innerorts) oder 41 km/h (außerorts).
2 Monate: Ab 51 km/h (innerorts) oder 61 km/h (außerorts).
3 Monate: Ab 61 km/h (innerorts) oder über 70 km/h (außerorts).
Bescheid erhalten? So reagieren Sie richtig
Fehler passieren – auch bei der Geschwindigkeitsmessung. Technische Defekte am Blitzer, eine falsche Aufstellung des Geräts oder eine fehlerhafte Zuordnung des Fahrzeugs auf dem Beweisfoto sind keine Seltenheit.