Probezeit 2026: A- und B-Verstöße, Aufbauseminar & Verlängerung
Für Fahranfänger zählt jeder Verstoß doppelt: Zum Bußgeld kommen in der Probezeit oft ein Aufbauseminar und zwei zusätzliche Jahre auf Probe. Entscheidend ist, ob es sich um einen A- oder einen B-Verstoß handelt – und wie oft es passiert.
Auf einen Blick
Inhalt
Was in der Probezeit gilt
Wer zum ersten Mal einen Führerschein bekommt, erhält ihn zunächst auf Probe (§ 2a StVG). Die Probezeit dauert zwei Jahre und beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis – beim begleiteten Fahren ab 17 also schon mit 17. Kommen später weitere Klassen hinzu, beginnt keine neue Probezeit.
In dieser Zeit gelten dieselben Verkehrsregeln wie für alle anderen. Der Unterschied: Bestimmte Verstöße lösen zusätzliche Maßnahmen aus, die über Bußgeld und Punkte hinausgehen.
A- und B-Verstöße
Das Gesetz teilt Verstöße in der Probezeit in zwei Gruppen ein (Anlage 12 zur Fahrerlaubnis-Verordnung):
- A-Verstöße (schwerwiegend): zum Beispiel 21 km/h oder mehr zu schnell, Rotlichtverstoß, zu geringer Abstand, Handy am Steuer, Rechtsüberholen, Alkohol am Steuer, begleitetes Fahren ohne Begleitperson, Unfallflucht oder fahrlässige Körperverletzung.
- B-Verstöße (weniger schwerwiegend): zum Beispiel abgefahrene Reifen, eine um mehr als acht Monate überzogene Hauptuntersuchung oder nicht richtig gesicherte Kinder im Auto.
Ausschlaggebend ist der rechtskräftige Bescheid. Solange ein Einspruch läuft, darf die Behörde noch keine Probezeit-Maßnahmen anordnen.
Die drei Stufen bei Verstößen
- Erste Stufe: AufbauseminarNach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um zwei auf insgesamt vier Jahre.
- Zweite Stufe: VerwarnungKommt nach dem Seminar ein weiterer A-Verstoß oder zwei B-Verstöße hinzu, gibt es eine schriftliche Verwarnung. Innerhalb von zwei Monaten können Sie freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen.
- Dritte Stufe: EntzugFolgt nach Ablauf dieser zwei Monate ein weiterer entsprechender Verstoß, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue gibt es frühestens nach drei Monaten.
Das Aufbauseminar
Das Seminar besteht aus vier Sitzungen à 135 Minuten und einer 30-minütigen Fahrprobe. Es findet in Gruppen bei einer Fahrschule statt und dauert zwei bis vier Wochen. Die Kosten liegen meist zwischen 200 und 500 Euro.
Die Behörde setzt eine Frist, in der Regel rund zwei Monate. Wer die Teilnahmebescheinigung nicht rechtzeitig vorlegt, verliert die Fahrerlaubnis. Nach Alkohol- oder Drogenverstößen gibt es ein besonderes Aufbauseminar mit Vorgespräch und drei längeren Sitzungen.
0,0 Promille für Fahranfänger
In der Probezeit und für alle unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (§ 24c StVG). Schon ein Glas kann teuer werden:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Alkohol in der Probezeit oder unter 21 Jahren | 250 € | 1 | – |
Zusätzlich gilt der Verstoß als A-Verstoß: Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit. Ab 0,5 Promille gelten zusätzlich die allgemeinen Regeln für Alkohol am Steuer.
Mehr dazu im Ratgeber Alkohol am Steuer.
Wann sich ein Einspruch lohnt
Gerade in der Probezeit kann sich ein Einspruch lohnen, auch wenn das Bußgeld selbst überschaubar ist:
- Schon 21 km/h zu viel sind ein A-Verstoß. Wird die Messung angezweifelt und auf 20 km/h oder weniger korrigiert, entfallen Aufbauseminar und Verlängerung.
- Bei Rotlicht- und Abstandsverstößen hängt viel von der Messung ab. Fehler bei Gerät oder Auswertung sind nicht selten.
- Wer bereits in der verlängerten Probezeit ist, riskiert beim nächsten Verstoß die Verwarnung oder den Entzug.
Wie ein Einspruch abläuft, lesen Sie unter Bußgeldbescheid & Einspruch.
Häufige Fragen zur Probezeit
Wie lange dauert die Probezeit?
Zwei Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis. Wird ein Aufbauseminar angeordnet, verlängert sie sich um zwei auf insgesamt vier Jahre.
Was ist ein A-Verstoß?
Ein schwerwiegender Verstoß, etwa 21 km/h oder mehr zu schnell, Rotlicht, Handy am Steuer, zu geringer Abstand oder Alkohol am Steuer. Schon ein einziger A-Verstoß führt zum Aufbauseminar.
Verlängert ein B-Verstoß die Probezeit?
Ein einzelner B-Verstoß nicht. Erst bei zwei B-Verstößen wird ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit verlängert.
Was kostet das Aufbauseminar?
Meist zwischen 200 und 500 Euro. Die Preise legt jede Fahrschule selbst fest.
Was passiert, wenn ich nicht zum Aufbauseminar gehe?
Dann wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Behörde setzt eine Frist, in der Regel rund zwei Monate.
Gilt die Probezeit auch beim begleiteten Fahren?
Ja. Sie beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, beim begleiteten Fahren ab 17 also schon mit 17. Fahren ohne Begleitperson ist ein A-Verstoß.