E-Scooter auf Gehweg und Radweg: Wo Sie fahren dürfen
Der Gehweg ist für E-Scooter tabu – und trotzdem der Verstoß, den die Polizei bei Unfällen am häufigsten feststellt. Ab dem 1. März 2027 wird er teurer: 25 statt 15 €. Gleichzeitig bekommen E-Scooter neue Freiheiten, weil Schilder für Radfahrer künftig auch für sie gelten.
Auf einen Blick
Wo E-Scooter fahren dürfen
E-Scooter gehören auf die Flächen für den Radverkehr. Innerorts sind das Radwege, Radfahrstreifen, gemeinsame Geh- und Radwege sowie Fahrradstraßen. Nur wo es nichts davon gibt, geht es auf die Fahrbahn – außerorts ebenso auf den Seitenstreifen. Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind verboten.
Gehwege und Fußgängerzonen sind dagegen grundsätzlich ausgeschlossen. Erlaubt sind sie nur, wenn ein Zusatzschild sie ausdrücklich freigibt. Wer dort fährt, muss Schrittgeschwindigkeit einhalten, Fußgänger haben Vorrang. Notfalls heißt es warten.
Was das Fahren auf dem Gehweg kostet
| Verstoß | Bis 28.02.2027 | Ab 01.03.2027 |
|---|---|---|
| Gehweg oder Fußgängerzone befahren | 15 € | 25 € |
| … mit Behinderung | 20 € | 30 € |
| … mit Gefährdung | 25 € | 35 € |
| … mit Sachbeschädigung | 30 € | 40 € |
Verwarnungsgelder ohne Punkte, Regelsätze für Ersttäter.
Der neue Satz von 25 € entspricht dem, was Radfahrer für denselben Verstoß zahlen. Punkte gibt es weiterhin nicht. Kommt es allerdings zum Unfall mit einem Fußgänger, geht es nicht mehr um das Verwarnungsgeld, sondern um Schadensersatz und Schmerzensgeld – und schnell auch um ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Ab März 2027: „Radverkehr frei“ gilt auch für E-Scooter
Bisher brauchte es für E-Scooter ein eigenes Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“. Das hängt aber an den wenigsten Gehwegen. Ab dem 1. März 2027 fällt diese Hürde weg: Wo ein Schild den Gehweg, die Fußgängerzone oder eine Einbahnstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr freigibt, dürfen auch E-Scooter fahren.
Umgekehrt können die Städte E-Scooter dort gezielt ausschließen, wo es zu eng oder zu voll wird. Dafür gibt es ein eigenes Verbotszeichen. Achten Sie also künftig genau auf die Beschilderung – „Radverkehr frei“ heißt nur dann auch „E-Scooter frei“, wenn kein Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge daneben hängt.
Radweg: Pflicht und Rücksicht
Ist ein Radweg vorhanden, müssen E-Scooter ihn nutzen. Er ist in der vorgeschriebenen Richtung zu befahren – in die falsche Richtung ist es nur erlaubt, wenn ein Schild das zulässt. Auf dem Radweg gilt: Schnellere Radfahrer müssen überholen können. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang.
Abstellen auf dem Gehweg
Abstellen ist auf dem Gehweg erlaubt, solange niemand behindert oder gefährdet wird. Ein quer liegender Leih-Scooter, an dem Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen nicht vorbeikommen, ist ein Verstoß. Ab März 2027 können die Städte außerdem genauer regeln, wo Anbieter ihre Leih-Scooter aufstellen dürfen.
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Häufige Fragen: E-Scooter auf dem Gehweg
Darf ich mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fahren?
Nein, außer ein Zusatzschild gibt den Gehweg frei. Bis Ende Februar 2027 braucht es dafür das Zeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“, ab dem 1. März 2027 genügt „Radverkehr frei“. Dann gilt Schrittgeschwindigkeit.
Was kostet es, mit dem E-Scooter auf dem Gehweg zu fahren?
Bis zum 28. Februar 2027 15 €, mit Behinderung 20 €, mit Gefährdung 25 € und mit Sachbeschädigung 30 €. Ab dem 1. März 2027 sind es 25, 30, 35 und 40 €.
Muss ich mit dem E-Scooter den Radweg benutzen?
Ja. Innerorts sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen zu nutzen. Nur wo es keine gibt, dürfen Sie auf die Fahrbahn.
Darf ich den E-Scooter auf dem Gehweg abstellen?
Ja, solange niemand behindert oder gefährdet wird – etwa Rollstuhlfahrer, Menschen mit Kinderwagen oder Blinde. Städte können für Leih-Scooter eigene Regeln festlegen.
Darf ich mit dem E-Scooter durch die Fußgängerzone fahren?
Nur, wenn ein Zusatzschild das erlaubt. Sonst gilt dasselbe wie für den Gehweg: absteigen und schieben.
Quellen
- Bundesministerium für Verkehr: FAQ zur Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
- Bundesregierung: Regeln für E-Scooter verschärft
- Kraftfahrt-Bundesamt: Tatbestände zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (Auszug, 26.06.2019)
- Statistisches Bundesamt: 38,1 % mehr E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2025