Blitzer an der B104 bei Niendorf: Nach Umbau korrekt geeicht?
Seit September blitzt die Anlage an der B104 zwischen Teterow und Malchin in beide Richtungen – mit einem Messsystem aus dem Lager. Was hinter den „321 Prozent mehr“ steckt und welche Fragen Betroffene jetzt stellen sollten.
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Seit Anfang September blitzt die stationäre Messanlage an der B104 in Niendorf zwischen Teterow und Malchin in beide Fahrtrichtungen. Der Nordkurier meldete daraufhin „321 Prozent mehr“ Verstöße. Schaut man genauer hin, wirft der Umbau vor allem eine Frage auf: Wurde die Anlage nach dem Wechsel der Technik korrekt geeicht – und ist das für Betroffene nachprüfbar?
Vorweg: Hinweise auf einen Fehler bei der Messung gibt es bislang keine. Die Fragen, die sich aus dem Umbau ergeben, sind aber genau die, die bei einem Einspruch geprüft werden.
Was sich an der B104 geändert hat
Die Anlage steht in der Ortsdurchfahrt von Niendorf, erlaubt sind dort 50 km/h. Betrieben wird sie vom Landkreis Rostock. Bis zum Sommer wurde nur in Richtung Teterow gemessen. Anfang September hat der Landkreis die Technik getauscht – seitdem wird auch der Verkehr in Richtung Malchin erfasst. Neue Anlagen sind nach Angaben des Landkreises nicht geplant, die Säule bei Klein Roge an der B104 misst weiterhin nur in eine Richtung.
Was hinter den „321 Prozent mehr“ steckt
Die Zahl selbst ist rechnerisch richtig – sie vergleicht aber zwei sehr unterschiedliche Dinge: den September 2025 mit nur einer überwachten Richtung und die ersten vier Wochen nach dem Umbau mit zwei Richtungen. Aufgeschlüsselt ergibt sich ein anderes Bild:
| Fahrtrichtung | September 2025 | Erste vier Wochen 2026 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Richtung Teterow (schon bisher gemessen) | 47 | 28 | rund −40 % |
| Richtung Malchin (neu) | – | 170 | neu |
| Gesamt | 47 | 198 | +321 % |
Das gesamte Plus stammt also aus der neu überwachten Richtung. In der Richtung, in der schon immer gemessen wurde, ist die Zahl der Verstöße sogar deutlich gesunken. Auffällig ist zudem das Ungleichgewicht: Rund sechsmal so viele Fahrer waren in Richtung Malchin zu schnell wie in der Gegenrichtung. Wie viel Bußgeld zusammenkommt, kann der Landkreis nach eigenen Angaben noch nicht sagen – die Messreihe werde noch ausgewertet.
Neue Technik – oder ein altes Messsystem?
Hier wird es interessant. Einerseits ist von einem Technikwechsel die Rede. Andererseits wird eine Mitarbeiterin des Landkreises mit der Aussage zitiert, eingebaut worden sei ein altes Messsystem, das sonst im Lager gelandet wäre. Kurz zuvor hatte der Landkreis Anlagen in Güstrow und Bentwisch erneuert.
Auf den Fotos ist nach Einschätzung unserer Redaktion eine Messsäule zu sehen, deren Bauform Messungen in mehrere Richtungen ermöglicht. Das legt nahe, dass die Säule von Anfang an für mehr als eine Richtung ausgelegt war, aber nur einseitig bestückt wurde – und nun eine bereits genutzte Messeinheit eingesetzt wurde. Welches Gerät genau verbaut ist und woher es stammt, ist öffentlich nicht bekannt.
Warum die Eichung nach einem Umbau entscheidend ist
Geschwindigkeitsmessgeräte müssen geeicht sein, damit eine Messung vor Gericht verwertbar ist. Die Eichung gilt nur für einen begrenzten Zeitraum und kann bei Eingriffen in messtechnisch relevante Teile erlöschen. Bei einer Anlage, die umgebaut, mit einer gebrauchten Messeinheit bestückt und auf zwei Richtungen erweitert wurde, sind aus Sicht von Rechtsanwalt Andreas Junge vor allem drei Fragen entscheidend:
- Eichung: Wurde das Gerät nach dem Umbau und Wiedereinbau neu geeicht – und gilt die Eichung für diesen Standort und beide Messrichtungen?
- Lebensakte: Was ist in den Unterlagen zum Gerät über Wartung, Reparaturen und Eingriffe dokumentiert – auch aus der Zeit vor der Einlagerung?
- Zuordnung: Ist bei zwei Messrichtungen eindeutig belegt, welches Fahrzeug in welcher Richtung mit welcher Geschwindigkeit gemessen wurde?
Ob hier alles korrekt gelaufen ist, lässt sich von außen nicht beurteilen. Klarheit bringt erst die Akteneinsicht mit Eichschein, Messprotokoll und Rohmessdaten – und die gibt es in der Regel nur über einen Anwalt.
Geblitzt in Niendorf: Was Betroffene tun können
Wer seit September an der B104 in Niendorf geblitzt wurde, bekommt in den nächsten Wochen Post. Weil die Anlage innerorts steht, gilt die Innerorts-Tabelle: 21 km/h zu viel kosten 115 € und einen Punkt, 26 km/h 180 € und einen Punkt, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
- Anhörungsbogen: Pflicht sind nur die Angaben zur Person – zum Vorwurf müssen Sie nichts sagen. Mehr unter Anhörungsbogen.
- Einspruch: Gegen den Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit. Nur wer rechtzeitig Einspruch einlegt, kann die Messung überprüfen lassen – ein bezahlter Bescheid ist rechtskräftig.
- Prüfen lassen: Ob sich ein Einspruch lohnt und ob Eichung und Unterlagen in Ordnung sind, prüft Rechtsanwalt Andreas Junge kostenlos im Bußgeldcheck.
Bussgeldkatalog.news hat den Landkreis Rostock um Auskunft zu Gerät, Herkunft der Messeinheit und Eichung gebeten. Wir ergänzen diesen Artikel, sobald eine Antwort vorliegt.