Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten der Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz - Zentrale Bußgeldstelle, Informationen zum Ablauf des Bußgeldverfahrens sowie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2026.
Lassen Sie Ihren Bescheid der Polizeipräsidium Rheinpfalz von unserem Verkehrsrechtsexperten prüfen und erfahren Sie, ob ein Einspruch möglich ist. Laut einer Studie sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Die Bußgeldstelle der Stadt Speyer im Bundesland Rheinland-Pfalz ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.
| Behörde | Polizeipräsidium Rheinpfalz |
| Fachabteilung | Zentrale Bußgeldstelle |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Anschrift | Maximilianstraße 6, 67346 Speyer |
| Telefon | 06232-87 20 73 8 |
| Fax | 06232-87 20 60 9 |
| zbs@polizei.rlp.de | |
| Wir bemühen uns, die Kontaktdaten auf dem neuesten Stand zu halten. Alle Angaben ohne Gewähr. | |
Die Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz ist grundsätzlich für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Dazu zählen:
Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz geblitzt wurden, eröffnet die Behörde mit Sitz in Speyer ein Bußgeldverfahren, das mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von mindestens 28,50 Euro verbunden ist.
* Fahrverbot bei Wiederholungstätern: Zweimal >25 km/h innerhalb eines Jahres.
* Fahrverbot bei Wiederholungstätern: Zweimal >25 km/h innerhalb eines Jahres.
Sie sind im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz geblitzt worden? Dann erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Wochen ein Schreiben der Bußgeldstelle.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen, geht die Behörde davon aus, dass Sie gefahren sind. Die meisten Fahrer werden anhand eines Blitzerfotos per Abgleich von Gesicht und Kennzeichen identifiziert.
Ein Zeugenfragebogen dient in erster Linie der Fahrerermittlung, um festzustellen, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat — häufig bei Familienfahrzeugen oder Firmenwagen.
Wenn die Fahrerermittlung erfolgreich war, erhalten Sie einige Wochen nach der Anhörung einen Bußgeldbescheid. Ein typischer Bescheid beinhaltet:
Bei Unklarheiten oder Zweifeln am Sachverhalt haben Sie das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Verpassen Sie die Frist nicht, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird.
Für direkte Anfragen können Sie die Behörde unter der Telefonnummer 06232-87 20 73 8 erreichen. Eine Kontaktaufnahme per Fax ist ebenfalls möglich unter 06232-87 20 60 9. Alternativ steht Ihnen die E-Mail-Adresse zbs@polizei.rlp.de für schriftliche Anfragen zur Verfügung.
Ein besonderer Service der Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz ist die Möglichkeit, die Online-Anhörung zu nutzen.
Transparenz-Hinweis: Wir haben die Angaben zuletzt am 20.06.2026 geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr.
Für tagesaktuelle Informationen nutzen Sie bitte den Link zur offiziellen Website dieser Behörde:
zbs-onlineportal.polizei.rlp.de/oaweb/07300000