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Bußgeldkatalog 2026
Bußgeldkatalog 2026 · Geschwindigkeit

60 km/h zu schnell: Bis zu zwei Monate Fahrverbot

Von Rechtsanwalt Andreas Junge Stand:

60 km/h zu viel bedeuten innerorts 560 €, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot. Außerorts sind es 480 €, zwei Punkte und ein Monat. Schon ab 61 km/h verlängert sich das Fahrverbot jeweils um einen weiteren Monat.

Innerorts · Stufe 51–60 km/h560 €
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 2 Monate Fahrverbot
  • Gesamt mit Gebühren: 591,50 €
Außerorts · Stufe 51–60 km/h480 €
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot
  • Gesamt mit Gebühren: 508,50 €

Regelsätze des Bußgeldkatalogs für Pkw und Motorrad, Ersttäter, fahrlässig. Gebühr: 5 % der Geldbuße, mindestens 25 €, plus 3,50 € Zustellung. Bis 55 € handelt es sich um ein Verwarnungsgeld ohne Gebühren.

Innerorts und außerorts im Vergleich

Ab 51 km/h gehen die Tabellen deutlicher auseinander. Innerorts verlangt der Katalog bei 60 km/h 560 € und zwei Monate Fahrverbot, außerorts 480 € und einen Monat. Zwei Punkte gibt es in beiden Fällen.

Innerorts kommt ein solcher Wert eher selten vor – etwa 110 statt 50 km/h auf einer Ausfallstraße. Häufiger ist er außerorts: 160 km/h auf einer Landstraße mit Tempo 100 oder 180 km/h auf der Autobahn bei Tempo 120, jeweils nach Toleranzabzug.

Bei 61 km/h wird es noch teurer

Die nächste Stufe beginnt bei 61 km/h: innerorts 700 € und drei Monate Fahrverbot, außerorts 600 € und zwei Monate (siehe 70 km/h zu schnell). Drei Monate sind das Höchstmaß, das bei einer Ordnungswidrigkeit möglich ist.

Vorsatz und Gebühren

Bei 60 km/h über dem Limit nehmen Gerichte häufig Vorsatz an, wenn die Beschilderung eindeutig war. Der Regelsatz verdoppelt sich dann – innerorts auf 1.120 €. Auch die Gebühr steigt mit: Ab einem Bußgeld von 500 € beträgt sie 5 % der Geldbuße statt der Mindestgebühr von 25 €.

Welcher Messwert steckt dahinter?

Welcher Messwert ergibt 60 km/h zu schnell?
ErlaubtGemessenNach ToleranzEs gilt
30 km/h93 km/h90 km/hinnerorts
50 km/h114 km/h110 km/hinnerorts
70 km/h135 km/h130 km/haußerorts
100 km/h165 km/h160 km/haußerorts
120 km/h186 km/h180 km/haußerorts

Toleranzabzug: bis 100 km/h Messwert 3 km/h, darüber 3 % (zu Ihren Gunsten aufgerundet). Ob innerorts oder außerorts gilt, hängt vom Ort ab – nicht vom Tempolimit.

Das Fahrverbot planen

Wer in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. Bei zwei Monaten lohnt es sich, das genau zu planen: Die Frist läuft ab dem Tag, an dem der Führerschein bei der Behörde eingeht.

Einspruch

Bei einem Fahrverbot von bis zu zwei Monaten sollten Sie den Bescheid in jedem Fall prüfen lassen. Neben der Messung kann es um Vorsatz, einen Härtefall oder eine Verkürzung des Fahrverbots gehen. Ein Anwalt sieht zunächst die Akte ein und entscheidet dann, ob sich das Verfahren lohnt.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Anhörungsbogen: Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Zum Vorwurf müssen Sie nichts sagen – auch nicht, wer gefahren ist. Mehr unter Anhörungsbogen.
  • Bußgeldbescheid: Gegen ihn haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit für einen Einspruch.
  • Verjährung: Kommt innerhalb von sechs Monaten nach dem Verstoß keine Post, kann der Verstoß verjährt sein.

Häufige Fragen: 60 km/h zu schnell

Wie lange ist das Fahrverbot bei 60 km/h zu schnell?

Innerorts zwei Monate, außerorts ein Monat.

Was kostet 60 km/h zu schnell?

Innerorts 560 € plus 31,50 € Gebühren (591,50 €), außerorts 480 € plus 28,50 € (508,50 €).

Was droht bei 61 km/h zu schnell?

Innerorts 700 € und drei Monate Fahrverbot, außerorts 600 € und zwei Monate – jeweils 2 Punkte.

Wird bei 60 km/h zu schnell der Führerschein entzogen?

Nein, es bleibt bei einem befristeten Fahrverbot. Entzogen wird die Fahrerlaubnis bei acht Punkten oder bei bestimmten Straftaten.

Alle Stufen im Überblick finden Sie in der Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Für Lkw, Wohnmobile über 3,5 t und Gespanne gelten strengere Sätze.