26 km/h zu schnell: Bußgeld & Wiederholungstäter-Regel
26 km/h zu viel kosten innerorts 180 € und außerorts 150 € – jeweils mit einem Punkt. Ein Fahrverbot sieht der Bußgeldkatalog für Ersttäter nicht vor. Wer aber innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit 26 km/h oder mehr erwischt wird, muss in der Regel einen Monat den Führerschein abgeben.
- 1 Punkt in Flensburg
- Nur bei Wiederholung: 1 Monat
- Gesamt mit Gebühren: 208,50 €
- 1 Punkt in Flensburg
- Nur bei Wiederholung: 1 Monat
- Gesamt mit Gebühren: 178,50 €
Regelsätze des Bußgeldkatalogs für Pkw und Motorrad, Ersttäter, fahrlässig. Gebühr: 5 % der Geldbuße, mindestens 25 €, plus 3,50 € Zustellung.
Die 26er-Grenze: Wiederholungstäter-Regel
Ab 26 km/h steht in der Tabelle „Fahrverbot nur bei Wiederholung“. Gemeint ist die sogenannte beharrliche Pflichtverletzung: Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt beim zweiten Verstoß in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat – zusätzlich zu Bußgeld und Punkt.
Beide Verstöße müssen dabei mindestens 26 km/h betragen. Ein früherer Verstoß mit 22 km/h zählt für diese Regel nicht mit.
Wie die Jahresfrist berechnet wird
Die Frist beginnt nicht mit dem ersten Blitzer, sondern mit der Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheids. Liegt der zweite Verstoß innerhalb eines Jahres danach, greift die Regel.
- Beispiel: Sie werden im Januar mit 27 km/h geblitzt, der Bescheid wird im März rechtskräftig. Im Februar des folgenden Jahres sind Sie erneut 28 km/h zu schnell – das liegt innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft, es droht ein Monat Fahrverbot.
- Gegenbeispiel: Der zweite Verstoß passiert erst im April des Folgejahres – dann ist die Jahresfrist abgelaufen und es bleibt bei Bußgeld und Punkt.
Welcher Messwert steckt dahinter?
Ob Sie bei 25 oder 26 km/h landen, entscheidet oft ein einziger km/h nach Toleranzabzug. Diese Messwerte ergeben genau 26 km/h zu schnell:
| Erlaubt | Gemessen | Nach Toleranz | Es gilt |
|---|---|---|---|
| 30 km/h | 59 km/h | 56 km/h | innerorts |
| 50 km/h | 79 km/h | 76 km/h | innerorts |
| 70 km/h | 99 km/h | 96 km/h | außerorts |
| 100 km/h | 130 km/h | 126 km/h | außerorts |
| 120 km/h | 151 km/h | 146 km/h | außerorts |
Toleranzabzug: bis 100 km/h Messwert 3 km/h, darüber 3 % (zu Ihren Gunsten aufgerundet). Ob innerorts oder außerorts gilt, hängt vom Ort ab – nicht vom Tempolimit.
Fahrverbot droht – was Sie tun können
Wer als Wiederholungstäter ein Fahrverbot bekommen soll, sollte den Fall prüfen lassen. Ansatzpunkte sind:
- Waren es beim ersten Verstoß wirklich mindestens 26 km/h – nach Toleranzabzug?
- Stimmen Datum der Rechtskraft und Tattag des zweiten Verstoßes?
- Ist die neue Messung verwertbar? Schon 1 km/h weniger, und die Regel greift nicht.
In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld abgesehen werden, etwa bei drohendem Jobverlust. Wer in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn außerdem innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Anhörungsbogen: Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Zum Vorwurf müssen Sie nichts sagen – auch nicht, wer gefahren ist. Mehr unter Anhörungsbogen.
- Bußgeldbescheid: Gegen ihn haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit für einen Einspruch.
- Verjährung: Kommt vor dem Bescheid sechs Monate lang nichts, kann der Verstoß verjährt sein.
Häufige Fragen: 26 km/h zu schnell
Gibt es bei 26 km/h zu schnell ein Fahrverbot?
Für Ersttäter nicht. Ein Monat Fahrverbot droht nur, wenn Sie innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft eines früheren Bescheids erneut mit 26 km/h oder mehr zu schnell waren.
Was kostet 26 km/h zu schnell?
Innerorts 180 € plus 28,50 € Gebühren (208,50 €), außerorts 150 € plus 28,50 € (178,50 €). Dazu kommt jeweils 1 Punkt.
Ab wann läuft die Jahresfrist?
Ab Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheids – nicht ab dem Tag, an dem Sie geblitzt wurden.
Zählt ein früherer Verstoß mit 22 km/h mit?
Nein. Für die Wiederholungstäter-Regel müssen beide Verstöße mindestens 26 km/h betragen.
Alle Stufen im Überblick finden Sie in der Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Für Lkw, Wohnmobile über 3,5 t und Gespanne gelten strengere Sätze.