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Messgerät · Laserblitzer

PoliScan FM1: So misst der Blitzer im Anhänger und in der Säule

Von Rechtsanwalt Andreas Junge Stand:

Der unscheinbare Anhänger am Baustellenende, der tagelang dort steht: Darin steckt oft ein PoliScan FM1. Der Nachfolger des PoliScan Speed ist heute der Standard bei Vitronic – mobil, stationär und als Blitzeranhänger. Wie er misst, was sich mit der Software 4.4.9 geändert hat und wo Sie ansetzen können.

Steckbrief

Hersteller
Vitronic
Technik
Laserscanner (LIDAR)
Einsatz
Stativ, Fahrzeug, Säule, Blitzeranhänger (Enforcement Trailer)
Überwacht
Geschwindigkeit, je nach Ausführung auch Rotlicht und Durchfahrtsverbote
Prüfung
Baumusterprüfbescheinigung der PTB DE-17-M-PTB-0033 (2017), Revision 1 vom 28.02.2020
Messbereich
Erfassung bis 75 m, Messwertbildung 50 bis 20 m vor dem Gerät
Toleranz
3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 %
Vorgänger
PoliScan Speed

Wo der PoliScan FM1 steht

Der FM1 ist modular aufgebaut. Das Hauptmodul mit Laser, Auswerteelektronik und zwei Kameras lässt sich auf ein Stativ setzen, in ein Fahrzeug einbauen oder fest in ein Gehäuse am Straßenrand montieren. Bekannt ist er vor allem aus dem Blitzeranhänger: Der sogenannte Enforcement Trailer läuft mit Akku mehrere Tage autark und wird gern an Baustellen, Unfallschwerpunkten und auf Landstraßen eingesetzt.

Neben der Geschwindigkeit kann der FM1 auch Rotlichtverstöße und Durchfahrtsverbote überwachen. Für Messungen von hinten gibt es eine zusätzliche Heckkamera.

So misst er

Wie sein Vorgänger tastet der FM1 die Fahrbahn mit Laserimpulsen in einem 45-Grad-Fächer ab, rund 100-mal pro Sekunde und mit 158 Einzelmessungen pro Durchgang. Er erfasst Fahrzeuge ab etwa 75 Metern, verfolgt sie und bildet die Geschwindigkeit als Mittelwert im Bereich zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät.

Jede Messung wird als Falldatei gespeichert – digital signiert und verschlüsselt. Sie enthält unter anderem Zeitstempel, Softwareversion, Geschwindigkeit, die eingestellten Grenzwerte, Winkel und Abstände der Aufstellung. Öffnen lässt sie sich nur mit der Auswertesoftware des Herstellers. Auf dem Beweisfoto sind wie beim PoliScan Speed ein Auswerterahmen und ein Skalenstrich eingeblendet.

Die Software 4.4.9

Lange wurde darüber gestritten, ob die PoliScan-Geräte ihre Messwerte immer im zugelassenen Bereich von 50 bis 20 Metern bilden. Mit der Softwareversion 4.4.9 hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt die Messwertbildung fest auf diesen Bereich begrenzt; die Änderung wurde mit der Revision der Baumusterprüfbescheinigung vom 28.02.2020 freigegeben. Fahrzeuge, die außerhalb dieses Bereichs gemessen würden, verwirft das Gerät.

Kritiker bemängeln, dass die Falldatei seitdem bestimmte Hilfswerte – etwa zur Position der ersten und letzten Messung – nur noch als feste Werte enthält. Das Kammergericht Berlin hat darin keinen Grund gesehen, die Messung nicht mehr als standardisiert anzusehen (Beschluss vom 08.12.2023, 3 ORbs 229/23).

Typische Fehlerquellen

  • Aufstellung: Höhe, Querabstand und Fahrstreifenbreiten müssen genau vermessen, der Schwenkwinkel richtig ermittelt sein. Ändert sich die Höhe oder der Abstand während des Betriebs, muss die Messreihe neu gestartet werden.
  • Standort: Die Straße muss im Messbereich ausreichend gerade sein. Steht das Gerät zu nah an einem Tempolimit-Schild, werden vor allem bremsende Fahrzeuge erfasst.
  • Zuordnung: Kein anderes Fahrzeug im Auswerterahmen, Unterkante unter einem Rad, Rad oder Kennzeichen im Rahmen – sonst ist die Zuordnung zweifelhaft.
  • Hindernisse: Was den Laser verdeckt, etwa Leitpfosten, Bewuchs oder andere Fahrzeuge, kann die Messung stören.
  • Eichung und Software: Gültige Eichung am Messtag, zugelassene Softwareversion und dokumentierte Wartung.

Was die Gerichte sagen

Die Rechtsprechung behandelt den PoliScan FM1 als standardisiertes Messverfahren. Für die aktuelle Software 4.4.9 hat das Kammergericht Berlin das 2023 ausdrücklich bestätigt.

Um ein FM1 im Blitzeranhänger ging es auch vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz. Ein Autofahrer war auf der A1 bei Wittlich gemessen worden und wollte unter anderem Wartungs- und Aufbauunterlagen einsehen. Der Gerichtshof hob die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz auf, weil die Rechtsbeschwerde hätte zugelassen werden müssen – die Oberlandesgerichte hatten die Frage nach Messdaten unterschiedlich beantwortet (Urteil vom 15.01.2020, VGH B 19/19). Über die Verwertbarkeit der Messung selbst hat er nicht entschieden.

Grundsätzlich geklärt hat die Frage inzwischen der Bundesgerichtshof – ebenfalls an einem PoliScan FM1. Das Gerät war im Saarland eingesetzt worden und speichert standardmäßig keine Rohmessdaten. Der BGH entschied am 2. Juli 2026: Das verletzt weder das Recht auf ein faires Verfahren noch führt es zu einem Verwertungsverbot (4 StR 235/25). Seit das Saarländische Oberlandesgericht dem im August 2026 gefolgt ist, gilt das bundesweit.

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Häufige Fragen zum PoliScan FM1

Was ist der PoliScan FM1?

Ein Laserscanner von Vitronic und der Nachfolger des PoliScan Speed. Er misst Geschwindigkeiten und kann zusätzlich Rotlicht- und Durchfahrtsverstöße überwachen. Eingesetzt wird er auf dem Stativ, im Fahrzeug, in Säulen und besonders häufig im Blitzeranhänger.

Woran erkenne ich einen PoliScan FM1?

Am häufigsten begegnet er Autofahrern im Blitzeranhänger (Enforcement Trailer), der tagelang ohne Personal an Baustellen oder Landstraßen steht. Auf dem Foto ist – wie beim Vorgänger – ein Auswerterahmen eingeblendet.

Ist der PoliScan FM1 standardisiert?

Ja. Das Kammergericht Berlin hat 2023 bestätigt, dass Messungen mit dem PoliScan FM1 in der Softwareversion 4.4.9 ein standardisiertes Messverfahren sind (Beschluss vom 08.12.2023, 3 ORbs 229/23).

Was hat sich mit der Software 4.4.9 geändert?

Mit der Version 4.4.9 ist die Messwertbildung auf Verlangen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt fest auf den Bereich 50 bis 20 Meter vor dem Gerät begrenzt. Messwerte von Fahrzeugen außerhalb dieses Bereichs verwirft das Gerät.

Kann ich gegen eine Messung im Blitzeranhänger vorgehen?

Ja, die Prüfpunkte sind dieselben wie bei anderen Laserscannern: Aufstellung, Zuordnung auf dem Foto, Eichung, Software und die Daten in der Falldatei. Ob es Auffälligkeiten gibt, zeigt die Akte.