30 km/h zu schnell: Knapp am Fahrverbot vorbei?
30 km/h zu viel kosten innerorts 180 € und außerorts 150 €, jeweils mit einem Punkt. Für Ersttäter bleibt es dabei. Doch der Abstand zum Fahrverbot ist denkbar knapp: Innerorts reicht ein einziger km/h mehr für einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte.
- 1 Punkt in Flensburg
- Nur bei Wiederholung: 1 Monat
- Gesamt mit Gebühren: 208,50 €
- 1 Punkt in Flensburg
- Nur bei Wiederholung: 1 Monat
- Gesamt mit Gebühren: 178,50 €
Regelsätze des Bußgeldkatalogs für Pkw und Motorrad, Ersttäter, fahrlässig. Gebühr: 5 % der Geldbuße, mindestens 25 €, plus 3,50 € Zustellung. Bis 55 € handelt es sich um ein Verwarnungsgeld ohne Gebühren.
Ein km/h vor dem Fahrverbot
Innerorts ist 30 km/h die letzte Stufe ohne reguläres Fahrverbot. Bei 31 km/h verlangt der Katalog 260 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Außerorts ist der Puffer größer – dort beginnt das Fahrverbot erst bei 41 km/h.
Typisch sind 80 km/h auf einer innerörtlichen Hauptstraße mit Tempo 50 oder 60 km/h in einer Tempo-30-Zone, jeweils nach Toleranzabzug. Gemessen wurden dafür 83 bzw. 63 km/h. Auch in der 30-Zone gilt die Innerorts-Tabelle.
Wiederholungstäter: Fahrverbot schon jetzt
Eine Ausnahme gilt für alle, die innerhalb eines Jahres schon einmal mit mindestens 26 km/h aufgefallen sind. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des ersten Bescheids, nicht mit dem Blitzer. Wer dann erneut 26 km/h oder mehr zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot – innerorts wie außerorts. Beispiele zur Fristberechnung finden Sie bei 26 km/h zu schnell.
Welcher Messwert steckt dahinter?
Gerade bei 30 km/h lohnt der Blick auf den Messwert. Diese Werte ergeben genau 30 km/h zu schnell:
| Erlaubt | Gemessen | Nach Toleranz | Es gilt |
|---|---|---|---|
| 30 km/h | 63 km/h | 60 km/h | innerorts |
| 50 km/h | 83 km/h | 80 km/h | innerorts |
| 70 km/h | 104 km/h | 100 km/h | außerorts |
| 100 km/h | 135 km/h | 130 km/h | außerorts |
| 120 km/h | 155 km/h | 150 km/h | außerorts |
Toleranzabzug: bis 100 km/h Messwert 3 km/h, darüber 3 % (zu Ihren Gunsten aufgerundet). Ob innerorts oder außerorts gilt, hängt vom Ort ab – nicht vom Tempolimit.
Probezeit
In der Probezeit ist ein Verstoß mit 30 km/h ein A-Verstoß. Es folgen ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre.
Lohnt sich ein Einspruch?
Ohne Fahrverbot geht es „nur“ um 180 € und einen Punkt. Ein Einspruch kann sich trotzdem lohnen – vor allem für Wiederholungstäter, für Fahranfänger und für alle, die schon mehrere Punkte haben. Ansatzpunkte sind Eichschein, Messprotokoll und die Frage, ob das Gerät nach Gebrauchsanweisung aufgestellt war.
Was Sie jetzt tun sollten
- Anhörungsbogen: Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Zum Vorwurf müssen Sie nichts sagen – auch nicht, wer gefahren ist. Mehr unter Anhörungsbogen.
- Bußgeldbescheid: Gegen ihn haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit für einen Einspruch.
- Verjährung: Kommt innerhalb von sechs Monaten nach dem Verstoß keine Post, kann der Verstoß verjährt sein.
Häufige Fragen: 30 km/h zu schnell
Gibt es bei 30 km/h zu schnell ein Fahrverbot?
Für Ersttäter nicht. Ein Monat Fahrverbot droht, wenn Sie innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft eines früheren Bescheids schon einmal mit 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Was kostet 30 km/h zu schnell?
Innerorts 180 € plus 28,50 € Gebühren (208,50 €), außerorts 150 € plus 28,50 € (178,50 €). Dazu kommt 1 Punkt.
Was kostet 31 km/h zu schnell innerorts?
260 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Gilt in der Tempo-30-Zone die Innerorts-Tabelle?
Ja. Wer in der 30-Zone nach Toleranzabzug 60 km/h fährt, ist 30 km/h zu schnell und zahlt 180 €.
Alle Stufen im Überblick finden Sie in der Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Für Lkw, Wohnmobile über 3,5 t und Gespanne gelten strengere Sätze.