TraffiStar S350: So misst der Laser-Blitzer von Jenoptik
Die schlanken Blitzersäulen an Ortseinfahrten und Hauptstraßen sind oft ein TraffiStar S350. Der Laserscanner von Jenoptik überwacht mehrere Fahrstreifen gleichzeitig – und hat Rechtsgeschichte geschrieben: Wegen fehlender Rohmessdaten erklärte das Saarland seine Messungen 2019 für unverwertbar. Sieben Jahre später ist dieser Sonderweg Geschichte.
Steckbrief
- Hersteller
- Jenoptik
- Technik
- Laserscanner
- Einsatz
- vor allem stationär in Säulen, außerdem mobil auf Stativ, im Fahrzeug oder im Anhänger
- Besonderheit
- mehrere Fahrstreifen gleichzeitig, unterscheidet Motorrad, Pkw und Lkw
- Toleranz
- 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 %
- Nicht verwechseln
- TraffiStar S330 – misst mit Sensoren in der Fahrbahn
So misst der TraffiStar S350
Der S350 arbeitet wie andere Laserscanner: Er sendet Laserimpulse aus, empfängt die Reflexionen und berechnet aus der Laufzeit die Entfernung zu jedem Fahrzeug. Aus der Veränderung dieser Entfernungen über die Zeit ergibt sich die Geschwindigkeit. Weil der Scanner einen breiten Bereich abdeckt, kann er mehrere Fahrstreifen gleichzeitig überwachen und Fahrzeuge nach Klassen wie Motorrad, Pkw und Lkw unterscheiden.
Überschreitet ein Fahrzeug den Grenzwert, löst die Kamera aus. Auf dem Beweisfoto muss sich der Messwert eindeutig dem richtigen Fahrzeug zuordnen lassen – auf mehrspurigen Straßen ein wichtiger Prüfpunkt.
S350 und S330: gleiche Familie, andere Technik
Die Namen führen in die Irre. Der TraffiStar S330 ist kein Laser, sondern misst mit Piezosensoren, die in die Fahrbahn eingelassen sind. Der S350 dagegen braucht keine Sensoren im Asphalt – er misst berührungslos von der Säule aus. Deshalb kann er auch mobil eingesetzt werden, der S330 nicht.
Der Streit um die Rohmessdaten
Bekannt wurde der S350 durch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5. Juli 2019 (Lv 7/17). Das Gerät speicherte die Rohmessdaten nicht, aus denen sich eine Messung im Nachhinein auf Plausibilität prüfen ließe. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren: Wer sich gegen einen Vorwurf verteidigen will, muss die Grundlagen der Messung überprüfen können. Die Verurteilung im entschiedenen Fall wurde aufgehoben, Messungen dieser Art galten im Saarland als unverwertbar.
Die Entscheidung band nur die Gerichte im Saarland. Die anderen Oberlandesgerichte – etwa das OLG Düsseldorf – behandelten den S350 weiterhin als standardisiertes Messverfahren. Damit galt im Saarland jahrelang ein Sonderweg.
2023: Bundesverfassungsgericht. Eine Autofahrerin, die mit einem TraffiStar S350 gemessen worden war, zog bis nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht nahm ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an (Beschluss vom 20.06.2023, 2 BvR 1090/21). Eine Pflicht des Staates, Rohmessdaten vorzuhalten oder zu erzeugen, habe sie nicht dargelegt. Aus der Entscheidung von 2020 folge nur ein Anspruch auf Zugang zu Informationen, die bei der Behörde tatsächlich vorhanden sind – nicht darauf, dass ein Gerät bestimmte Daten speichert.
2026: Bundesgerichtshof. Das Saarländische Oberlandesgericht wollte an der Linie des Verfassungsgerichtshofs festhalten und legte die Frage dem Bundesgerichtshof vor. Der entschied am 2. Juli 2026: Dass ein Messgerät keine Rohmessdaten speichert, verletzt weder das Recht auf ein faires Verfahren noch führt es zu einem Verwertungsverbot (4 StR 235/25). Behörden müssen keine Beweismittel erst schaffen. Im Fall ging es um einen PoliScan FM1 – die Begründung gilt aber für alle Geräte, die keine Rohmessdaten speichern.
Das Ende des Sonderwegs. Am 21. August 2026 hat das Saarländische Oberlandesgericht die Konsequenz gezogen: Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs von 2019 sei überholt und binde die saarländischen Gerichte nicht mehr (1 Ss (OWi) 112/24). Damit gilt im Saarland jetzt dasselbe wie in allen anderen Bundesländern: Fehlende Rohmessdaten allein reichen für einen erfolgreichen Einspruch nicht mehr aus. Wer eine Messung angreifen will, braucht konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler – etwa in der Zuordnung, der Eichung oder der Bedienung.
Typische Fehlerquellen
- Zuordnung: Sind mehrere Fahrzeuge im Bild, muss eindeutig sein, wem der Messwert gehört.
- Eichung und Justierung: Das Gerät muss am Messtag gültig geeicht und richtig justiert gewesen sein.
- Falldatei und Unterlagen: Alles, was bei der Behörde vorhanden ist – Falldatei, Messprotokoll, Wartungs- und Eichunterlagen –, darf eingesehen werden. Darin liegen die konkreten Anhaltspunkte, die heute nötig sind.
- Bedienung: Bei mobilem Einsatz kommt es auf die richtige Aufstellung und ein vollständiges Messprotokoll an.
Weitere Blitzerarten & Geräte
- ÜbersichtAlle Blitzerarten & MessgeräteWie gemessen wird, welche Geräte es gibt und wo die Fehler liegen.
- BlitzerartLaserblitzerLaserscanner und Laserpistole: Messung über die Laufzeit von Lichtimpulsen.
- MessgerätPoliScan SpeedVitronic-Laserscanner, mobil (M1) und stationär (F1).
- MessgerätPoliScan FM1Nachfolger mit Trailer, Säule und Rotlicht-Funktion.
- MessgerätLeivtec XV3Mobiler Laser-Blitzer – 2021 aus dem Verkehr gezogen.
- MessgerätRiegl FG21-PLaserpistole für Handmessungen.
Häufige Fragen zum TraffiStar S350
Wie misst der TraffiStar S350?
Mit Laser: Das Gerät sendet Laserimpulse aus, misst laufend die Entfernung zu den Fahrzeugen und berechnet daraus die Geschwindigkeit. Es kann mehrere Fahrstreifen gleichzeitig überwachen und unterscheidet zwischen Motorrädern, Pkw und Lkw.
Was ist der Unterschied zwischen TraffiStar S350 und S330?
Trotz der ähnlichen Namen messen beide völlig unterschiedlich. Der S350 ist ein Laserscanner, der von der Säule aus misst. Der S330 arbeitet mit Piezosensoren, die in die Fahrbahn eingelassen sind.
Sind Messungen mit dem TraffiStar S350 verwertbar?
Ja, inzwischen bundesweit. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hatte 2019 Messungen für unverwertbar erklärt, weil das Gerät keine Rohmessdaten speicherte. Nachdem der Bundesgerichtshof am 2. Juli 2026 entschieden hat, dass fehlende Rohmessdaten kein Verwertungsverbot begründen, hat auch das Saarländische Oberlandesgericht diesen Sonderweg im August 2026 beendet.
Woran erkenne ich den TraffiStar S350?
Meist an einer schlanken, hohen Säule am Straßenrand mit Fenstern für Laser und Kamera. Er kann aber auch mobil auf einem Stativ, im Fahrzeug oder im Anhänger eingesetzt werden.
Lohnt sich ein Einspruch?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ansatzpunkte sind die Zuordnung des Messwerts auf dem Foto, die Eichung, die Softwareversion und die Frage, welche Messdaten das Gerät gespeichert hat. Das zeigt erst die Akte.
Quellen:
- Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 05.07.2019 – Lv 7/17
- beck-aktuell: Verurteilungen nach Messung mit Traffistar S350 aufzuheben (09.07.2019)
- Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.06.2023 – 2 BvR 1090/21 (TraffiStar S350)
- LTO: BGH – Rohmessdaten für Blitzer-Bußgeld nicht erforderlich (Beschluss vom 02.07.2026 – 4 StR 235/25)
- beck-aktuell: Rohmessdaten von Blitzern – das Saarland beendet seinen Sonderweg (OLG Saarbrücken, 21.08.2026 – 1 Ss (OWi) 112/24)
- Jenoptik: TraffiStar S350 (Herstellerangaben)
- bussgeldkatalog.net: TraffiStar S350 (Stand 01.06.2026)