Blitzer A650 am Zubringer von der B37 Ludwigshafen am Rhein – Fahrtrichtung Bad Dürkheim
- Autobahn
- A650
- Ort
- Ludwigshafen am Rhein
- Kilometer
- am Zubringer von der B37
- Fahrtrichtung
- Bad Dürkheim
- Messgerät
- PoliScan Fm1
- Blitzertyp
- Blitzeranhänger
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Bußgeldstelle
- Polizeipräsidium Rheinpfalz
Bußgeld für den Blitzer auf der A650
Auf Autobahnen gelten die Regelsätze für außerorts. Ab 21 km/h zu viel gibt es einen Punkt in Flensburg, ab 41 km/h droht Ersttätern ein Fahrverbot von einem Monat. Vom gemessenen Wert wird vorher die Toleranz abgezogen: bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent.
| Zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | – | – |
| 11–15 km/h | 40 € | – | – |
| 16–20 km/h | 60 € | – | – |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat)* |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | (1 Monat)* |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Zzgl. Gebühren und Auslagen der Behörde (mind. 28,50 € + Zustellkosten). * Fahrverbot in der Regel nur, wenn innerhalb eines Jahres zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell.
Zuständige Bußgeldstelle
Verstöße an dieser Messstelle bearbeitet die Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz mit Sitz in Speyer. Post kommt meist innerhalb von 2 bis 8 Wochen – zuerst als Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach als Bußgeldbescheid.
So geht es nach dem Blitzer weiter
- AuswertungDie Behörde prüft Foto und Messdaten des PoliScan Fm1 und ermittelt den Halter.
- Anhörungsbogen oder ZeugenfragebogenSie müssen sich nicht selbst belasten. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. So reagieren Sie richtig.
- BußgeldbescheidAb Zustellung läuft die Einspruchsfrist von 2 Wochen.
- Rechtskraft oder EinspruchOhne Einspruch werden Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot wirksam.
Typische Fehlerquellen bei der Messung
- Eichung: Ohne gültige Eichung des PoliScan Fm1 kann die Messung unverwertbar sein.
- Aufbau und Bedienung: Das Messpersonal muss geschult sein und das Gerät nach Bedienungsanleitung aufgestellt haben.
- Zuordnung: Waren mehrere Fahrzeuge im Messbereich, muss der Wert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet werden können.
- Beweisfoto: Ist der Fahrer nicht klar zu erkennen, wird der Nachweis schwierig.
- Beschilderung: War das Tempolimit von 70 km/h korrekt und sichtbar ausgeschildert?
- Verjährung: Kommt innerhalb von drei Monaten kein Schreiben der Behörde, kann der Verstoß verjährt sein.
Ob einer dieser Punkte in Ihrem Fall greift, zeigt erst die Ermittlungsakte. Die kostenlose Ersteinschätzung klärt, ob sich der Blick in die Akte lohnt.