Führerschein-Umtausch 2027: Diese Jahrgänge müssen jetzt handeln
Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden. Welche Fristen gelten, was passiert, wenn Sie den Termin verpassen, und wie der Umtausch funktioniert.
Inhaltsverzeichnis
In gut 100 Tagen läuft die nächste Frist ab: Wer einen Kartenführerschein aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzt, muss ihn bis spätestens 19. Januar 2027 gegen den neuen EU-Führerschein tauschen. Betroffen sind nach Medienberichten rund 4,5 Millionen Menschen. Weil viele Führerscheinstellen zum Jahreswechsel mit großem Andrang rechnen, lohnt es sich, den Antrag jetzt zu stellen.
Wer bis 19. Januar 2027 umtauschen muss
Entscheidend ist nicht Ihr Geburtsjahr und auch nicht das Jahr der Führerscheinprüfung, sondern das Ausstellungsdatum der Karte. Es steht auf der Vorderseite im Feld 4a. Liegt es zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004, gilt die Frist 19. Januar 2027.
Eine Ausnahme gilt für ältere Fahrer: Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
Alle Fristen im Überblick
Hintergrund ist die dritte EU-Führerscheinrichtlinie: Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine ersetzt sein, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Damit die Behörden nicht überlastet werden, läuft der Umtausch gestaffelt.
| Kartenführerschein ausgestellt | Umtausch bis |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19.01.2026 (abgelaufen) |
| 2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Für Papierführerscheine sind die Fristen nach Geburtsjahr bereits abgelaufen – zuletzt am 19. Januar 2025 für alle, die 1971 oder später geboren sind. Wer noch einen grauen oder rosa „Lappen“ hat und nach 1952 geboren ist, sollte ihn so schnell wie möglich umtauschen.
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?
Ihre Fahrerlaubnis bleibt bestehen – ungültig wird nur das Dokument. Wer nach Ablauf der Frist mit dem alten Führerschein kontrolliert wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Punkte gibt es nicht, und es handelt sich nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Unangenehmer kann es im Ausland oder beim Mietwagen werden: Ein abgelaufenes Dokument wird dort unter Umständen nicht akzeptiert. Wer im Winter oder Frühjahr verreisen will, sollte den Umtausch deshalb rechtzeitig erledigen.
Bußgeldbescheid erhalten?
Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot bleiben vom Umtausch unberührt – sie hängen an der Person, nicht am Dokument. Lassen Sie kostenlos prüfen, ob sich ein Einspruch gegen Ihren Bescheid lohnt.
Zum BußgeldcheckSo funktioniert der Umtausch
Zuständig ist die Führerscheinstelle an Ihrem Wohnort. Viele Behörden bieten den Antrag inzwischen auch online an, das Original müssen Sie aber in der Regel abgeben. Mitbringen sollten Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass,
- ein aktuelles biometrisches Passfoto,
- den alten Führerschein im Original,
- bei manchen Behörden eine Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein von einer anderen Stelle ausgestellt wurde.
Eine neue Prüfung ist für Pkw-Fahrer nicht nötig. Die alten Klassen werden in die heutigen EU-Klassen übertragen. Nur wer Lkw- oder Busklassen wie C, CE oder D behalten will, braucht Sehtest und ärztliches Gutachten. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig und muss danach erneut getauscht werden.
Kosten und Wartezeiten
Der Umtausch kostet in der Regel rund 25 Euro. Dazu kommen das Passfoto und, falls die Behörde den neuen Führerschein per Post verschickt, Versandkosten. Insgesamt sollten Sie mit 30 bis 45 Euro rechnen.
Die Herstellung bei der Bundesdruckerei dauert meist einige Wochen. Einzelne Städte nennen Bearbeitungszeiten von bis zu drei Monaten, und der größte Andrang wird zwischen Dezember und Februar erwartet. Wer jetzt einen Termin bucht, ist auf der sicheren Seite.
Und der digitale Führerschein?
Das Kraftfahrt-Bundesamt will den digitalen Führerschein noch im vierten Quartal 2026 in der i-Kfz-App anbieten. Einen festen Starttermin gibt es bislang nicht. Wichtig: Der digitale Führerschein soll den Kartenführerschein ergänzen, aber nicht den Umtausch ersetzen. Die Frist am 19. Januar 2027 gilt unabhängig davon.
Gebühren, Unterlagen und Bearbeitungszeiten unterscheiden sich je nach Führerscheinstelle. Die genauen Angaben finden Sie auf der Website Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.