Drogen am Steuer 2026: THC-Grenzwert, Bußgeld & Führerschein
Seit der Teillegalisierung von Cannabis gilt am Steuer ein eigener THC-Grenzwert. Wer ihn überschreitet, zahlt wie beim Alkohol mindestens 500 Euro und muss einen Monat zu Fuß gehen. Bei anderen Drogen reicht schon der Nachweis im Blut – und der Führerschein ist oft dauerhaft in Gefahr.
Auf einen Blick
Inhalt
Der THC-Grenzwert für Cannabis
Seit dem 22. August 2024 gilt am Steuer ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer diesen Wert erreicht oder überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1a StVG – auch ohne Ausfallerscheinungen.
Wie lange THC nach dem Konsum im Blut nachweisbar bleibt, ist individuell sehr unterschiedlich und hängt unter anderem von Menge und Häufigkeit des Konsums ab. Eine sichere Wartezeit gibt es nicht.
Bußgeld bei Drogen am Steuer
Die Strafen entsprechen denen bei 0,5 Promille Alkohol und steigen im Wiederholungsfall deutlich:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| erstmals | 500 € | 2 | 1 Monat |
| zweitmals | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
| drittmals | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Zzgl. Gebühren und Auslagen der Behörde.
Mischkonsum: Cannabis und Alkohol
Wer Cannabis und Alkohol kombiniert, zahlt doppelt so viel – unabhängig davon, wie hoch der Alkoholwert ist:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| erstmals | 1.000 € | 2 | 1 Monat |
| zweitmals | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
| drittmals | 2.000 € | 2 | 3 Monate |
Fahranfänger und unter 21
Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt beim Cannabis wie beim Alkohol ein absolutes Verbot (§ 24c StVG). Schon geringe Mengen THC kosten 250 Euro und 1 Punkt. In der Probezeit ist das ein A-Verstoß – die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, und ein Aufbauseminar wird angeordnet.
Andere Drogen: Kokain, Amphetamin & Co.
Für andere Drogen gibt es keinen Toleranzwert. Bei Substanzen wie Kokain, Amphetamin, Ecstasy, Heroin oder Morphin reicht der Nachweis im Blut, damit eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Die Bußgelder entsprechen der Tabelle oben.
Noch schwerer wiegen die Folgen für den Führerschein: Bei sogenannten harten Drogen geht die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel schon nach einmaligem Konsum davon aus, dass die Eignung zum Führen von Fahrzeugen fehlt, und entzieht die Fahrerlaubnis.
Straftat und Führerschein
Zeigen Sie Ausfallerscheinungen oder verursachen Sie unter Drogeneinfluss einen Unfall, liegt eine Straftat vor (§ 316 bzw. § 315c StGB). Dann drohen Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis. Daneben prüft die Fahrerlaubnisbehörde unabhängig vom Bußgeldverfahren, ob Sie noch zum Fahren geeignet sind – das kann bis zur MPU führen.
Ausnahme: Cannabis als Medikament
Wer Cannabis als ärztlich verordnetes Medikament bestimmungsgemäß einnimmt, ist vom THC-Grenzwert ausgenommen (§ 24a Abs. 4 StVG). Voraussetzung ist, dass die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist. Bei Kontrollen hilft es, das Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung dabeizuhaben.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ob sich das lohnt, prüft unser kostenloser Bußgeldcheck.
Häufige Fragen zu Drogen am Steuer
Wie hoch ist der THC-Grenzwert beim Autofahren?
Seit dem 22. August 2024 liegt der Grenzwert bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot.
Was kostet Cannabis am Steuer beim ersten Mal?
Beim ersten Verstoß drohen 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Bei gleichzeitigem Alkoholkonsum sind es 1.000 Euro.
Wie lange nach dem Kiffen darf ich Auto fahren?
Eine sichere Wartezeit gibt es nicht. Wie schnell THC im Blut abgebaut wird, hängt von Menge, Häufigkeit und Person ab. Wer regelmäßig konsumiert, kann den Grenzwert auch noch Tage später erreichen.
Ist der Führerschein bei Kokain sofort weg?
Bei harten Drogen wie Kokain oder Amphetamin geht die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel schon nach einmaligem Konsum davon aus, dass die Fahreignung fehlt, und entzieht die Fahrerlaubnis.