50 km/h zu schnell: Fahrverbot und zwei Punkte
Mit 50 km/h zu viel ist das Fahrverbot innerorts wie außerorts sicher: ein Monat, dazu zwei Punkte. Das Bußgeld liegt bei 400 € innerorts und 320 € außerorts. Ein km/h mehr, und innerorts verdoppelt sich das Fahrverbot.
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
- Gesamt mit Gebühren: 428,50 €
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
- Gesamt mit Gebühren: 348,50 €
Regelsätze des Bußgeldkatalogs für Pkw und Motorrad, Ersttäter, fahrlässig. Gebühr: 5 % der Geldbuße, mindestens 25 €, plus 3,50 € Zustellung. Bis 55 € handelt es sich um ein Verwarnungsgeld ohne Gebühren.
Ein km/h vor zwei Monaten
Innerorts endet bei 50 km/h die Stufe mit einem Monat Fahrverbot. Ab 51 km/h sind es 560 € und zwei Monate (siehe 60 km/h zu schnell). Außerorts bleibt es auch bei 51 km/h bei einem Monat, das Bußgeld steigt aber auf 480 €.
Innerorts heißt 50 km/h zu schnell meist: 100 km/h statt 50, also das Doppelte des Erlaubten. Gemessen wurden dafür 104 km/h – oberhalb von 100 km/h zieht die Behörde drei Prozent ab.
Vorsatz: Wenn aus 400 € 800 € werden
Bei Überschreitungen dieser Größenordnung bleibt es vor Gericht oft nicht bei Fahrlässigkeit. Wer innerorts doppelt so schnell fährt wie erlaubt, dem unterstellen Gerichte häufig, das Limit bewusst ignoriert zu haben. Dann wird der Regelsatz nach § 3 Abs. 4a BKatV verdoppelt – innerorts von 400 € auf 800 €.
Das Fahrverbot
Ein Monat Fahrverbot ist die Regel, innerorts wie außerorts. Wer in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft selbst wählen. Wer dagegen schon eines hatte, muss den Führerschein mit Rechtskraft abgeben.
Welcher Messwert steckt dahinter?
| Erlaubt | Gemessen | Nach Toleranz | Es gilt |
|---|---|---|---|
| 30 km/h | 83 km/h | 80 km/h | innerorts |
| 50 km/h | 104 km/h | 100 km/h | innerorts |
| 70 km/h | 124 km/h | 120 km/h | außerorts |
| 100 km/h | 155 km/h | 150 km/h | außerorts |
| 120 km/h | 176 km/h | 170 km/h | außerorts |
Toleranzabzug: bis 100 km/h Messwert 3 km/h, darüber 3 % (zu Ihren Gunsten aufgerundet). Ob innerorts oder außerorts gilt, hängt vom Ort ab – nicht vom Tempolimit.
Probezeit und Punkte
Für Fahranfänger ist der Verstoß ein A-Verstoß mit Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit. Die zwei Punkte bleiben fünf Jahre im Fahreignungsregister. Wer schon Punkte hat, nähert sich damit schnell der Grenze von acht Punkten, bei der die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Einspruch: mit Bedacht
Bei Fahrverbot und zwei Punkten lohnt sich die Prüfung fast immer. Ansatzpunkte sind die Messung, die Frage des Vorsatzes und ein möglicher Härtefall. Ein Einspruch kann aber auch nach hinten losgehen, etwa wenn das Gericht Vorsatz annimmt. Deshalb sollte ein Anwalt zuerst die Akte einsehen und dann entscheiden, ob der Einspruch aufrechterhalten oder rechtzeitig zurückgenommen wird.
Was Sie jetzt tun sollten
- Anhörungsbogen: Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Zum Vorwurf müssen Sie nichts sagen – auch nicht, wer gefahren ist. Mehr unter Anhörungsbogen.
- Bußgeldbescheid: Gegen ihn haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit für einen Einspruch.
- Verjährung: Kommt innerhalb von sechs Monaten nach dem Verstoß keine Post, kann der Verstoß verjährt sein.
Häufige Fragen: 50 km/h zu schnell
Wie lange ist das Fahrverbot bei 50 km/h zu schnell?
Innerorts und außerorts jeweils ein Monat. Ab 51 km/h sind es innerorts zwei Monate.
Was kostet 50 km/h zu schnell?
Innerorts 400 € plus 28,50 € Gebühren (428,50 €), außerorts 320 € plus 28,50 € (348,50 €).
Wird bei 50 km/h zu schnell Vorsatz angenommen?
Nicht automatisch, aber häufig, wenn die Überschreitung im Verhältnis zum Limit sehr hoch ist. Dann verdoppelt sich das Bußgeld.
Kann es nach einem Einspruch teurer werden?
Ja. Im gerichtlichen Verfahren gilt kein Verschlechterungsverbot – das Gericht kann etwa Vorsatz annehmen und das Bußgeld erhöhen.
Alle Stufen im Überblick finden Sie in der Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Für Lkw, Wohnmobile über 3,5 t und Gespanne gelten strengere Sätze.