E-Scooter: Handy am Lenker kostet ab März nur noch 55 €
Ab 1. März 2027 werden E-Scooter-Fahrer beim Handyverbot wie Radfahrer behandelt: 55 Euro statt 100 Euro – und kein Punkt mehr in Flensburg. Das steht im Bundesgesetzblatt, berichtet hat darüber bisher kaum jemand.
Mit der Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung werden E-Scooter ab dem 1. März 2027 vielfach teurer: Das Fahren auf dem Gehweg kostet dann 25 statt 15 Euro, ein Mitfahrer 25 statt 10 Euro. Weitgehend unbemerkt geblieben ist bisher eine Änderung, die in die andere Richtung geht. Wer auf dem E-Scooter das Handy benutzt, zahlt ab März 2027 nur noch 55 Euro – und bekommt keinen Punkt mehr in Flensburg. Bisher sind es 100 Euro und ein Punkt, wie im Auto – weil E-Scooter rechtlich Kraftfahrzeuge sind, gilt für sie bislang der Handy-Tatbestand für Kraftfahrzeugführer. Das ergibt sich aus dem Verordnungstext im Bundesgesetzblatt, den wir ausgewertet haben.
Was genau sich ändert
Die entscheidende Stelle steht in Artikel 3 der Verordnung vom 30. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 32), der die Bußgeldkatalog-Verordnung ändert. Dort heißt es unter Buchstabe y: In der laufenden Nummer 246.4 wird nach der Angabe „Radfahren“ die Angabe „oder Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs“ eingefügt. Die Nummer 246.4 ist bisher der Handy-Tatbestand für Radfahrer. Sie sieht einen Regelsatz von 55 Euro vor, Punkte gibt es dafür nicht. Die Änderung tritt nach Artikel 5 am 1. März 2027 in Kraft.
| Handy während der Fahrt benutzt | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Auto- und Motorradfahrer (lfd. Nr. 246.1) | 100 € | 1 |
| E-Scooter bis 28. Februar 2027 | 100 € | 1 |
| E-Scooter ab 1. März 2027 (lfd. Nr. 246.4) | 55 € | – |
| Radfahrer (lfd. Nr. 246.4) | 55 € | – |
Regelsätze für Ersttäter, zzgl. Gebühren und Auslagen. Quelle: Bußgeldkatalog-Verordnung, Artikel 3 Nr. 3 Buchst. y der Verordnung vom 30.01.2026.
Warum E-Scooter günstiger wegkommen
Die Änderung folgt der Grundidee der Reform: Die Verhaltensregeln für E-Scooter werden aus der eigenen Verordnung in die Straßenverkehrsordnung überführt und weitgehend an die Regeln für den Radverkehr angeglichen. Im Bußgeldkatalog werden E-Scooter-Fahrer deshalb an vielen Stellen den Radfahrern gleichgestellt – bei der roten Ampel, auf dem Radweg, beim Gehweg und eben auch beim Handy.
Bemerkenswert ist das trotzdem. Die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Verletzten ist 2025 laut Statistischem Bundesamt um 38 Prozent auf 16.496 gestiegen. Und erst in der vergangenen Woche hat die Polizei bei der europaweiten Kontrollwoche „Focus on the Road“ gezielt nach abgelenkten Fahrern gesucht.
Ganz eindeutig ist die Regel nicht
Bei genauerem Hinsehen bleibt eine Unschärfe. E-Scooter sind rechtlich Kraftfahrzeuge. Für die rote Ampel nimmt die Verordnung sie deshalb ausdrücklich aus der Kfz-Nummer heraus – dort heißt es künftig „Führer eines Kraftfahrzeugs, ausgenommen Elektrokleinstfahrzeuge“. Beim Handy fehlt eine solche Ausnahme: Die Nummer 246.1 für Kraftfahrzeugführer bleibt unverändert, die E-Scooter werden nur in die Radfahrer-Nummer 246.4 aufgenommen. Vieles spricht dafür, dass die speziellere Regel für E-Scooter vorgeht, denn genau das war erkennbar gewollt. Ob die Bußgeldstellen das auch so umsetzen, wird sich ab März zeigen.
Was gleich bleibt
- Das Verbot selbst: Das Handy in der Hand bleibt auch auf dem E-Scooter verboten. Erlaubt ist nur eine Halterung, wenn das Gerät nicht in die Hand genommen wird.
- Bis Ende Februar 2027: Bis dahin gelten 100 Euro und ein Punkt.
- Alkohol: An den strengen Promillegrenzen ändert die Reform nichts – ab 0,5 Promille drohen 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, ab 1,1 Promille ist der Führerschein meist ganz weg.
Alle Änderungen der Novelle finden Sie in unserer Übersicht Neue E-Scooter-Regeln 2027, alle Beträge im Bußgeldkatalog für E-Scooter.
Quellen:
- Bundesgesetzblatt: Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30.01.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 32), Regelungstext
- Bundesministerium für Verkehr: FAQ zur Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
- Bayerische Polizei: Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) – Handy-Regeln und Sanktionen
- Statistisches Bundesamt: 38,1 % mehr E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2025