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Blitzerarten · Technik

Laserblitzer: So messen Laserscanner und Laserpistole

Von Rechtsanwalt Andreas Junge Stand:

Laser haben Radar und Lichtschranke bei vielen Behörden abgelöst. Die modernen Laserscanner erfassen mehrere Fahrstreifen auf einmal, stecken in Säulen und Anhängern und messen rund um die Uhr. Daneben gibt es die Laserpistole, mit der die Polizei gezielt einzelne Fahrzeuge misst.

Auf einen Blick

Lichtlaufzeitaus vielen Entfernungsmessungen ergibt sich das Tempo
2 BauartenLaserscanner (automatisch) und Laserpistole (von Hand)
Zuordnungbei mehreren Fahrzeugen der häufigste Prüfpunkt

So funktioniert die Lasermessung

Ein Laserblitzer sendet sehr kurze, für das Auge unsichtbare Lichtimpulse im Infrarotbereich aus. Sie treffen auf das Fahrzeug, werden reflektiert und kommen zum Gerät zurück. Aus der Laufzeit berechnet das Gerät die Entfernung. Misst es diese Entfernung viele Male hintereinander, ergibt sich aus der Veränderung die Geschwindigkeit. Fachleute sprechen von LIDAR – Light Detection and Ranging.

Laserscanner und Laserpistole

Laserscanner arbeiten automatisch. Sie tasten den Verkehr in einem waagerechten Fächer ab, oft viele Male pro Sekunde, und verfolgen mehrere Fahrzeuge gleichzeitig – auch auf mehreren Fahrstreifen. Wird ein Fahrzeug zu schnell, löst die Kamera aus. Auf dem Foto markiert ein eingeblendeter Rahmen, welchem Fahrzeug der Messwert zugeordnet wurde. Bekannte Laserscanner sind PoliScan Speed und PoliScan FM1 von Vitronic sowie der TraffiStar S350 von Jenoptik. Auch der mobile Leivtec XV3 maß mit Laser – er wurde 2021 nach nachgewiesenen Messfehlern aus dem Verkehr gezogen.

Die Laserpistole hält ein Polizeibeamter in der Hand und zielt durch ein Visier auf ein einzelnes Fahrzeug, häufig von einer Brücke oder vom Straßenrand. Ein Foto gibt es meist nicht – das Fahrzeug wird kurz danach angehalten. Umso wichtiger sind hier die Bedienung durch den Beamten, die vorgeschriebenen Tests vor Messbeginn und ein sorgfältiges Messprotokoll.

Laserblitzer: die Geräte

Typische Fehlerquellen

  • Zuordnung: Sind mehrere Fahrzeuge im Bild, muss der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet werden. Für die Laserscanner gibt es dafür feste Kriterien, etwa dass kein anderes Fahrzeug im Auswerterahmen stehen darf.
  • Aufstellung: Höhe, Abstand zur Fahrbahn und Winkel des Geräts müssen genau stimmen und dokumentiert sein. Kommt das Gerät während der Messreihe in Bewegung – etwa weil ein Stativ einsinkt –, ist die Messung angreifbar.
  • Messbereich: Laserscanner dürfen den Messwert nur in einem festgelegten Abschnitt vor dem Gerät bilden. Ob das eingehalten wurde, lässt sich anhand der Falldatei prüfen.
  • Eichung und Software: Das Gerät muss gültig geeicht sein und mit einer zugelassenen Softwareversion arbeiten.
  • Bedienung: Bei Laserpistolen kommt es auf die Tests vor der Messung, die Zielerfassung auf Entfernung und eine vollständige Dokumentation an.

Was die Gerichte sagen

Die gängigen Laserscanner gelten bei den Oberlandesgerichten als standardisiertes Messverfahren. Gestritten wird seit Jahren darüber, welche Messdaten die Geräte speichern müssen, damit Betroffene die Messung nachprüfen können. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat 2019 Messungen mit dem TraffiStar S350 für unverwertbar erklärt, weil das Gerät keine Rohmessdaten speicherte (Urteil vom 05.07.2019, Lv 7/17). Die anderen Oberlandesgerichte sind dem nicht gefolgt. Der Bundesgerichtshof hat die Frage am 2. Juli 2026 geklärt: Fehlende Rohmessdaten verletzen nicht das Recht auf ein faires Verfahren und führen nicht zu einem Verwertungsverbot (4 StR 235/25). Im August 2026 hat sich auch das Saarländische Oberlandesgericht dem angeschlossen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 klargestellt, dass Betroffene grundsätzlich Zugang zu Messdaten bekommen müssen, die bei der Behörde vorhanden sind – im entschiedenen Fall ging es um eine Messung mit PoliScan Speed M1 (Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18). Welche Daten ein Gerät tatsächlich speichert, hängt vom Typ und vom Softwarestand ab – das zeigt die Akte.

Weitere Blitzerarten & Geräte

Häufige Fragen zum Laserblitzer

Wie funktioniert ein Laserblitzer?

Er sendet sehr kurze Lichtimpulse aus und misst, wie lange sie bis zum Fahrzeug und zurück brauchen. Aus vielen solchen Entfernungsmessungen hintereinander ergibt sich die Geschwindigkeit. Laserscanner tasten dabei die ganze Fahrbahn ab, eine Laserpistole zielt auf ein einzelnes Fahrzeug.

Woran erkenne ich einen Laserblitzer?

Laserscanner wie PoliScan oder TraffiStar S350 stecken in Säulen, Anhängern oder stehen auf einem Stativ am Fahrbahnrand. Eine Laserpistole hält ein Polizist in der Hand, meist von einer Brücke oder vom Straßenrand aus – danach wird angehalten.

Können Laserblitzer mehrere Fahrzeuge gleichzeitig messen?

Laserscanner ja: Sie verfolgen mehrere Fahrzeuge auf mehreren Fahrstreifen. Genau deshalb ist entscheidend, dass der Messwert auf dem Beweisfoto eindeutig dem richtigen Fahrzeug zugeordnet werden kann.

Wie viel Toleranz gibt es bei Lasermessungen?

Bei den zugelassenen Laserscannern 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 Prozent des Messwerts.

Kann man gegen eine Lasermessung Einspruch einlegen?

Ja. Typische Ansatzpunkte sind die Aufstellung des Geräts, die Zuordnung des Messwerts auf dem Foto, die Eichung und – bei der Laserpistole – die Bedienung durch den Messbeamten. Ob es solche Fehler gibt, zeigt erst die Akte.