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Bußgeldkatalog.news Bußgelder in Deutschland · Stand 2026
Bußgeldstelle · Sachsen

Bußgeldstelle Stadtverwaltung Glauchau

Kontaktdaten geprüft am
Stadtverwaltung Glauchau Fachbereich III Bußgeldstelle
AnschriftMarkt 1, 08731 Glauchau
Fax03763 65613
Online-Anhörungwww.anhoerung24.de/362
Post von der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Glauchau?

Bevor Sie anrufen oder den Anhörungsbogen zurückschicken: Lassen Sie kostenlos prüfen, ob ein Einspruch Chancen hat.

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  • Anhörungsbogen: Die Behörde hält Sie für den Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, zur Sache müssen Sie nichts sagen. So reagieren Sie richtig.
  • Zeugenfragebogen: Die Behörde sucht den Fahrer, häufig bei Firmen- oder Familienautos.
  • Bußgeldbescheid: Ab Zustellung haben Sie 2 Wochen Zeit für einen Einspruch. Danach wird der Bescheid rechtskräftig.

Die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Glauchau bietet eine Online-Anhörung an. Sie können den Anhörungsbogen also auch digital beantworten.

Blitzer im Zuständigkeitsbereich

Bußgelder für zu schnelles Fahren in Sachsen

Der Bußgeldkatalog gilt bundesweit. Die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Glauchau setzt die Regelsätze um und erhebt zusätzlich Gebühren von mindestens 28,50 Euro.

Innerorts
Zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €––
11–15 km/h50 €––
16–20 km/h70 €––
21–25 km/h115 €1–
26–30 km/h180 €1(1 Monat)*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

Zzgl. Gebühren und Auslagen der Behörde (mind. 28,50 € + Zustellkosten). * Fahrverbot in der Regel nur, wenn innerhalb eines Jahres zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell.

Außerorts
Zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €––
11–15 km/h40 €––
16–20 km/h60 €––
21–25 km/h100 €1–
26–30 km/h150 €1(1 Monat)*
31–40 km/h200 €1(1 Monat)*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

Zzgl. Gebühren und Auslagen der Behörde (mind. 28,50 € + Zustellkosten). * Fahrverbot in der Regel nur, wenn innerhalb eines Jahres zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell.

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Angaben in Ihrem amtlichen Schreiben und auf der offiziellen Seite der Behörde. Diese Seite ist kein Angebot der Behörde.