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Messgerät · Laserblitzer

Leivtec XV3: Der Blitzer, der aus dem Verkehr gezogen wurde

Von Rechtsanwalt Andreas Junge Stand:

Über zehn Jahre war der Leivtec XV3 in vielen Bundesländern im Einsatz. Dann wiesen Sachverständige Messfehler nach, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bestätigte sie – und der Hersteller zog die Reißleine. Kaum ein Blitzer zeigt so deutlich, warum Messungen überprüfbar sein müssen.

Steckbrief

Hersteller
Leivtec
Technik
Laser (Entfernungsmessung), mit Bilddokumentation
Einsatz
mobil
Zulassung
seit 2009, Zulassungszeichen 18.11 / 09.04 – inzwischen im Archiv der PTB
Status
Einsatz 2021 auf Bitten des Herstellers eingestellt
Gerichte
seit 2021 kein standardisiertes Messverfahren mehr

Wie der Leivtec XV3 gemessen hat

Der XV3 war ein mobiles Lasermessgerät. Der Messbeamte richtete den Messbereich auf ein herannahendes Fahrzeug aus, das Gerät maß fortlaufend die Entfernung und berechnete daraus die Geschwindigkeit. Ein Start- und ein Endbild mit eingeblendetem Messfeldrahmen dokumentierten, welches Fahrzeug gemessen wurde.

Chronik: vom Standardgerät zum Auslaufmodell

  • 2009: Erste Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB).
  • 2015: Mit der Softwareversion 2.0 speichert das Gerät keine Rohmessdaten mehr.
  • Herbst 2020: Sachverständige weisen in Versuchsreihen Messabweichungen außerhalb der erlaubten Fehlergrenzen nach. Der Hersteller verschärft im Dezember die Gebrauchsanweisung.
  • März 2021: Auch nach der neuen Anleitung zeigen Versuche unzulässige Abweichungen. Der Hersteller bittet die Behörden, vorerst keine amtlichen Messungen mehr vorzunehmen. Die meisten Länder stoppen den Einsatz.
  • 9. Juni 2021: Die PTB veröffentlicht ihren Abschlussstand. Sie bestätigt Fehler unter bestimmten Bedingungen; die Ursache lässt sich ohne Rohmessdaten nicht klären.
  • Juli 2021: Der Hersteller stellt die Entwicklung des Nachfolgers XV4 ein und kündigt an, am XV3 nichts mehr zu ändern. Eine Rückkehr zur alten Software, die Rohmessdaten speicherte, lehnt die PTB ab.
  • Seit 2021: Mehrere Oberlandesgerichte sehen den XV3 nicht mehr als standardisiertes Messverfahren an. Die PTB führt das Gerät im Archiv.

Unter welchen Bedingungen Fehler auftraten

Nach dem Abschlussstand der PTB traten die Abweichungen vor allem auf, wenn

  • das Gerät aus Sicht des Fahrers am linken Fahrbahnrand stand und den Verkehr auf der rechten Seite maß,
  • das Kennzeichen im Startbild nicht vollständig im Messfeldrahmen lag, etwa weil das Fahrzeug seitlich in den Rahmen fuhr, oder
  • die Auswertestrecke kürzer als 12,2 Meter war.

Was die Gerichte sagen

Ab Mitte 2021 haben mehrere Oberlandesgerichte entschieden, dass der Leivtec XV3 kein standardisiertes Messverfahren mehr ist – darunter das OLG Celle (Beschluss vom 18.06.2021, 2 Ss (OWi) 69/21), das OLG Oldenburg (Beschluss vom 26.08.2021, 2 Ss (OWi) 199/21) und das Bayerische Oberste Landesgericht (Beschluss vom 12.08.2021, 202 ObOWi 880/21).

Das bedeutet nicht, dass jede Messung automatisch unverwertbar ist. Das Gericht kann sich aber nicht mehr darauf verlassen, dass das Gerät richtig gemessen hat. Es muss die Messung im Einzelfall genauer prüfen – in der Regel mit einem Sachverständigen. Ohne Rohmessdaten ist das oft schwierig.

Eine Verfassungsbeschwerde wegen der fehlenden Rohmessdaten beim XV3 hatte keinen Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht sah keine Pflicht des Staates, solche Daten zu speichern (2 BvR 1167/20, 2023). Betroffene haben aber Anspruch auf Einsicht in die Informationen, die bei der Behörde vorhanden sind.

Was Betroffene tun können

Laufende Verfahren mit einer XV3-Messung dürfte es heute kaum noch geben. Wer einen älteren, rechtskräftigen Bescheid hat, kann nur in engen Grenzen ein Wiederaufnahmeverfahren anstrengen. Ob das Erfolg haben kann, hängt vom Einzelfall ab – vor allem, wenn ein Fahrverbot oder Punkte im Spiel sind, die noch nicht getilgt sind.

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Häufige Fragen zum Leivtec XV3

Wird der Leivtec XV3 noch eingesetzt?

Nach unseren Recherchen nicht. Der Hersteller bat die Behörden im März 2021, keine amtlichen Messungen mehr durchzuführen, die meisten Länder stoppten den Einsatz. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt führt das Gerät inzwischen im Archiv. Belege für eine Rückkehr haben wir nicht gefunden.

Was war das Problem beim Leivtec XV3?

Sachverständige stellten 2020 Messabweichungen außerhalb der erlaubten Fehlergrenzen fest. Die PTB bestätigte 2021 Fehler unter bestimmten Bedingungen – etwa wenn das Kennzeichen im Startbild nicht vollständig im Messfeldrahmen lag oder die Auswertestrecke kürzer als 12,2 Meter war. Die genaue Ursache ließ sich nicht klären, weil das Gerät keine Rohmessdaten speicherte.

Ist eine Messung mit dem Leivtec XV3 noch verwertbar?

Mehrere Oberlandesgerichte sehen den Leivtec XV3 seit 2021 nicht mehr als standardisiertes Messverfahren an. Die Messung ist damit nicht automatisch unverwertbar, das Gericht muss sie aber im Einzelfall genauer prüfen – oft mit einem Sachverständigen.

Ich habe schon bezahlt – kann ich etwas tun?

Ein rechtskräftiger Bescheid lässt sich nur in engen Grenzen über ein Wiederaufnahmeverfahren angreifen. Ob das bei Ihnen in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa vom Fahrverbot und von den Punkten. Lassen Sie das prüfen.

Wie hat der Leivtec XV3 gemessen?

Mit Laser: Das Gerät maß fortlaufend die Entfernung zu einem herannahenden Fahrzeug und berechnete daraus die Geschwindigkeit. Bilder vom Anfang und Ende der Messung dokumentierten, welches Fahrzeug gemessen wurde.