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Bußgeldkatalog 2026
Bußgeldstelle · Baden-Württemberg

Bußgeldstelle Stadtverwaltung Heilbronn

Kontaktdaten geprüft am
Stadtverwaltung Heilbronn Ordnungswidrigkeiten/Bußgeldstelle
AnschriftWeststraße 53, 74072 Heilbronn
Fax07131 563197
Post von der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Heilbronn?

Bevor Sie anrufen, den Anhörungsbogen zurückschicken oder einen Bußgeldbescheid vor Ablauf der Frist akzeptieren: Lassen Sie kostenlos prüfen, ob ein Einspruch Chancen hat.

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Welches Schreiben haben Sie bekommen?

Die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Heilbronn kann je nach Stand des Verfahrens und der Schwere des Verstoßes verschiedene Schreiben versenden - von einem Verwanungsgeld bis zu einem Bußgeldbescheid. Ein Überblick:

  • Anhörungsbogen: Die Behörde hält Sie für den Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, zur Sache müssen Sie nichts sagen. So reagieren Sie richtig.
  • Zeugenfragebogen: Die Behörde sucht den Fahrer, häufig bei Firmen- oder Familienautos. Muss ich den Fahrer nennen?
  • Bußgeldbescheid: Ab Zustellung haben Sie 2 Wochen Zeit für einen Einspruch. Danach wird der Bescheid rechtskräftig. So legen Sie Einspruch ein.

Die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Heilbronn bietet eine Online-Anhörung an. Sie können den Anhörungsbogen also auch digital beantworten.

Bußgelder für zu schnelles Fahren in Baden-Württemberg

Der Bußgeldkatalog gilt bundesweit. Die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Heilbronn setzt die Regelsätze um und erhebt beim Bußgeldbescheid zusätzlich eine Gebühr von mindestens 25 Euro plus 3,50 Euro Zustellkosten.

Innerorts
Zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €––
11–15 km/h50 €––
16–20 km/h70 €––
21–25 km/h115 €1–
26–30 km/h180 €1(1 Monat)*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

Zzgl. Gebühr und Auslagen der Behörde (Gebühr mind. 25 € plus 3,50 € Zustellung). * Fahrverbot in der Regel nur, wenn innerhalb eines Jahres zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell.

Außerorts
Zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €––
11–15 km/h40 €––
16–20 km/h60 €––
21–25 km/h100 €1–
26–30 km/h150 €1(1 Monat)*
31–40 km/h200 €1(1 Monat)*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

Zzgl. Gebühr und Auslagen der Behörde (Gebühr mind. 25 € plus 3,50 € Zustellung). * Fahrverbot in der Regel nur, wenn innerhalb eines Jahres zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell.

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Angaben in Ihrem amtlichen Schreiben und auf der offiziellen Seite der Behörde. Diese Seite ist kein Angebot der Behörde.