PoliScan FM1: So misst der Blitzer – und wann ein Einspruch Chancen hat
Der PoliScan FM1 von Vitronic gehört zu den häufigsten Blitzern in Deutschland. Er misst mit einem Laserscanner mehrere Spuren gleichzeitig – in schlanken Säulen, Messkabinen und im Enforcement Trailer. Die Technik gilt als zuverlässig. Angreifbar ist eine Messung trotzdem, wenn Zuordnung, Aufbau oder Unterlagen nicht stimmen.
Auf einen Blick
Steckbrief: PoliScan FM1
| Hersteller | Vitronic (Wiesbaden) |
|---|---|
| Messprinzip | Laserscanner (Lidar): Laufzeitmessung von Lichtimpulsen |
| Einsatz | stationär (Säule, Kabine), im Enforcement Trailer, mobil auf Stativ |
| Messbereich | 50 bis 20 m vor dem Gerät |
| Spuren | mehrere Fahrspuren gleichzeitig, je nach Aufbau beide Richtungen |
| Auch für | Rotlichtüberwachung (mit Ampelanbindung) |
| Rechtlich | von der PTB zugelassen, von den Gerichten als standardisiertes Messverfahren anerkannt |
Inhalt
So misst der PoliScan FM1
Der PoliScan arbeitet mit einem Laserscanner. Er sendet in schneller Folge Lichtimpulse aus, die von den Fahrzeugen zurückgeworfen werden. Aus der Laufzeit jedes Impulses berechnet das Gerät, wo sich ein Fahrzeug gerade befindet. Weil es das Fahrzeug über eine Strecke verfolgt, ergibt sich aus vielen Einzelpunkten die Geschwindigkeit.
Gewertet wird nur, was sich im Messbereich zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät abspielt. Liegt die Geschwindigkeit über dem eingestellten Grenzwert, löst die Kamera aus. Auf dem Foto zeigt ein Auswerterahmen, welchem Fahrzeug die Messung zugeordnet ist.
Weil der Scanner mehrere Spuren gleichzeitig erfasst, kann ein Gerät viele Fahrzeuge parallel verfolgen. Varianten mit Infrarotblitz lösen ohne sichtbares Licht aus – wer „nichts gesehen“ hat, kann trotzdem geblitzt worden sein.
Wo der PoliScan steht
Man begegnet dem Gerät in drei Formen:
- Stationär: als schlanke Säule oder Messkabine am Straßenrand, oft an Ortsdurchfahrten und auf Autobahnen. Säulen können für beide Fahrtrichtungen ausgelegt sein.
- Enforcement Trailer: ein abgestellter Anhänger mit eigener Stromversorgung, der tagelang an einer Stelle misst – zum Beispiel an Baustellen. Mehr dazu unter Blitzer in der Baustelle.
- Mobil: auf einem Stativ, betreut von Messpersonal.
Welche Anlagen an Autobahnen stehen und mit welchem Gerät sie messen, finden Sie in unserer Blitzer-Übersicht.
Typische Fehlerquellen
Die PTB hat den PoliScan geprüft und zugelassen. Fehler entstehen deshalb selten in der Grundtechnik, sondern im Einzelfall:
- Zuordnung: Bei dichtem Verkehr, mehreren Fahrzeugen nebeneinander oder Überholvorgängen muss der Auswerterahmen eindeutig auf Ihrem Fahrzeug liegen. Sitzt er falsch oder ist er abgeschnitten, ist die Messung angreifbar.
- Messbereich: Die Messung muss im zugelassenen Bereich stattgefunden haben. Wann einzelne Messpunkte am Rand noch mitzählen dürfen, war lange umstritten – die PTB hält das für unbedenklich, solange das Fahrzeug im Bereich verfolgt wurde.
- Aufbau und Bedienung: Bei mobilen Messungen und im Trailer muss das Gerät nach der Gebrauchsanweisung aufgestellt und ausgerichtet sein. Das Messprotokoll muss dazu passen.
- Eichung: Das Gerät muss zum Messzeitpunkt gültig geeicht sein. Nach Reparaturen oder Eingriffen kann die Eichung erlöschen.
- Personal: Die Messbeamten müssen für genau dieses Gerät geschult sein.
Was die Gerichte sagen
Die Gerichte behandeln Messungen mit dem PoliScan als standardisiertes Messverfahren. Das heißt: Das Gericht geht zunächst davon aus, dass die Messung stimmt. Wer das angreifen will, braucht konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler.
Diese Anhaltspunkte findet man nur in den Unterlagen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 entschieden, dass Betroffene grundsätzlich auch Zugang zu Messunterlagen haben können, die nicht in der Bußgeldakte liegen. Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat 2023 klargestellt, dass dazu auch Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts gehören können. Für die Verteidigung ist das der wichtigste Hebel.
Lange umstritten war, ob eine Messung verwertbar ist, wenn das Gerät die Rohmessdaten nicht speichert. Der Bundesgerichtshof hat das im Juli 2026 entschieden – ausgerechnet an einem PoliScan-FM1-Fall aus dem Saarland (Beschluss vom 2. Juli 2026, 4 StR 235/25): Fehlende Rohmessdaten verletzen nicht das Recht auf ein faires Verfahren. Die Messung bleibt verwertbar. Das Argument „keine Rohmessdaten“ trägt einen Einspruch damit allein nicht mehr – auch nicht mehr im Saarland.
Der BGH hat aber auch bestätigt: Auf vorhandene Daten und Unterlagen haben Betroffene Anspruch. Und wo es konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler gibt, muss das Gericht genauer hinsehen.
Was kostet es, wenn er auslöst?
Das Bußgeld hängt nicht vom Messgerät ab, sondern davon, wie schnell Sie nach Abzug der Toleranz waren und ob Sie inner- oder außerorts unterwegs waren. Abgezogen werden bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 % des Messwerts. Die wichtigsten Schwellen:
- 21 km/h zu schnell: der erste Punkt in Flensburg.
- 31 km/h zu schnell: innerorts zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
- 41 km/h zu schnell: außerorts zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Alle Werte stehen in der Bußgeldtabelle Geschwindigkeit.
Geblitzt – so gehen Sie vor
- Anhörungsbogen: Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Zum Vorwurf müssen Sie nichts sagen – auch nicht, wer gefahren ist. Mehr unter Anhörungsbogen.
- Einspruch: Gegen den Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit. Wer bezahlt, akzeptiert den Bescheid – geprüft wird dann nichts mehr. So geht der Einspruch.
- Akteneinsicht: Messprotokoll, Eichschein, Falldatensatz und Schulungsnachweise bekommt in der Regel nur Ihr Anwalt. Erst damit lässt sich beurteilen, ob die Messung angreifbar ist.
- Verjährung: Kommt der Bescheid zu spät, kann der Verstoß verjährt sein.
Ob sich ein Einspruch lohnt, prüft Rechtsanwalt Andreas Junge kostenlos im Bußgeldcheck.
Weitere Messgeräte
- ES 8.0 – mobiler Einseitensensor mit Lichtsensoren
- TraffiStar S350 – stationäre Laser-Messanlage von Jenoptik
- Alle Messgeräte im Überblick
Häufige Fragen
Wie funktioniert der PoliScan FM1?
Ein Laserscanner sendet Lichtimpulse aus und berechnet aus deren Laufzeit die Position der Fahrzeuge. Aus vielen Positionen im Messbereich zwischen 50 und 20 Metern ergibt sich die Geschwindigkeit.
Blitzt der PoliScan rot?
Nicht immer. Es gibt Varianten mit Infrarotblitz, die ohne sichtbares Licht auslösen. Ob Sie geblitzt wurden, sehen Sie erst am Anhörungsbogen.
Misst der PoliScan in beide Richtungen?
Das hängt von der Anlage ab. Säulen können für beide Fahrtrichtungen ausgelegt sein, manche messen aber nur in eine.
Wie viel wird beim PoliScan abgezogen?
Wie bei anderen Geräten: bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 % des Messwerts.
Ist eine PoliScan-Messung ohne Rohmessdaten verwertbar?
Ja. Der BGH hat am 2. Juli 2026 (4 StR 235/25) entschieden, dass fehlende Rohmessdaten nicht gegen das faire Verfahren verstoßen. Angreifbar bleibt die Messung bei konkreten Hinweisen auf einen Fehler.
Lohnt sich ein Einspruch gegen eine PoliScan-Messung?
Das lässt sich erst nach Akteneinsicht sagen. Ansatzpunkte sind vor allem die Zuordnung auf dem Foto, Aufbau, Eichung und die Unterlagen des Geräts. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft im Bußgeldcheck kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt.
Quellen:
- PTB: Antworten auf häufige Fragen zum Laserscanner PoliScan speed (2017)
- BGH, Beschluss vom 02.07.2026, 4 StR 235/25 – Messung ohne Rohmessdaten verwertbar (LTO)
- BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18 – Zugang zu Messunterlagen außerhalb der Akte
- VerfGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.01.2023, 1 VB 38/18 – Einsicht in Wartungs- und Reparaturunterlagen