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Bußgeldkatalog.news Bußgelder in Deutschland · Stand 2026
Bußgeldkatalog 2026 · Geschwindigkeit

26 km/h zu schnell: Bußgeld & Wiederholungstäter-Regel

Von Rechtsanwalt Andreas Junge Stand:

26 km/h zu viel kosten innerorts 180 € und außerorts 150 € – jeweils mit einem Punkt. Ein Fahrverbot sieht der Bußgeldkatalog für Ersttäter nicht vor. Wer aber innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit 26 km/h oder mehr erwischt wird, muss in der Regel einen Monat den Führerschein abgeben.

Innerorts · Stufe 26–30 km/h180 €
  • 1 Punkt in Flensburg
  • Nur bei Wiederholung: 1 Monat
  • Gesamt mit Gebühren: 208,50 €
Außerorts · Stufe 26–30 km/h150 €
  • 1 Punkt in Flensburg
  • Nur bei Wiederholung: 1 Monat
  • Gesamt mit Gebühren: 178,50 €

Regelsätze des Bußgeldkatalogs für Pkw und Motorrad, Ersttäter, fahrlässig. Gebühr: 5 % der Geldbuße, mindestens 25 €, plus 3,50 € Zustellung.

Die 26er-Grenze: Wiederholungstäter-Regel

Ab 26 km/h steht in der Tabelle „Fahrverbot nur bei Wiederholung“. Gemeint ist die sogenannte beharrliche Pflichtverletzung: Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt beim zweiten Verstoß in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat – zusätzlich zu Bußgeld und Punkt.

Beide Verstöße müssen dabei mindestens 26 km/h betragen. Ein früherer Verstoß mit 22 km/h zählt für diese Regel nicht mit.

Wie die Jahresfrist berechnet wird

Die Frist beginnt nicht mit dem ersten Blitzer, sondern mit der Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheids. Liegt der zweite Verstoß innerhalb eines Jahres danach, greift die Regel.

  • Beispiel: Sie werden im Januar mit 27 km/h geblitzt, der Bescheid wird im März rechtskräftig. Im Februar des folgenden Jahres sind Sie erneut 28 km/h zu schnell – das liegt innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft, es droht ein Monat Fahrverbot.
  • Gegenbeispiel: Der zweite Verstoß passiert erst im April des Folgejahres – dann ist die Jahresfrist abgelaufen und es bleibt bei Bußgeld und Punkt.

Welcher Messwert steckt dahinter?

Ob Sie bei 25 oder 26 km/h landen, entscheidet oft ein einziger km/h nach Toleranzabzug. Diese Messwerte ergeben genau 26 km/h zu schnell:

Welcher Messwert ergibt 26 km/h zu schnell?
ErlaubtGemessenNach ToleranzEs gilt
30 km/h59 km/h56 km/hinnerorts
50 km/h79 km/h76 km/hinnerorts
70 km/h99 km/h96 km/haußerorts
100 km/h130 km/h126 km/haußerorts
120 km/h151 km/h146 km/haußerorts

Toleranzabzug: bis 100 km/h Messwert 3 km/h, darüber 3 % (zu Ihren Gunsten aufgerundet). Ob innerorts oder außerorts gilt, hängt vom Ort ab – nicht vom Tempolimit.

Fahrverbot droht – was Sie tun können

Wer als Wiederholungstäter ein Fahrverbot bekommen soll, sollte den Fall prüfen lassen. Ansatzpunkte sind:

  • Waren es beim ersten Verstoß wirklich mindestens 26 km/h – nach Toleranzabzug?
  • Stimmen Datum der Rechtskraft und Tattag des zweiten Verstoßes?
  • Ist die neue Messung verwertbar? Schon 1 km/h weniger, und die Regel greift nicht.

In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld abgesehen werden, etwa bei drohendem Jobverlust. Wer in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn außerdem innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Anhörungsbogen: Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Zum Vorwurf müssen Sie nichts sagen – auch nicht, wer gefahren ist. Mehr unter Anhörungsbogen.
  • Bußgeldbescheid: Gegen ihn haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit für einen Einspruch.
  • Verjährung: Kommt vor dem Bescheid sechs Monate lang nichts, kann der Verstoß verjährt sein.

Häufige Fragen: 26 km/h zu schnell

Gibt es bei 26 km/h zu schnell ein Fahrverbot?

Für Ersttäter nicht. Ein Monat Fahrverbot droht nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft eines früheren Bescheids erneut mit 26 km/h oder mehr zu schnell waren.

Was kostet 26 km/h zu schnell?

Innerorts 180 € plus 28,50 € Gebühren (208,50 €), außerorts 150 € plus 28,50 € (178,50 €). Dazu kommt jeweils 1 Punkt.

Ab wann läuft die Jahresfrist?

Ab Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheids – nicht ab dem Tag, an dem Sie geblitzt wurden.

Zählt ein früherer Verstoß mit 22 km/h mit?

Nein. Für die Wiederholungstäter-Regel müssen beide Verstöße mindestens 26 km/h betragen.

Alle Stufen im Überblick finden Sie in der Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Für Lkw, Wohnmobile über 3,5 t und Gespanne gelten strengere Sätze.