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Bußgeldkatalog 2026
Messgerät · Laserblitzer

PoliScan Speed: So misst der Laserscanner von Vitronic

Von Rechtsanwalt Andreas Junge Stand:

PoliScan Speed ist einer der meistgenutzten Blitzer Deutschlands – auf dem Stativ am Straßenrand, im Messfahrzeug und in den Säulen an Autobahnen. Kaum ein Gerät ist aber auch so oft vor Gericht gelandet. Hier lesen Sie, wie es misst, welche Varianten es gibt und wo Fehler liegen können.

Steckbrief

Hersteller
Vitronic
Technik
Laserscanner (LIDAR)
Varianten
M1, M1 HP (mobil) · F1, F1 HP (stationär, teils mit Rotlicht)
Messbereich
Erfassung bis 75 m, Messwertbildung 50 bis 20 m vor dem Gerät
Toleranz
3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 %
Eichung
gültig für das Eichjahr und das folgende Kalenderjahr
Nachfolger
PoliScan FM1

Die Varianten

  • PoliScan Speed M1 und M1 HP: mobile Geräte. Sie stehen auf einem Stativ am Fahrbahnrand, messen aus einem Fahrzeug heraus oder sind in einer festen Messkabine montiert.
  • PoliScan Speed F1 und F1 HP: stationäre Anlagen in Säulen („Tower“), oft an Autobahnen und großen Kreuzungen. Je nach Ausführung überwachen sie zusätzlich das Rotlicht.

Neue Anlagen liefert Vitronic heute als PoliScan FM1 aus. Die älteren Speed-Varianten sind aber weiterhin vielerorts im Einsatz. Welche Variante und welcher Softwarestand bei Ihrer Messung verwendet wurden, steht in der Akte.

So misst PoliScan Speed

Das Gerät sendet Laserimpulse in einem waagerechten Fächer von 45 Grad aus und tastet ihn rund 100-mal pro Sekunde ab. Aus der Laufzeit der reflektierten Impulse berechnet es für jedes Fahrzeug fortlaufend die Entfernung. So erfasst es Fahrzeuge ab etwa 75 Metern, verfolgt sie und bildet die Geschwindigkeit als Mittelwert. Nach der Zulassung soll der Messwert in einem Bereich zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät entstehen.

Liegt der Wert über dem Grenzwert, löst die Kamera aus. Auf dem Beweisfoto ist ein Auswerterahmen eingeblendet, dazu ein Skalenstrich von 50 Zentimetern.

Der Auswerterahmen auf dem Foto

Der Rahmen soll zeigen, welchem Fahrzeug der Messwert gehört – nicht, an welcher Stelle der Wert entstanden ist. Damit die Zuordnung eindeutig ist, gelten drei Kriterien:

  1. Im Rahmen dürfen keine Teile eines anderen Fahrzeugs zu sehen sein.
  2. Die Unterkante des Rahmens muss unterhalb eines Vorder- oder Hinterrads liegen.
  3. Im Rahmen muss mindestens ein Rad oder das Kennzeichen zu sehen sein, zumindest teilweise.

Ist eines dieser Kriterien nicht erfüllt, ist die Zuordnung zweifelhaft – ein häufiger Ansatzpunkt, gerade auf mehrspurigen Straßen.

Typische Fehlerquellen

  • Messbereich: Sachverständige haben bei älteren Softwareständen beanstandet, dass Messwerte auch außerhalb des Bereichs von 50 bis 20 Metern gebildet wurden. Ob das bei Ihrer Messung eine Rolle spielt, zeigt die Falldatei.
  • Aufstellung: Höhe und Abstand zur Fahrbahn müssen zentimetergenau ausgemessen, der Winkel richtig eingestellt sein. Ein Stativ auf weichem Untergrund kann sich während der Messreihe verändern.
  • Ort der Messung: Steht das Gerät kurz hinter einem Tempolimit-Schild, wird oft gerade noch abgebremst. Wichtig ist auch, ob das Schild ordnungsgemäß aufgestellt und gut sichtbar war.
  • Eichung und Wartung: Das Gerät muss am Messtag gültig geeicht gewesen sein; Reparaturen und Eingriffe müssen dokumentiert sein.
  • Messprotokoll und Schulung: Der Messbeamte muss am Gerät geschult sein, das Protokoll vollständig und widerspruchsfrei.

Was die Gerichte sagen

Die Oberlandesgerichte behandeln PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Einzelne Amtsgerichte haben das zeitweise anders gesehen, vor allem wegen der Frage, ob der Messwert immer im zugelassenen Bereich entsteht. Durchgesetzt hat sich diese Kritik bei den Obergerichten nicht. Klargestellt ist aber: Der Auswerterahmen zeigt nicht den Ort der Messwertbildung.

Eine wichtige Entscheidung betraf genau dieses Gerät: Ein Autofahrer war mit einem PoliScan Speed M1 gemessen worden und wollte Zugang zu Unterlagen, die nicht in der Bußgeldakte lagen. Die Gerichte lehnten ab – das Bundesverfassungsgericht gab ihm recht. Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu solchen Informationen, wenn sie konkret benannt sind und für die Verteidigung erkennbar Bedeutung haben (Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18).

Darauf, dass ein Gerät Rohmessdaten überhaupt speichert, besteht dagegen kein Anspruch. Das hat der Bundesgerichtshof am 2. Juli 2026 klargestellt – am Beispiel des Nachfolgers PoliScan FM1 (4 StR 235/25).

Weitere Blitzerarten & Geräte

Häufige Fragen zu PoliScan Speed

Was ist PoliScan Speed?

Ein Laserscanner des Herstellers Vitronic zur Geschwindigkeitsmessung. Es gibt ihn als mobiles Gerät (M1, M1 HP) auf Stativ oder im Messfahrzeug und als stationäre Anlage (F1, F1 HP) in Säulen – teils kombiniert mit Rotlichtüberwachung. Nachfolger ist der PoliScan FM1.

Wie misst PoliScan Speed?

Das Gerät tastet den Verkehr mit Laserimpulsen in einem Fächer ab, rund 100-mal pro Sekunde. Es verfolgt die Fahrzeuge und bildet die Geschwindigkeit als Mittelwert in einem festgelegten Bereich 50 bis 20 Meter vor dem Gerät.

Ist PoliScan Speed ein standardisiertes Messverfahren?

Ja, die Oberlandesgerichte behandeln PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht prüft die Messung deshalb nur genauer, wenn es konkrete Hinweise auf einen Fehler gibt.

Was bedeutet der Rahmen auf dem Blitzerfoto?

Der eingeblendete Auswerterahmen zeigt, welchem Fahrzeug der Messwert zugeordnet wurde. Er zeigt nicht, wo genau der Messwert entstanden ist. Im Rahmen darf kein anderes Fahrzeug stehen, und seine Unterkante muss unterhalb eines Rades liegen.

Lohnt sich ein Einspruch gegen eine PoliScan-Messung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Ansatzpunkte sind die Zuordnung auf dem Foto, die Aufstellung, der Softwarestand, die Eichung und die Messdaten in der Falldatei. Ob es dort Auffälligkeiten gibt, zeigt erst die Akte.