60 km/h zu schnell: Bis zu zwei Monate Fahrverbot
60 km/h zu viel bedeuten innerorts 560 €, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot. Außerorts sind es 480 €, zwei Punkte und ein Monat. Schon ab 61 km/h verlängert sich das Fahrverbot jeweils um einen weiteren Monat.
- 2 Punkte in Flensburg
- 2 Monate Fahrverbot
- Gesamt mit Gebühren: 591,50 €
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
- Gesamt mit Gebühren: 508,50 €
Regelsätze des Bußgeldkatalogs für Pkw und Motorrad, Ersttäter, fahrlässig. Gebühr: 5 % der Geldbuße, mindestens 25 €, plus 3,50 € Zustellung. Bis 55 € handelt es sich um ein Verwarnungsgeld ohne Gebühren.
Innerorts und außerorts im Vergleich
Ab 51 km/h gehen die Tabellen deutlicher auseinander. Innerorts verlangt der Katalog bei 60 km/h 560 € und zwei Monate Fahrverbot, außerorts 480 € und einen Monat. Zwei Punkte gibt es in beiden Fällen.
Innerorts kommt ein solcher Wert eher selten vor – etwa 110 statt 50 km/h auf einer Ausfallstraße. Häufiger ist er außerorts: 160 km/h auf einer Landstraße mit Tempo 100 oder 180 km/h auf der Autobahn bei Tempo 120, jeweils nach Toleranzabzug.
Bei 61 km/h wird es noch teurer
Die nächste Stufe beginnt bei 61 km/h: innerorts 700 € und drei Monate Fahrverbot, außerorts 600 € und zwei Monate (siehe 70 km/h zu schnell). Drei Monate sind das Höchstmaß, das bei einer Ordnungswidrigkeit möglich ist.
Vorsatz und Gebühren
Bei 60 km/h über dem Limit nehmen Gerichte häufig Vorsatz an, wenn die Beschilderung eindeutig war. Der Regelsatz verdoppelt sich dann – innerorts auf 1.120 €. Auch die Gebühr steigt mit: Ab einem Bußgeld von 500 € beträgt sie 5 % der Geldbuße statt der Mindestgebühr von 25 €.
Welcher Messwert steckt dahinter?
| Erlaubt | Gemessen | Nach Toleranz | Es gilt |
|---|---|---|---|
| 30 km/h | 93 km/h | 90 km/h | innerorts |
| 50 km/h | 114 km/h | 110 km/h | innerorts |
| 70 km/h | 135 km/h | 130 km/h | außerorts |
| 100 km/h | 165 km/h | 160 km/h | außerorts |
| 120 km/h | 186 km/h | 180 km/h | außerorts |
Toleranzabzug: bis 100 km/h Messwert 3 km/h, darüber 3 % (zu Ihren Gunsten aufgerundet). Ob innerorts oder außerorts gilt, hängt vom Ort ab – nicht vom Tempolimit.
Das Fahrverbot planen
Wer in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. Bei zwei Monaten lohnt es sich, das genau zu planen: Die Frist läuft ab dem Tag, an dem der Führerschein bei der Behörde eingeht.
Einspruch
Bei einem Fahrverbot von bis zu zwei Monaten sollten Sie den Bescheid in jedem Fall prüfen lassen. Neben der Messung kann es um Vorsatz, einen Härtefall oder eine Verkürzung des Fahrverbots gehen. Ein Anwalt sieht zunächst die Akte ein und entscheidet dann, ob sich das Verfahren lohnt.
Was Sie jetzt tun sollten
- Anhörungsbogen: Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Zum Vorwurf müssen Sie nichts sagen – auch nicht, wer gefahren ist. Mehr unter Anhörungsbogen.
- Bußgeldbescheid: Gegen ihn haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit für einen Einspruch.
- Verjährung: Kommt innerhalb von sechs Monaten nach dem Verstoß keine Post, kann der Verstoß verjährt sein.
Häufige Fragen: 60 km/h zu schnell
Wie lange ist das Fahrverbot bei 60 km/h zu schnell?
Innerorts zwei Monate, außerorts ein Monat.
Was kostet 60 km/h zu schnell?
Innerorts 560 € plus 31,50 € Gebühren (591,50 €), außerorts 480 € plus 28,50 € (508,50 €).
Was droht bei 61 km/h zu schnell?
Innerorts 700 € und drei Monate Fahrverbot, außerorts 600 € und zwei Monate – jeweils 2 Punkte.
Wird bei 60 km/h zu schnell der Führerschein entzogen?
Nein, es bleibt bei einem befristeten Fahrverbot. Entzogen wird die Fahrerlaubnis bei acht Punkten oder bei bestimmten Straftaten.
Alle Stufen im Überblick finden Sie in der Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Für Lkw, Wohnmobile über 3,5 t und Gespanne gelten strengere Sätze.