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Bußgeldkatalog 2026

Unfallflucht: Strafe, Führerschein & was Sie jetzt tun sollten

Von Rechtsanwalt Andreas Junge Stand:

Ein kurzer Rempler beim Ausparken, niemand ist zu sehen – und schon ist es passiert: Wer einfach weiterfährt, begeht eine Straftat. Unfallflucht wird härter bestraft, als viele denken, und kann den Führerschein kosten. Was jetzt wichtig ist.

Auf einen Blick

bis 3 JahreFreiheitsstrafe oder Geldstrafe
2–3 Punkteim Fahreignungsregister
24 StundenFrist für tätige Reue beim Parkschaden

Was als Unfallflucht gilt

Juristisch heißt sie „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (§ 142 StGB). Strafbar macht sich jeder Unfallbeteiligte, der den Unfallort verlässt, bevor er seine Personalien und seine Beteiligung angegeben hat – oder bevor er angemessen lange gewartet hat, wenn niemand da ist. Das gilt auch bei kleinen Sachschäden, etwa einer Delle im geparkten Auto.

Ein Zettel hinter dem Scheibenwischer reicht nicht. Wer nach angemessener Wartezeit wegfährt, muss die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen, etwa indem er sich beim Geschädigten oder bei der Polizei meldet.

So verhalten Sie sich nach einem Unfall richtig

  1. Anhalten und sichernWarnblinker an, Warnweste, Unfallstelle absichern, bei Verletzten Erste Hilfe und Notruf 112.
  2. Personalien austauschenName, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung mit dem anderen Beteiligten.
  3. Ist niemand da: wartenWie lange, hängt vom Einzelfall ab – je höher der Schaden und je belebter der Ort, desto länger. Mindestens 30 Minuten sind ein guter Richtwert.
  4. Polizei verständigenKommt niemand, melden Sie den Unfall bei der Polizei. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.

Machen Sie zusätzlich Fotos vom Schaden und der Umgebung. Ein Schuldanerkenntnis vor Ort müssen Sie nicht abgeben.

Welche Strafe droht

  • Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Bei Ersttätern und Sachschäden ist eine Geldstrafe üblich, die sich nach dem Einkommen richtet.
  • Punkte: zwei Punkte, wird die Fahrerlaubnis entzogen, drei Punkte.
  • Fahrverbot oder Entzug: je nach Schaden – siehe nächster Abschnitt.

Pläne, die Unfallflucht bei reinen Sachschäden zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen, wurden in den vergangenen Jahren diskutiert, sind aber bislang nicht umgesetzt (Stand Oktober 2026).

Führerschein weg?

Bei Unfallflucht mit bedeutendem Sachschaden oder Verletzten geht das Gesetz in der Regel davon aus, dass der Täter zum Führen eines Fahrzeugs ungeeignet ist (§ 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB). Dann wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wo die Grenze für einen „bedeutenden“ Schaden liegt, ist nicht gesetzlich festgelegt. Viele Gerichte ziehen sie inzwischen bei rund 1.800 bis 2.000 Euro. Liegt der Schaden darunter, kommt eher ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten in Betracht.

Weil schon kleine Kratzer an modernen Autos teuer werden, ist die Schadenshöhe oft der wichtigste Punkt der Verteidigung.

Tätige Reue: die Chance nach dem Parkrempler

Wer einen Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs verursacht – typischerweise beim Ein- oder Ausparken –, mit nicht bedeutendem Sachschaden, und sich innerhalb von 24 Stunden freiwillig meldet, kann mit einer milderen Strafe rechnen. Das Gericht kann sogar ganz von Strafe absehen (§ 142 Abs. 4 StGB).

Folgen bei der Versicherung

Die Kfz-Haftpflicht zahlt den Schaden des Geschädigten zunächst. Weil Unfallflucht aber eine Verletzung Ihrer Pflichten aus dem Versicherungsvertrag ist, kann sie Sie in Regress nehmen – meist bis zu 5.000 Euro. Die Vollkasko kann die Leistung für Ihren eigenen Schaden kürzen oder ganz verweigern.

Wenn Ihnen Unfallflucht vorgeworfen wird

  • Keine Aussage ohne Anwalt. Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht äußern – auch nicht gegenüber der Polizei am Telefon.
  • Oft geht es darum, ob Sie den Unfall überhaupt bemerkt haben. Ohne Vorsatz keine Strafbarkeit.
  • Prüfen lassen sollten Sie auch die Schadenshöhe: Sie entscheidet, ob ein Entzug droht.
  • Wird der Führerschein schon vorläufig beschlagnahmt oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen, ist schnelles Handeln wichtig.

Häufige Fragen zur Unfallflucht

Ist ein Zettel hinter dem Scheibenwischer genug?

Nein. Sie müssen angemessen warten und, wenn niemand kommt, die Feststellungen unverzüglich nachträglich ermöglichen – am sichersten über die Polizei.

Wie lange muss ich nach einem Unfall warten?

Das hängt vom Einzelfall ab. Je höher der Schaden und je belebter der Ort, desto länger. Mindestens 30 Minuten sind ein guter Richtwert, anschließend sollten Sie die Polizei informieren.

Ab wann ist der Führerschein bei Unfallflucht weg?

Bei bedeutendem Sachschaden oder Verletzten wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen. Viele Gerichte sehen die Grenze inzwischen bei rund 1.800 bis 2.000 Euro.

Was ist tätige Reue?

Wer nach einem Parkunfall mit geringem Schaden innerhalb von 24 Stunden freiwillig die Feststellungen ermöglicht, kann mit einer milderen Strafe rechnen. Das Gericht kann sogar von Strafe absehen.

Zahlt die Versicherung bei Unfallflucht?

Die Haftpflicht zahlt den Schaden des anderen, kann Sie aber meist mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Die Vollkasko kann ihre Leistung kürzen oder verweigern.

Ich habe den Unfall nicht bemerkt – was nun?

Unfallflucht setzt Vorsatz voraus. Wer den Unfall wirklich nicht bemerkt hat, macht sich nicht strafbar. Ob das glaubhaft ist, sollte ein Anwalt anhand der Akte prüfen.

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