Bußgeldstelle KV Neu-Ulm: Kontaktdaten & Infos

Bußgeldstellen | Von Redaktion Stand: 20.06.2026

Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten der Bußgeldstelle KV Neu-Ulm - Körperschaft des öffentlichen Rechts, Informationen zum Ablauf des Bußgeldverfahrens sowie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2026.

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Bußgeldstelle KV Neu-Ulm: Ein Überblick

Die Bußgeldstelle der Stadt Neu-Ulm im Bundesland Bayern ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.

BehördeKV Neu-Ulm
FachabteilungKörperschaft des öffentlichen Rechts
BundeslandBayern
AnschriftAugsburger Straße 15, 89231 Neu-Ulm
Telefon0731-70 50 0
Fax0731-70 50 61 98
E-Mailinfo@neu-ulm.de
Wir bemühen uns, die Kontaktdaten auf dem neuesten Stand zu halten. Alle Angaben ohne Gewähr.

Bußgeldstelle KV Neu-Ulm: Verkehrsüberwachung

Die Bußgeldstelle KV Neu-Ulm ist grundsätzlich für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Dazu zählen:

Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle KV Neu-Ulm geblitzt wurden, eröffnet die Behörde mit Sitz in Neu-Ulm ein Bußgeldverfahren, das mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von mindestens 28,50 Euro verbunden ist.

Bußgeldtabelle Bayern Innerorts

Überschreitung
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
Prüfung
Überschreitungbis 10 km/h
Bußgeld30 €
Punkte
Fahrverbot
Überschreitung11 – 15 km/h
Bußgeld50 €
Punkte
Fahrverbot
Überschreitung16 – 20 km/h
Bußgeld70 €
Punkte
Fahrverbot
Überschreitung21 – 25 km/h
Bußgeld115 €
Punkte1
Fahrverbot
Überschreitung26 – 30 km/h
Bußgeld180 €
Punkte1
Fahrverbot(1 Monat)*
Überschreitung31 – 40 km/h
Bußgeld260 €
Punkte2
Fahrverbot1 Monat
Überschreitung41 – 50 km/h
Bußgeld400 €
Punkte2
Fahrverbot1 Monat
Überschreitung51 – 60 km/h
Bußgeld560 €
Punkte2
Fahrverbot2 Monate
Überschreitung61 – 70 km/h
Bußgeld700 €
Punkte2
Fahrverbot3 Monate
Überschreitungüber 70 km/h
Bußgeld800 €
Punkte2
Fahrverbot3 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholungstätern: Zweimal >25 km/h innerhalb eines Jahres.

Bußgeldkatalog Bayern Außerorts

Überschreitung
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
Prüfung
Überschreitungbis 10 km/h
Bußgeld20 €
Punkte
Fahrverbot
Überschreitung11 – 15 km/h
Bußgeld40 €
Punkte
Fahrverbot
Überschreitung16 – 20 km/h
Bußgeld60 €
Punkte
Fahrverbot
Überschreitung21 – 25 km/h
Bußgeld100 €
Punkte1
Fahrverbot
Überschreitung26 – 30 km/h
Bußgeld150 €
Punkte1
Fahrverbot(1 Monat)*
Überschreitung31 – 40 km/h
Bußgeld200 €
Punkte1
Fahrverbot(1 Monat)*
Überschreitung41 – 50 km/h
Bußgeld320 €
Punkte2
Fahrverbot1 Monat
Überschreitung51 – 60 km/h
Bußgeld480 €
Punkte2
Fahrverbot1 Monat
Überschreitung61 – 70 km/h
Bußgeld600 €
Punkte2
Fahrverbot2 Monate
Überschreitungüber 70 km/h
Bußgeld700 €
Punkte2
Fahrverbot3 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholungstätern: Zweimal >25 km/h innerhalb eines Jahres.

Wie läuft das Bußgeldverfahren ab?

Sie sind im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle KV Neu-Ulm geblitzt worden? Dann erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Wochen ein Schreiben der Bußgeldstelle.

Wenn Sie einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen, geht die Behörde davon aus, dass Sie gefahren sind. Die meisten Fahrer werden anhand eines Blitzerfotos per Abgleich von Gesicht und Kennzeichen identifiziert.

Ein Zeugenfragebogen dient in erster Linie der Fahrerermittlung, um festzustellen, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat — häufig bei Familienfahrzeugen oder Firmenwagen.

Der Bußgeldbescheid

Wenn die Fahrerermittlung erfolgreich war, erhalten Sie einige Wochen nach der Anhörung einen Bußgeldbescheid. Ein typischer Bescheid beinhaltet:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Angaben zum Verstoß (Ort, Datum, Uhrzeit)
  • Die Höhe des Bußgeldes und der Verwaltungskosten
  • Mögliche Nebenfolgen wie Punkte oder Fahrverbot
  • Die Rechtsbehelfsbelehrung mit Ihrer Einspruchsfrist von 14 Tagen

Bei Unklarheiten oder Zweifeln am Sachverhalt haben Sie das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Verpassen Sie die Frist nicht, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird.

Kontaktaufnahme

Für direkte Anfragen können Sie die Behörde unter der Telefonnummer 0731-70 50 0 erreichen. Eine Kontaktaufnahme per Fax ist ebenfalls möglich unter 0731-70 50 61 98. Alternativ steht Ihnen die E-Mail-Adresse info@neu-ulm.de für schriftliche Anfragen zur Verfügung.

Ein besonderer Service der Bußgeldstelle KV Neu-Ulm ist die Möglichkeit, die Online-Anhörung zu nutzen.

Transparenz-Hinweis: Wir haben die Angaben zuletzt am 20.06.2026 geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr.

Für tagesaktuelle Informationen nutzen Sie bitte den Link zum offiziellen Portal für die Online-Anhörung:
www.anhoerung24.de/192