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Bußgeldkatalog.news Bußgelder in Deutschland · Stand 2026
Bußgeldstelle · Baden-Württemberg

Bußgeldstelle Landratsamt Schwäbisch Hall

Kontaktdaten geprüft am
Landratsamt Schwäbisch Hall Ordnungs-/Straßenverkehrsamt
AnschriftPostfach 11 04 53, 74507 Schwäbisch Hall
Fax0791 75596076
Online-Anhörungwww.anhoerung24.de/1027
Post von der Bußgeldstelle Landratsamt Schwäbisch Hall?

Bevor Sie anrufen oder den Anhörungsbogen zurückschicken: Lassen Sie kostenlos prüfen, ob ein Einspruch Chancen hat.

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  • Anhörungsbogen: Die Behörde hält Sie für den Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, zur Sache müssen Sie nichts sagen. So reagieren Sie richtig.
  • Zeugenfragebogen: Die Behörde sucht den Fahrer, häufig bei Firmen- oder Familienautos. Muss ich den Fahrer nennen?
  • Bußgeldbescheid: Ab Zustellung haben Sie 2 Wochen Zeit für einen Einspruch. Danach wird der Bescheid rechtskräftig. So legen Sie Einspruch ein.

Die Bußgeldstelle Landratsamt Schwäbisch Hall bietet eine Online-Anhörung an. Sie können den Anhörungsbogen also auch digital beantworten.

Bußgelder für zu schnelles Fahren in Baden-Württemberg

Der Bußgeldkatalog gilt bundesweit. Die Bußgeldstelle Landratsamt Schwäbisch Hall setzt die Regelsätze um und erhebt beim Bußgeldbescheid zusätzlich eine Gebühr von mindestens 25 Euro plus 3,50 Euro Zustellkosten.

Innerorts
Zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €––
11–15 km/h50 €––
16–20 km/h70 €––
21–25 km/h115 €1–
26–30 km/h180 €1(1 Monat)*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

Zzgl. Gebühr und Auslagen der Behörde (Gebühr mind. 25 € plus 3,50 € Zustellung). * Fahrverbot in der Regel nur, wenn innerhalb eines Jahres zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell.

Außerorts
Zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €––
11–15 km/h40 €––
16–20 km/h60 €––
21–25 km/h100 €1–
26–30 km/h150 €1(1 Monat)*
31–40 km/h200 €1(1 Monat)*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

Zzgl. Gebühr und Auslagen der Behörde (Gebühr mind. 25 € plus 3,50 € Zustellung). * Fahrverbot in der Regel nur, wenn innerhalb eines Jahres zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell.

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Angaben in Ihrem amtlichen Schreiben und auf der offiziellen Seite der Behörde. Diese Seite ist kein Angebot der Behörde.