Bußgeld aus dem Ausland: Muss ich zahlen?
Wochen nach dem Urlaub liegt ein Brief in fremder Sprache im Briefkasten: ein Bußgeld aus Italien, Österreich oder der Schweiz. Einfach ignorieren? Das geht heute fast nie mehr gut. Was Sie wissen müssen – und wann Sie tatsächlich nicht zahlen müssen.

Auf einen Blick
Wann ein Bußgeld in Deutschland vollstreckt wird
| Herkunft | Vollstreckung in Deutschland | Zuständig |
|---|---|---|
| EU-Staaten | ab 70 € (einschließlich Verfahrenskosten) | Bundesamt für Justiz |
| Österreich | ab 25 €, innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft | Bundesamt für Justiz |
| Schweiz | ab 70 € bzw. 80 CHF, seit 1. Mai 2024 | Bundesamt für Justiz |
Der ausländische Staat ersucht das Bundesamt für Justiz um Vollstreckung. Das Amt prüft unter anderem, ob die Mindestsumme erreicht ist und ob Sie im Ausland die Möglichkeit hatten, sich zu äußern. Ist das der Fall, wird das Bußgeld wie ein deutsches eingetrieben – notfalls per Zwangsvollstreckung.
Halter oder Fahrer?
Über das Kennzeichen erfahren ausländische Behörden beim Kraftfahrt-Bundesamt, wer Halter des Fahrzeugs ist. Viele Länder kennen eine Halterhaftung: In Italien etwa haften Halter und Fahrer gemeinsam, und wer den Fahrer nicht benennt, zahlt zusätzlich. In Österreich muss der Halter auf eine Lenkererhebung innerhalb von 14 Tagen antworten. Das Bundesamt für Justiz lehnt eine Vollstreckung aber ab, wenn der Halter belangt wird, obwohl er nicht gefahren ist und sich im Ausland nicht äußern konnte.
Punkte, Fahrverbot, Verjährung
- Punkte: Für Verstöße im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg. Manche Länder führen eigene Konten – in Italien etwa startet jeder mit 20 Punkten.
- Fahrverbot: Gilt nur in dem Land, das es verhängt hat. In Deutschland dürfen Sie weiterfahren. Die EU arbeitet allerdings an Regeln, mit denen schwere Fahrverbote künftig EU-weit gelten.
- Verjährung: Richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Landes. Ein Bußgeld, das in Deutschland nicht vollstreckt wurde, kann bei der nächsten Einreise ins Land wieder auftauchen.
Sprache, Rabatt und Inkasso
Ein Bußgeldbescheid aus dem EU-Ausland muss Ihnen in einer Sprache zugehen, die Sie verstehen. Ein rein italienischer Bescheid wird in Deutschland nach Angaben des ADAC nicht vollstreckt – in Italien bleibt er aber gültig. Viele Länder gewähren bei schneller Zahlung Rabatt, in Italien 30 Prozent innerhalb von fünf Tagen, anderswo bis zu 50 Prozent. Wer zu spät zahlt, riskiert Zuschläge.
Vorsicht bei Schreiben von Inkassofirmen: Sie werden vor allem bei Parkgebühren und Mautforderungen eingesetzt, die privatrechtlich sind. Inkassofirmen können selbst keine Vollstreckung beim Bundesamt für Justiz beantragen – der ausländische Staat aber schon, wenn ein Bußgeld ignoriert wird.
Einspruch gegen ein Bußgeld aus dem Ausland
Ein Einspruch muss nach dem Recht des jeweiligen Landes eingelegt werden – in der Regel in der Landessprache oder einer dort zugelassenen Sprache und innerhalb der dortigen Fristen. In Italien sind es 60 Tage, in Österreich bei einer Strafverfügung zwei Wochen. Gegen eine österreichische Anonymverfügung ist gar kein Einspruch möglich. Ein Einspruch lohnt sich vor allem bei höheren Beträgen und lässt sich am besten mit einem Anwalt vor Ort führen.
Unsere Tipps
- Bescheid nicht ignorieren – die Fristen laufen, auch wenn Sie den Brief nicht verstehen.
- Prüfen: Stimmen Kennzeichen, Datum, Ort? Waren Sie überhaupt gefahren?
- Rabatt nutzen, wenn der Verstoß unstrittig ist.
- Bei hohen Beträgen, Halterhaftung oder unklarer Rechtslage: rechtlich prüfen lassen.
Mehr zu Bußgeldern im Ausland
- ÜbersichtBußgeld im Ausland: alle LänderTempolimits, Promille, Bußgelder und Vignette im Vergleich.
- Europa-VergleichWinterreifenpflicht in EuropaZeiträume, Profiltiefe, Schneeketten und Bußgelder in 20 Ländern.
- Länder-InfoÖsterreichSection Control, Vignette, Winterpflicht ab 1. November – und Raser verlieren das Auto.
- Länder-InfoItalienHohe Bußgelder, Nachtzuschlag, ZTL-Zonen und 30 % Rabatt bei schneller Zahlung.
- Länder-InfoSchweizTeure Bußen schon ab 1 km/h, Vignette für 40 CHF und harte Raser-Regeln.
Häufige Fragen zum Bußgeld aus dem Ausland
Ab welchem Betrag wird ein Bußgeld aus dem Ausland vollstreckt?
Bei EU-Staaten ab 70 Euro, bei Österreich ab 25 Euro, bei der Schweiz seit Mai 2024 ab 70 Euro beziehungsweise 80 Franken. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Das Bußgeld kann in Deutschland wie ein deutsches eingetrieben werden. Außerdem kann es bei der nächsten Einreise ins Land wieder auftauchen – teils mit Zuschlägen.
Muss ich auch zahlen, wenn ich nicht gefahren bin?
Das hängt vom Land ab. Viele kennen eine Halterhaftung. Das Bundesamt für Justiz lehnt die Vollstreckung aber ab, wenn der Halter belangt wird, obwohl er nicht gefahren ist und sich im Ausland nicht äußern konnte.
Bekomme ich Punkte in Flensburg?
Nein. Für Verstöße im Ausland gibt es keine Punkte in Deutschland.
Kann ich gegen ein Bußgeld aus dem Ausland Einspruch einlegen?
Ja, aber nach dem Recht des jeweiligen Landes – meist in der Landessprache und innerhalb der dortigen Fristen. Bei höheren Beträgen hilft ein Anwalt vor Ort.