Andreas Junge ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2008 Fachanwalt für Strafrecht. In seiner Berliner Kanzlei befasst er sich unter anderem mit Geschwindigkeitsmessungen, Rotlichtverstößen und Fahrverboten.
Neben dem Verkehrsrecht und der Verteidigung in Bußgeldverfahren ist er im Strafrecht und im Steuerstrafrecht tätig. Als Dozent gibt er sein Wissen außerdem in der Fortbildung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten weiter.
Autor der Bußgeld-Ratgeber
Andreas Junge schreibt die Ratgeber zum Bußgeldkatalog: Er erklärt, welche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote drohen, und ordnet die Rechtslage aus anwaltlicher Sicht ein. Die rechtliche Darstellung dieser Seiten liegt damit bei einem Anwalt, der solche Verfahren aus der Praxis kennt.
Aktuelle Meldungen aus Verkehr, Reisen und zu Rückrufen verantwortet die Redaktion um Oliver Godolt.
Ratgeber von Andreas Junge
Fachliche Schwerpunkte
- Verkehrsrecht und Verteidigung in Bußgeldverfahren
- Geschwindigkeitsmessungen und Rotlichtverstöße
- Fahrverbote und Punkte in Flensburg
- Strafrecht und Steuerstrafrecht
Beruflicher Werdegang
-
Seit 2008
Fachanwalt für Strafrecht
Verleihung des Fachanwaltstitels auf Grundlage besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung im Strafrecht.
-
Seit 2004
Zulassung als Rechtsanwalt
Tätigkeit als Rechtsanwalt in Berlin mit Schwerpunkten im Verkehrsrecht und Strafrecht, heute in der überörtlichen Kooperation JHB.LEGAL.
-
Lehrtätigkeit
Dozent beim RAFO Institut
Dozent beim RAFO Institut für Rechtsanwaltsfortbildung.
-
2001 – 2003
Referendariat & Deutscher Bundestag
Referendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin sowie Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Verwaltung des Deutschen Bundestages.