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Bußgeldkatalog.news Bußgelder in Deutschland · Stand 2026
Blitzer · A2

Blitzer A2 kurz vor Nordbögge Bönen – Fahrtrichtung Hamm

Stand: Juristisch geprüft von RA Andreas Junge
130 km/h erlaubtan dieser Messstelle
Autobahn
A2
Ort
Bönen
Kilometer
kurz vor Nordbögge
Fahrtrichtung
Hamm
Messgerät
Poliscan Speed
Blitzertyp
Mobiler Blitzer
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Bußgeldstelle
Kreis Unna

Bußgeld für den Blitzer auf der A2

Auf Autobahnen gelten die Regelsätze für außerorts. Ab 21 km/h zu viel gibt es einen Punkt in Flensburg, ab 41 km/h droht Ersttätern ein Fahrverbot von einem Monat. Vom gemessenen Wert wird vorher die Toleranz abgezogen: bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent.

Bußgeldkatalog 2026 – außerorts
Zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €––
11–15 km/h40 €––
16–20 km/h60 €––
21–25 km/h100 €1–
26–30 km/h150 €1(1 Monat)*
31–40 km/h200 €1(1 Monat)*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

Zzgl. Gebühren und Auslagen der Behörde (mind. 28,50 € + Zustellkosten). * Fahrverbot in der Regel nur, wenn innerhalb eines Jahres zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell.

Zuständige Bußgeldstelle

Verstöße an dieser Messstelle bearbeitet die Bußgeldstelle Kreis Unna mit Sitz in Unna. Post kommt meist innerhalb von 2 bis 8 Wochen – zuerst als Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach als Bußgeldbescheid.

So geht es nach dem Blitzer weiter

  1. AuswertungDie Behörde prüft Foto und Messdaten des Poliscan Speed und ermittelt den Halter.
  2. Anhörungsbogen oder ZeugenfragebogenSie müssen sich nicht selbst belasten. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. So reagieren Sie richtig.
  3. BußgeldbescheidAb Zustellung läuft die Einspruchsfrist von 2 Wochen.
  4. Rechtskraft oder EinspruchOhne Einspruch werden Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot wirksam.

Typische Fehlerquellen bei der Messung

  • Eichung: Ohne gültige Eichung des Poliscan Speed kann die Messung unverwertbar sein.
  • Aufbau und Bedienung: Das Messpersonal muss geschult sein und das Gerät nach Bedienungsanleitung aufgestellt haben.
  • Zuordnung: Waren mehrere Fahrzeuge im Messbereich, muss der Wert eindeutig Ihrem Fahrzeug zugeordnet werden können.
  • Beweisfoto: Ist der Fahrer nicht klar zu erkennen, wird der Nachweis schwierig.
  • Beschilderung: War das Tempolimit von 130 km/h korrekt und sichtbar ausgeschildert?
  • Verjährung: Kommt innerhalb von drei Monaten kein Schreiben der Behörde, kann der Verstoß verjährt sein.

Ob einer dieser Punkte in Ihrem Fall greift, zeigt erst die Ermittlungsakte. Die kostenlose Ersteinschätzung klärt, ob sich der Blick in die Akte lohnt.

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