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Bußgeldkatalog.news Bußgelder in Deutschland · Stand 2026
Bußgeldkatalog 2026

Überholen 2026: Bußgeld bei Überholverbot, Rechtsüberholen & Seitenabstand

Von Rechtsanwalt Andreas Junge Stand:

Riskante Überholmanöver sind besonders gefährlich, weil der Gegenverkehr kaum ausweichen kann. Entsprechend streng ist der Bußgeldkatalog: Wer im Überholverbot überholt, bekommt einen Punkt, wer dabei andere gefährdet, muss einen Monat zu Fuß gehen.

Auf einen Blick

70 € + 1 PunktÜberholverbot missachtet
250 € + 1 MonatÜberholen mit Gefährdung bei unklarer Lage – dazu 2 Punkte
1,5 m / 2 mAbstand zu Radfahrern innerorts / außerorts

Die wichtigsten Überholregeln

Die Regeln zum Überholen stehen in § 5 StVO:

  • Überholt wird grundsätzlich links.
  • Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Vorgangs niemand gefährdet wird, und wer deutlich schneller ist als der Überholte.
  • Bei unklarer Verkehrslage – etwa vor Kurven oder Kuppen – ist Überholen verboten.
  • Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.

Bußgelder beim Überholen

Überholverstöße
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
im Überholverbot überholt70 €1–
bei unklarer Lage oder mit Behinderung des Gegenverkehrs100 €1–
… mit Gefährdung250 €21 Monat
… mit Sachbeschädigung300 €21 Monat
zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende behindert80 €1–
beim Überholtwerden beschleunigt30 €––
nach dem Überholen den Überholten behindert20 €––

Zzgl. Gebühren und Auslagen der Behörde.

Rechts überholen

Rechts überholen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten etwa, wenn sich auf mehreren Fahrstreifen Schlangen gebildet haben, innerorts bei mehrspurigen Fahrbahnen oder gegenüber Linksabbiegern, die sich eingeordnet haben.

Rechts überholt
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
außerorts100 €1–
innerorts30 €––

Nicht verwechseln: Wer auf der Autobahn bei dichtem Verkehr auf dem rechten Fahrstreifen mit mäßig höherer Geschwindigkeit an langsameren Fahrzeugen vorbeifährt, überholt nicht verbotenerweise. Gezieltes Ausscheren nach rechts, um vorbeizuziehen, ist aber unzulässig.

Seitenabstand zu Radfahrern und Fußgängern

Beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scooter-Fahrern ist ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts vorgeschrieben (§ 5 Abs. 4 StVO). Wer zu dicht vorbeifährt, zahlt 30 Euro – bei Gefährdung entsprechend mehr. Ist der Abstand nicht möglich, muss man hinter dem Radfahrer bleiben.

Wo Überholen verboten ist

  • bei Zeichen 276 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge) und Zeichen 277 (für Lkw über 3,5 Tonnen),
  • an durchgezogenen Linien, wenn dafür die Linie überfahren werden müsste,
  • an Fußgängerüberwegen,
  • bei unklarer Verkehrslage, etwa vor Kurven, Kuppen oder unübersichtlichen Kreuzungen.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ob sich das lohnt, prüft unser kostenloser Bußgeldcheck.

Häufige Fragen zum Überholen

Was kostet Überholen im Überholverbot?

Wer trotz Überholverbot überholt, zahlt 70 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Mit Gefährdung bei unklarer Verkehrslage sind es 250 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Wie viel Abstand muss ich beim Überholen von Radfahrern halten?

Innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter. Reicht der Platz nicht, darf nicht überholt werden.

Ist rechts überholen auf der Autobahn erlaubt?

Grundsätzlich nein. Außerorts kostet es 100 Euro und einen Punkt. Bei dichtem Verkehr mit Schlangen auf mehreren Fahrstreifen darf man rechts aber mit mäßig höherer Geschwindigkeit vorbeifahren.

Darf ich beschleunigen, wenn mich jemand überholt?

Nein. Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Das kostet 30 Euro.

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