TraffiStar S350: So misst der Blitzer – und wann ein Einspruch Chancen hat
Der TraffiStar S350 von Jenoptik gehört zu den verbreitetsten stationären Blitzern in Deutschland. Bekannt wurde er 2019 durch das Saarland-Urteil zu fehlenden Rohmessdaten. Seit Juli 2026 ist dieser Streit entschieden: Der BGH hält Messungen auch ohne Rohmessdaten für verwertbar. Wo ein Einspruch heute noch ansetzt.
Auf einen Blick
Steckbrief: TraffiStar S350
| Hersteller | Jenoptik |
|---|---|
| Messprinzip | Laserscanner: Laufzeitmessung von Laserimpulsen |
| Einsatz | vor allem stationär als Säule, auch mobil und im Anhänger |
| Spuren | mehrere Fahrspuren gleichzeitig, unterscheidet Pkw und Lkw |
| Auch für | Rotlichtüberwachung |
| Rechtlich | von der PTB zugelassen; laut BGH (2026) auch ohne Rohmessdaten verwertbar |
Inhalt
So misst der TraffiStar S350
Im Gehäuse sitzt ein Laserscanner. Er fächert Laserimpulse über die Fahrbahn und misst, wie lange das Licht bis zum Fahrzeug und zurück braucht. Daraus ergibt sich, wo sich das Fahrzeug befindet – und aus mehreren Messungen hintereinander die Geschwindigkeit.
Der Scanner erfasst mehrere Spuren gleichzeitig und kann zwischen Pkw und Lkw unterscheiden. So lassen sich unterschiedliche Tempolimits für beide Fahrzeugklassen an derselben Stelle überwachen. Überschreitet ein Fahrzeug den Grenzwert, löst die Kamera aus.
Wo der TraffiStar steht
Am häufigsten steht der S350 stationär in einer Säule oder einem Gehäuse am Straßenrand: an Ortsdurchfahrten, Unfallschwerpunkten und auf Autobahnen. Viele Säulen werden auch zur Rotlichtüberwachung an Kreuzungen genutzt. Daneben gibt es mobile Varianten. Stationäre Anlagen an Autobahnen finden Sie in unserer Blitzer-Übersicht.
Rohmessdaten: vom Saarland-Urteil zum BGH
Rohmessdaten sind die einzelnen Laser-Messwerte, aus denen das Gerät das Ergebnis berechnet. Fehlen sie, lässt sich nur das Endergebnis ablesen – nicht, wie es zustande kam.
2019: Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschied (Lv 7/17), dass eine Messung mit dem TraffiStar S350 nicht verwertbar ist, wenn das Gerät die Rohmessdaten nicht speichert – die Verteidigung könne sie sonst nicht überprüfen. Das galt allerdings nur für das Saarland. Die Oberlandesgerichte der anderen Länder sind dem nicht gefolgt.
2026: Der Bundesgerichtshof hat den Streit entschieden (Beschluss vom 2. Juli 2026, 4 StR 235/25): Fehlende Rohmessdaten verletzen nicht das Recht auf ein faires Verfahren und führen zu keinem Beweisverwertungsverbot. Behörde und Gericht kennen ebenfalls nur das Ergebnis, nicht die Rohdaten – die Verteidigung ist also nicht schlechter gestellt. Gestützt darauf hat das OLG Saarbrücken im August 2026 den Sonderweg des Saarlands beendet.
Für Betroffene heißt das: Mit dem Argument „keine Rohmessdaten“ allein lässt sich eine TraffiStar-Messung heute nirgends mehr zu Fall bringen. Ein Einspruch braucht konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler im Einzelfall.
Wo ein Einspruch heute ansetzt
Der BGH hat auch klargestellt, was weiterhin gilt: Betroffene haben Anspruch auf Zugang zu den Daten und Unterlagen, die vorhanden sind. Gibt es konkrete Hinweise auf einen Fehler, muss das Gericht ihnen nachgehen. Typische Ansatzpunkte:
- Zuordnung: Bei mehreren Fahrzeugen im Bild muss eindeutig sein, welches gemessen wurde.
- Eichung: Die Anlage muss zum Messzeitpunkt gültig geeicht sein. Nach Umbauten oder Reparaturen kann die Eichung erlöschen.
- Unterlagen: Nach dem Bundesverfassungsgericht (2020) und dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg (2023) können Betroffene auch vorhandene Unterlagen verlangen, die nicht in der Akte liegen – etwa Wartungs- und Reparaturnachweise.
- Messprotokoll und Personal: Fehlt das Protokoll, ist es lückenhaft oder war das Personal nicht für das Gerät geschult, entfällt die Grundlage des standardisierten Verfahrens.
- Fahreridentifizierung: Ist der Fahrer auf dem Foto nicht zu erkennen, muss die Behörde nachweisen, wer gefahren ist.
Was kostet es, wenn er auslöst?
Das Bußgeld hängt nicht vom Messgerät ab, sondern davon, wie schnell Sie nach Abzug der Toleranz waren und ob Sie inner- oder außerorts unterwegs waren. Abgezogen werden bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 % des Messwerts. Die wichtigsten Schwellen:
- 21 km/h zu schnell: der erste Punkt in Flensburg.
- 31 km/h zu schnell: innerorts zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
- 41 km/h zu schnell: außerorts zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Alle Werte stehen in der Bußgeldtabelle Geschwindigkeit.
Geblitzt – so gehen Sie vor
- Anhörungsbogen: Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Zum Vorwurf müssen Sie nichts sagen – auch nicht, wer gefahren ist. Mehr unter Anhörungsbogen.
- Einspruch: Gegen den Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit. Wer bezahlt, akzeptiert den Bescheid – geprüft wird dann nichts mehr. So geht der Einspruch.
- Akteneinsicht: Messprotokoll, Eichschein, Falldatensatz und Schulungsnachweise bekommt in der Regel nur Ihr Anwalt. Erst damit lässt sich beurteilen, ob die Messung angreifbar ist.
- Verjährung: Kommt der Bescheid zu spät, kann der Verstoß verjährt sein.
Ob sich ein Einspruch lohnt, prüft Rechtsanwalt Andreas Junge kostenlos im Bußgeldcheck.
Weitere Messgeräte
- PoliScan FM1 – Laserscanner von Vitronic, stationär und im Anhänger
- ES 8.0 – mobiler Einseitensensor mit Lichtsensoren
- Alle Messgeräte im Überblick
Häufige Fragen
Wie funktioniert der TraffiStar S350?
Ein Laserscanner im Gehäuse misst die Laufzeit von Laserimpulsen und bestimmt so die Position der Fahrzeuge. Aus mehreren Positionen ergibt sich die Geschwindigkeit.
Sind TraffiStar-Messungen ohne Rohmessdaten verwertbar?
Ja. Der BGH hat am 2. Juli 2026 (4 StR 235/25) entschieden, dass fehlende Rohmessdaten nicht gegen das faire Verfahren verstoßen. Das Saarland-Urteil von 2019 ist damit überholt, auch im Saarland gilt jetzt diese Linie.
Was sind Rohmessdaten?
Die einzelnen Messwerte des Lasers, aus denen das Gerät die Geschwindigkeit berechnet. Mit ihnen kann ein Sachverständiger prüfen, ob das Ergebnis plausibel ist.
Misst der TraffiStar auch Rotlicht?
Ja. Viele Säulen werden an Kreuzungen auch zur Rotlichtüberwachung eingesetzt.
Lohnt sich ein Einspruch gegen eine TraffiStar-Messung?
Das lässt sich erst nach Akteneinsicht sagen. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft im Bußgeldcheck kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Quellen:
- BGH, Beschluss vom 02.07.2026, 4 StR 235/25 – Messung ohne Rohmessdaten verwertbar (LTO)
- OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.08.2026, 1 Ss (OWi) 112/24 – Ende des saarländischen Sonderwegs (beck-aktuell)
- VerfGH Saarland, Urteil vom 05.07.2019, Lv 7/17 – TraffiStar S 350 ohne Rohmessdaten
- BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18 – Zugang zu Messunterlagen außerhalb der Akte
- VerfGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.01.2023, 1 VB 38/18 – Einsicht in Wartungs- und Reparaturunterlagen