Führerscheinreform: Bis zu 1.000 Euro günstiger – was sich für Fahrschüler ändern soll
Theorie per App, weniger Prüfungsfragen, keine feste Zahl an Sonderfahrten: Die Bundesregierung will den Führerschein ab 2027 günstiger machen. Nach der Anhörung im Bundestag ist die Reform aber noch nicht beschlossen.
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Führerschein soll günstiger werden
Der Pkw-Führerschein der Klasse B kostet nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums inzwischen im Schnitt rund 3.400 Euro. Mit einer Reform der Fahrausbildung will die Bundesregierung gegensteuern. Verkehrsminister Steffen Bilger (CDU) stellt Fahrschülern Einsparungen von mehreren hundert Euro in Aussicht, unter günstigen Bedingungen von bis zu 1.000 Euro. Eine feste Zusage ist das allerdings nicht.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes liegt dem Bundestag vor. Am 5. Oktober 2026 hat der Verkehrsausschuss Sachverständige dazu angehört. Beschlossen ist die Reform noch nicht.
Was sich für Fahrschüler ändern soll
Ein Teil der Änderungen steht im Gesetzentwurf selbst, ein anderer Teil soll über eine begleitende Verordnung kommen. Zusammen ergibt sich folgendes Bild:
- Theorie per App: Die Präsenzpflicht im Theorieunterricht soll entfallen. Der Stoff kann vollständig digital gelernt werden. Fahrschulen entscheiden selbst, ob sie zusätzlich Unterricht vor Ort anbieten, und müssen keine Schulungsräume mehr vorhalten.
- Weniger Prüfungsfragen: Der Fragenkatalog für die Theorieprüfung mit derzeit mehr als 1.100 Fragen soll um etwa ein Drittel schrumpfen.
- Keine feste Zahl an Sonderfahrten: Bisher sind zwölf Sonderfahrten Pflicht – fünf Überland, vier auf der Autobahn, drei bei Dunkelheit. Künftig sollen diese Fahrten zwar weiter stattfinden, ihre Anzahl richtet sich aber nach dem Lernfortschritt.
- Kürzere Prüfungsfahrt: Die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll auf das EU-Mindestmaß von 25 Minuten sinken.
- Preise im Netz: Fahrschulen sollen ihre Preise an ein Transparenzregister melden. Dazu sollen auch Bestehensquoten veröffentlicht werden, damit Fahrschüler vergleichen können.
Probezeit und schon geblitzt?
Für Fahranfänger zählt jeder Verstoß doppelt: Ein A-Verstoß verlängert die Probezeit und bringt ein Aufbauseminar. Lassen Sie prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.
Zum BußgeldcheckÜbungsfahrten mit Eltern als Modellversuch
Für die meisten Diskussionen sorgt eine Experimentierklausel: Wer die Theorieprüfung bestanden hat, soll zusätzlich zur Fahrschule auch mit einer nahestehenden Person – etwa den Eltern – auf öffentlichen Straßen üben dürfen. Die Fahrschule ersetzt das nicht, die Ausbildung und die Prüfung bleiben dort.
Der Gesetzentwurf nennt dafür Bedingungen: Die Fahrten brauchen eine behördliche Genehmigung, die Begleitperson muss namentlich benannt sein, ein Mindestalter haben, ihre Fahrerlaubnis besitzen und darf nur wenige Punkte in Flensburg haben. Für sie gelten außerdem ein Alkohol- und Drogenverbot, und sie darf für die Begleitung kein Geld nehmen. Die Einzelheiten sollen die Länder per Verordnung festlegen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen soll den Versuch wissenschaftlich begleiten.
Streit in der Anhörung im Bundestag
In der Anhörung am 5. Oktober zeigte sich, wie umstritten die Pläne sind. Der ADAC unterstützt die Reform und hält Kostensenkungen von bis zu einem Drittel für möglich. Auch die Bundesanstalt für Straßenwesen bewertete den Entwurf positiv und verwies auf gute Erfahrungen mit dem begleiteten Fahren ab 17.
Kritik kam vor allem von den Fahrlehrern. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände fordert, einen verbindlichen Präsenzanteil im Theorieunterricht beizubehalten und die Prüfungsreife über Lernstandskontrollen festzustellen. Ein Fahrschulinhaber sprach von einer „Deklassierung“ der Fahrlehrer und warnte vor Risiken für die Verkehrssicherheit. Der Autoclub ACE regte zusätzlich ein einkommensabhängiges „Führerschein-BAföG“ an.
Wann kommt die Reform?
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 20. Mai 2026 beschlossen, die erste Lesung im Bundestag war am 24. September. Nach der Anhörung beraten nun die Ausschüsse, danach müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Die Bundesregierung strebt einen Start Anfang 2027 an, ein verbindliches Datum gibt es noch nicht.
Wer jetzt mit dem Führerschein beginnt, wird nach den heutigen Regeln ausgebildet. Ob sich Abwarten lohnt, lässt sich noch nicht sagen: Wie stark die Preise tatsächlich sinken, hängt auch davon ab, wie die Fahrschulen die neuen Freiheiten nutzen.
Die Führerscheinreform befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Einzelheiten können sich bis zum Beschluss noch ändern.
Quellen:
- Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7404 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze
- Deutscher Bundestag: Führerscheinreform unter Sachverständigen umstritten (Anhörung am 5.10.2026)
- Motorrad: Führerschein soll günstiger werden – Kabinett beschließt Reform (21.5.2026)
- Münster Aktuell: Führerschein für bis zu 1.000 Euro weniger (9.10.2026)