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Bußgeldkatalog.news Bußgelder in Deutschland · Stand 2026
Bußgeldkatalog 2026

Alkohol am Steuer 2026: Promillegrenzen, Bußgeld & Fahrverbot

Von Rechtsanwalt Andreas Junge Stand:

Beim Alkohol am Steuer kommt es auf den Promillewert an – und darauf, ob Sie auffällig gefahren sind. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und Fahrverbot. Darüber oder mit Ausfallerscheinungen wird es eine Straftat, und der Führerschein ist weg.

Auf einen Blick

500 € + 1 Monatab 0,5 Promille beim ersten Mal – dazu 2 Punkte
Straftat ab 1,1 ‰oder schon ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen
0,0 ‰für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21

Die Promillegrenzen im Überblick

Das deutsche Recht kennt mehrere Grenzwerte. Welche Folgen drohen, hängt davon ab, welchen Wert Sie erreichen und wie Sie sich am Steuer verhalten haben:

  • 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren (§ 24c StVG).
  • Ab 0,3 Promille: Relative Fahruntüchtigkeit. Wer auffällig fährt, Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall verursacht, macht sich bereits strafbar.
  • Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit, auch ohne Ausfallerscheinungen (§ 24a StVG). Bei der Atemalkoholmessung entspricht das 0,25 mg/l.
  • Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit – immer eine Straftat (§ 316 StGB).
  • Ab 1,6 Promille: Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine MPU an.

Bußgeld ab 0,5 Promille

Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt, ohne Ausfallerscheinungen zu zeigen, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafe steigt deutlich, wenn Sie bereits einmal mit Alkohol aufgefallen sind:

Alkohol am Steuer (0,5 bis 1,09 Promille)
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
erstmals500 €21 Monat
zweitmals1.000 €23 Monate
drittmals1.500 €23 Monate

Zzgl. Gebühren und Auslagen der Behörde. Gilt ebenso ab 0,25 mg/l Atemalkohol.

Probezeit und unter 21: 0,0 Promille

Für Fahranfänger in der Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Schon ein Bier kann deshalb teuer werden:

Verstoß gegen das Alkoholverbot (0,0 Promille)
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Fahren unter Alkoholeinfluss250 €1–

In der Probezeit gilt der Verstoß zusätzlich als A-Verstoß: Die Probezeit verlängert sich um zwei auf insgesamt vier Jahre, und ein Aufbauseminar wird angeordnet. Ab 0,5 Promille kommen die normalen Strafen aus der Tabelle oben hinzu.

Wann Alkohol am Steuer eine Straftat ist

Eine Straftat liegt vor, wenn Sie mit 1,1 Promille oder mehr fahren – oder schon ab 0,3 Promille, wenn Sie Ausfallerscheinungen zeigen, etwa Schlangenlinien fahren, oder einen Unfall verursachen.

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Werden andere Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
  • Führerschein: Das Gericht entzieht in der Regel die Fahrerlaubnis und setzt eine Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren fest. In Flensburg werden 3 Punkte eingetragen.

MPU: Ab wann sie droht

Ab 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung an, bevor Sie Ihren Führerschein zurückbekommen. Auch wer wiederholt mit Alkohol am Steuer auffällt, muss mit einer MPU rechnen – dann schon bei niedrigeren Werten.

Alkohol auf dem Fahrrad

Für Radfahrer gilt keine 0,5-Promille-Grenze. Absolut fahruntüchtig sind sie ab 1,6 Promille – dann liegt eine Straftat vor. Schon ab 0,3 Promille kann es strafbar sein, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen. Wer einen Führerschein hat, muss auch nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Rad mit Punkten und einer MPU rechnen.

Vorsicht Restalkohol

Der Körper baut Alkohol nur langsam ab, grob etwa 0,1 Promille pro Stunde. Wer abends viel getrunken hat, kann am nächsten Morgen noch über der Grenze liegen.

Wann sich ein Einspruch lohnt

Gerade bei Alkoholverstößen kommt es auf Formalien an. Typische Ansatzpunkte sind:

  • die Atemalkoholmessung: Nur geeichte Geräte zählen, und vor der Messung muss eine Wartezeit eingehalten werden,
  • die Blutprobe: Entnahme, Zeitpunkt und Rückrechnung müssen stimmen,
  • Verfahrensfehler bei der Kontrolle oder im Bußgeldbescheid.

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Ob sich das lohnt, prüft unser kostenloser Bußgeldcheck.

Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer

Wie viel Promille sind beim Autofahren erlaubt?

Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille. Für alle anderen ist ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit erreicht. Schon ab 0,3 Promille machen Sie sich strafbar, wenn Sie Ausfallerscheinungen zeigen oder einen Unfall verursachen. Ab 1,1 Promille liegt immer eine Straftat vor.

Was kostet Alkohol am Steuer beim ersten Mal?

Bei 0,5 bis 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen drohen beim ersten Mal 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot, zzgl. Gebühren und Auslagen.

Ab wie viel Promille ist der Führerschein weg?

Ab 1,1 Promille – oder schon ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen – liegt eine Straftat vor. Dann entzieht das Gericht in der Regel die Fahrerlaubnis und verhängt eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

Ab wann muss ich zur MPU?

Ab 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Bei wiederholten Alkoholverstößen kann sie auch schon bei niedrigeren Werten verlangt werden.

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