Verjährung im Bußgeldverfahren 2026: Neue Frist von 6 Monaten
Lange galt: Kommt drei Monate nach dem Blitzer keine Post, ist der Verstoß verjährt. Das stimmt nicht mehr. Seit dem 1. Juli 2026 hat die Behörde doppelt so viel Zeit. Wie die neue Frist funktioniert und wann ein Verstoß trotzdem verjährt sein kann.
Auf einen Blick
Inhalt
Die neue Frist von sechs Monaten
Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG – also fast alle Verstöße aus dem Bußgeldkatalog, von Tempo über Rotlicht bis Parken – verjähren seit dem 1. Juli 2026 einheitlich nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG). Die Änderung kam mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes.
Bis dahin galt eine zweistufige Regel: drei Monate, solange noch kein Bußgeldbescheid ergangen war, und sechs Monate danach. Für Verstöße vor dem 1. Juli 2026 ist im Einzelfall zu prüfen, welche Frist anzuwenden ist.
Wann die Frist beginnt
Die Verjährung beginnt mit dem Tag des Verstoßes, also etwa mit dem Tag, an dem Sie geblitzt wurden. Ab dann hat die Behörde sechs Monate Zeit, um eine Maßnahme zu ergreifen, die die Verjährung unterbricht.
Was die Verjährung unterbricht
Bestimmte Handlungen der Behörde unterbrechen die Verjährung. Danach beginnt die Frist von vorn (§ 33 OWiG). Die wichtigsten:
- die Anordnung der Anhörung des Betroffenen, etwa durch den Anhörungsbogen,
- die erste Vernehmung oder die Bekanntgabe, dass gegen Sie ermittelt wird,
- der Erlass des Bußgeldbescheids – aber nur, wenn er innerhalb von zwei Wochen zugestellt wird,
- die Abgabe der Akte an die Staatsanwaltschaft und Handlungen des Gerichts.
Wichtig: Maßnahmen gegen den Halter als Zeugen unterbrechen die Verjährung gegenüber dem tatsächlichen Fahrer nicht. Mehr dazu beim Zeugenfragebogen.
Absolute Verjährung
Die Behörde kann die Verjährung nicht beliebig oft unterbrechen. Spätestens wenn seit dem Verstoß das Doppelte der Verjährungsfrist, mindestens aber zwei Jahre vergangen sind, ist der Verstoß endgültig verjährt (§ 33 Abs. 3 OWiG). Ein Verfahren vor Gericht kann diese Frist allerdings hemmen.
Längere Fristen bei Alkohol und Straftaten
- Alkohol oder Drogen als Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG): Hier gelten die allgemeinen Fristen des Ordnungswidrigkeitengesetzes, bei fahrlässigen Verstößen in der Regel ein Jahr.
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): drei Jahre.
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) und Unfallflucht (§ 142 StGB): fünf Jahre.
Wann ein Bußgeld nicht mehr bezahlt werden muss
Ist der Bescheid rechtskräftig, läuft eine eigene Frist für die Vollstreckung (§ 34 OWiG): Bußgelder bis 1.000 Euro können drei Jahre lang eingetrieben werden, höhere fünf Jahre. Ihre Punkte in Flensburg verfallen nach eigenen Tilgungsfristen – mehr dazu im Punktekatalog.
So prüfen Sie die Verjährung
- Tatdatum notierenEs steht auf dem Anhörungsbogen oder Bescheid.
- Datum der ersten Post prüfenLiegen zwischen Verstoß und Anhörung mehr als sechs Monate, kann der Verstoß verjährt sein.
- Zustelldatum des Bescheids festhaltenWird der Bescheid erst nach mehr als zwei Wochen zugestellt, unterbricht nur die Zustellung selbst die Verjährung.
- AkteneinsichtOb alle Fristen eingehalten wurden, lässt sich sicher nur anhand der Ermittlungsakte prüfen. Die fordert ein Anwalt an.
Rechnen Sie nicht damit, dass ein Verstoß „einfach verjährt“. Gegen einen Bußgeldbescheid müssen Sie trotzdem innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen – sonst wird er rechtskräftig, auch wenn er zu spät kam.
Häufige Fragen zur Verjährung
Nach wie vielen Monaten verjährt ein Blitzerfoto?
Seit dem 1. Juli 2026 nach sechs Monaten. Vorher galten drei Monate, solange noch kein Bußgeldbescheid ergangen war.
Gilt die neue Frist auch für ältere Verstöße?
Für Verstöße vor dem 1. Juli 2026 galt noch die alte Regel. Welche Frist im Einzelfall anzuwenden ist, sollte ein Anwalt anhand der Akte prüfen.
Unterbricht der Anhörungsbogen die Verjährung?
Ja. Die Anordnung der Anhörung des Betroffenen unterbricht die Verjährung. Danach beginnen die sechs Monate von vorn.
Unterbricht ein Zeugenfragebogen die Verjährung?
Nicht gegenüber dem tatsächlichen Fahrer. Er richtet sich an den Halter als Zeugen, nicht an den Betroffenen.
Wann verjährt Alkohol am Steuer?
Als Ordnungswidrigkeit bei Fahrlässigkeit in der Regel nach einem Jahr. Ist es eine Straftat, etwa ab 1,1 Promille, verjährt sie nach drei Jahren, bei Gefährdung anderer nach fünf Jahren.
Muss ich ein Bußgeld nach Jahren noch bezahlen?
Rechtskräftige Bußgelder bis 1.000 Euro können drei Jahre lang vollstreckt werden, höhere fünf Jahre.