Neu seit 1. Juni 2026: ein Monat Zeit für alle
Bis Ende Mai 2026 galt: Ein Fahrverbot wird mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids wirksam – wer keine Schonfrist hatte, durfte ab diesem Tag nicht mehr fahren. Seit dem 1. Juni 2026 ist das anders. Nach dem neu gefassten § 25 Abs. 2 StVG wird das Fahrverbot wirksam, sobald der Führerschein nach Rechtskraft bei der Behörde in Verwahrung ist, spätestens aber einen Monat nach Rechtskraft. Auch wer schon einmal ein Fahrverbot hatte, hat damit bis zu einem Monat Zeit für die Abgabe.
Die Schonfrist von vier Monaten
Wer in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot hatte – und bis zur Entscheidung auch keines bekommen hat –, erhält weiterhin eine längere Frist (§ 25 Abs. 3 StVG). Die Behörde bestimmt dann, dass das Fahrverbot spätestens vier Monate nach Rechtskraft wirksam wird. Innerhalb dieser Zeit können Sie den Führerschein abgeben, wann es Ihnen passt – etwa vor dem Urlaub oder in einer ruhigen Phase im Job.
Wann die Frist läuft – und wann nicht
Die Verbotsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Führerschein bei der Behörde eingeht (§ 25 Abs. 6 StVG). Wird das Fahrverbot wirksam, bevor Sie ihn abgegeben haben, dürfen Sie ab dann nicht mehr fahren – die Frist läuft aber trotzdem erst ab der Abgabe. Wer den Führerschein zu spät schickt, verlängert sein Fahrverbot also selbst. Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat (§ 21 StVG).
Mehr dazu, wann ein Fahrverbot droht und wie es sich vielleicht vermeiden lässt, lesen Sie im Ratgeber Fahrverbot.
Weitere Rechner
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Häufige Fragen zum Fahrverbot-Rechner
Wann muss ich meinen Führerschein abgeben?
Seit dem 1. Juni 2026 wird ein Fahrverbot wirksam, sobald der Führerschein nach Rechtskraft bei der Behörde in Verwahrung ist – spätestens aber einen Monat nach Rechtskraft. Wer in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot hatte, hat bis zu vier Monate Zeit.
Ab wann läuft die Verbotsfrist?
Ab dem Tag, an dem der Führerschein bei der Behörde eingeht. Wird das Fahrverbot wirksam, bevor Sie den Führerschein abgegeben haben, dürfen Sie schon nicht mehr fahren – die Frist beginnt aber trotzdem erst mit der Abgabe.
Wann ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig?
Wenn Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung keinen Einspruch einlegen, wird der Bescheid mit Ablauf dieser Frist rechtskräftig. Nach einem Einspruch erst, wenn er zurückgenommen oder das Verfahren vor Gericht abgeschlossen ist.
Kann ich den Führerschein per Post schicken?
Ja, am besten per Einschreiben. Maßgeblich ist aber der Tag, an dem er bei der Behörde eingeht – nicht der Tag, an dem Sie ihn abschicken. Planen Sie ein paar Tage Puffer ein.
Was gilt bei zwei Fahrverboten?
Mehrere Fahrverbote laufen nacheinander, nicht gleichzeitig (§ 25 Abs. 4 StVG). Wer zwei Fahrverbote von je einem Monat hat, ist also zwei Monate ohne Führerschein.